RS OGH 1978/6/27 5Ob623/78

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Veröffentlicht am 27.06.1978
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Norm

ZPO §226 IIA
ZPO §226 IIB3

Rechtssatz

Wer einen - ziffernmäßig anzugebenden - Anspruch auf Zahlung seines restlichen Werklohnes hat, kann nicht auf Abgabe einer Zustimmungserklärung zur Ausfolgung eines nicht näher bezeichneten Betrages aus einer gemeinsamen Baustellenkasse des Bauherren klagen; es ist Sache des Beklagten, die Ansprüche des Klägers entweder selbst zu befriedigen oder aus von ihm zur Verfügung gestellten Geldern befriedigen zu lassen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 623/78
    Entscheidungstext OGH 27.06.1978 5 Ob 623/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0037394

Dokumentnummer

JJR_19780627_OGH0002_0050OB00623_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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