Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der "M-gesellschaft mbH" zu verantworten, daß diese Gesellschaft, etabliert in Wien, B-gasse, am 19.7.1993 durch die Auslieferung von 3 Packungen Bauchfleisch vom Schwein (verpackt auf Styroporschale, mit Saugeinlage, getwistet, Bruttogewicht ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die belangte Strafbehörde hat als verletzte Rechtsvorschriften den § 74 Abs.4 Z1 LMG 1975 und den § 74 Abs.5 Z5 (Z5 gibt es nicht, richtig wäre Z2) LMG 1975 genannt. Die unübersichtlichen Blankettstrafnormen des § 74 Abs.4 und 5 LMG 1975 sehen auch verschiedene Strafrahmen vor. Nach dem § 74 Abs.4 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 1 eine Verwaltungsübertretung und ist wie nach Abs.1 (Geldstrafe bis zu S 50.000,--) zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund des § 10, d... mehr lesen...
Unter dem 21.9.1995 erließ die Bezirkshauptmannschaft Judenburg als erste Instanz (die belangte Behörde) gegen den Berufungswerber (Bw) folgende zwei Straferkenntnisse (STE), mit denen ihm jeweils die Verletzung des § 20 LMG vorgeworfen und über ihn aufgrund des § 74 Abs 5 Z 3 LMG jeweils Geldstrafen von S 1.000,-- (Ersatzarrest je 1 Tag, 12 Stunden) verhängt wurden: 1. zu GZ.: 15.1 1994/2415: Danach habe er es als Inhaber des Bäckergewerbes mit dem Standort O. 14 unterlassen, dafür zu sor... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, 1.) er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma B. GesmbH. mit Sitz in R., B.-weg 5, die am 8.5.1995 an die L.-Filiale in V., gelieferte Ware "10 Semmeln genetzt" in der o. a. Betriebsstätte nicht den Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung entsprechend etikettiert, da es sich bei der gezogenen Probe nach dem Gutachten der BALMU Graz um eine verpackte Ware im Si... mehr lesen...
Rechtssatz: Genetzte Semmeln sind eine verpackte Ware im Sinne des § 1 Abs 2 LMKV 1993. Schlagworte Verpackung Netz Kennzeichnung mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Vorhaltung, Lebensmittel entgegen § 20 LMG in Verkehr gebracht zu haben, da im Betrieb Bäckereiarbeiten in Straßenkleidung (Hose, Pullover) und ohne entsprechenden Haarschutz verrichtet wurden, wird nicht mit der nach § 44 a Z 1 VStG erforderlichen Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, welche Tat (Handlung oder Unterlassung) dem Bw als Verwaltungsübertretung zur Last gelegt worden ist. So läßt sich aus dem
Spruch: nicht erkennen, durch welches Verhalten das Inverkehrbringe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 19.9.1995, Zahl, wurde Frau N H für schuldig erkannt, sie habe es als Inhaberin des Würstelstandes bei der Pension "H" in L zu verantworten, daß am 1.2.1995 um 14.00 Uhr anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision im Lagerkeller dieser Pension und am Würstelstand festgestellt wurde, daß dort zu 1) zwei original Vakuumpackungen "Frankfurter VAC" (verbrauchen bis 25.1.1995), das auf der Verpackung dieser VAC-P... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes zur Last gelegt: "Der Beschuldigte, M L, geb. am , österreichischer Staatsangehöriger, selbständig, wohnhaft in S, hat es als Inhaber des Hotels "E" mit Sitz in S, zu verantworten, daß am 15.06.1994 anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision in der Kühlschublade in der Küche zu 1) eine Originalvakuumpackung "Frankfurter" und zu 2) und 2a) zwei Originalvakuumpackungen "Berner Würstel Meisterjuwel" gelagert und som... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der I, I U GesmbH, mit Sitz in J zu verantworten, daß die dort am 1. 28.07.1993 um 11.45 Uhr, 2. 28.07.1993 um 11.50 Uhr im Keller neben der Abfüllanlage, 3. 17.08.1993 im Keller des Erzeugungsbetriebes, 4. 02.12.1993 im Abfüll- und Erzeugungsraum/Lager gezogenen Proben Original Grander Wasser (zu 1. und 2. jeweils 1 Liter, zu 3. 2 x 1 Liter, zu... mehr lesen...
Die belangte Behörde (die Bezirkshauptmannschaft Feldbach als erste Instanz) erließ am 23.5.1995 in Anwesenheit der Ehegattin des Beschuldigten als dessen Vertreterin das angeführte Straferkenntnis und verfaßte hierüber eine Niederschrift nach § 44 Abs 3 lit. b VStG über Geständnis u. Verkündigung eines Straferkenntnisses. Die Seite 2 dieser Niederschrift enthält den Spruch: und ist diesem Bescheid in Fotokopie als dessen integrierender Bestandteil beigeschlossen. Der Beschuldigte erhob Ber... mehr lesen...
