Norm
ABGB §1295 Ia7Rechtssatz
Das Fehlen des Vorwurfes, der Beklagte habe den Vorprozeß im schlechten Glauben geführt, bewirkt die Unschlüssigkeit der Klage auf Schadenersatz wegen mutwilliger Prozeßführung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022820Dokumentnummer
JJR_19780317_OGH0002_0010OB00523_7800000_001