Rechtssatz: Während im § 5 Abs 2 und 3 Speiseeisverordnung jeweils das rasche Abkühlen der Speiseeisgrundmasse bzw. des Speiseeisansatzes nach dem Erhitzungsprozeß vorgeschrieben werden, verlangt § 7 erster Satz Speiseeisverordnung - anders als der Berufungswerber meint - kein rasches Abkühlen des Speiseeisansatzes. Letztere Bestimmung normiert lediglich, daß der Speiseeisansatz im Vorratsbehälter der Speiseeisautomaten, in denen das Speiseeis unmittelbar vor der Abgabe an den Käufer durch... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 9 Abs 1 lit c SpeiseeisV ist nicht im Sinne des § 44 a Z 1 VStG ausreichend umschrieben, wenn nur darauf hingewiesen wird, - daß die Probe gemäß dem mikrobiologischen Befund nicht den Anforderungen der zitierten Bestimmung entspreche -. Es wäre anzuführen gewesen, wodurch dies gegeben war. Zwar enthielt der mikrobiologische Befund des bezeichneten Untersuchungszeugnisses die ermittelten Keimzahlen, jedoch ist (sinngemäß) in der Verfolgungshandlung ersicht... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W GmbH mit Sitz in I vorgeworfen, daß in deren Niederlassung in I die Bestimmungen des §20 des Lebensmittelgesetzes dadurch außer Acht gelassen wurden, daß 1) am 8.3.1994 in der do. Kühlzelle Shrimps in der Originalverpackung bei einer Temperatur von +8 C gelagert wurden, obwohl gemäß der Kennzeichnung dieser Ware diese bei einer Temperatur von 0 C bis +2 C zu lagern gewesen wäre. Außerd... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der LMKV zuwiderhandelt. Nach § 4 LMKV sind verpackte Waren u.a. mit einer handelsüblichen Sachbezeichnung (Z1), mit Namen und Anschrift des erzeugenden oder verpackenden Unternehmens bzw. des Verkäufers (Z2), mit einem Los oder einer Charge (wenn nicht das Mindesthaltbarkeits- bzw. Verbrauchsdatum nach Tag und Monat bestimmt ist; Z... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision am 20.04.1994 im Bezirkskrankenhaus Lienz festgestellt worden sei, Frankfurter in Originalvakuumverpackung mit Vakuum dem Bezirkskrankenhaus Lienz geliefert, welche lediglich als "Transportpackung, Lagerung bei +2 Grad Celsius bis +4 Grad Celsius und E-Lienz tiefgekühlt lagern, 17.04.1994 - 20.04.1994" gekennzeichnet gewesen wären, obwohl Einric... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kennzeichnungspflicht entsprechend den Bestimmungen der LMKV 1973 erstreckt sich auf verpackte Lebensmittel, sofern sie im Inland gewerbsmäßig verkauft, freigehalten oder sonst in Verkehr gesetzt werden. Verpackt im Sinne dieser Bestimmung sind, gemäß dem 2. Absatz des § 1 LMKV 1973, alle Lebensmittel, die in Behältnissen oder Packungen (Einzelstücke, Überpackungen) abgefüllt oder abgepackt und zur Abgabe an den Letztverbraucher bestimmt sind. Dem Letztverbraucher sind Einr... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z3 iVm § 17 Abs.2 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel unter einer Aufmachung oder unter Verwendung von Bezeichnungen, die eine Eignung als diätetisches Lebensmittel dartun, vor ihrer Anmeldung beim Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr bringt. Nach § 17 Abs.1 LMG sind diätetische Lebensmittel solche von besonderer Beschaffenheit, die für besti... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z1 LMG begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der den Bestimmungen der im § 77 Abs.1 Z19 angeführten Rechtsvorschrift zuwiderhandelt. § 77 Abs.1 Z19 LMG bestimmt, daß die LMKV 1973 so lange als Bundesgesetz in Kraft bleibt, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen in Wirksamkeit getreten sind. Mit § 12 Abs.2 der Verordnung des BMfGSK vom 29.1.1993, BGBl. Nr. 72/1993 (im folgenden: LMKV 1993), wu... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet der Beschuldigte sich dahingehend, daß die Beschriftung der einzelnen Etiketten - vorliegend das verpackte Lebensmittel "Polnische spezial" und das anzubringende Ablaufdatum - mittels EDV erfolgte und vom Programm her vorgesehen gewesen ist, daß die Aufbrauchsfrist bei dem gegenständlichen Lebensmittel mit einem Monat, bezogen auf den Verpackungszeitpunkt, bemessen wurde (die zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Straferkenntnisses in Geltung stehende LMKV ... mehr lesen...
Rechtssatz: Für kosmetische Mittel besteht im Gegensatz zu Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen kein absolutes, vom Wahrheitsgehalt der Aussage unabhängiges Verbot gesundheitsbezogener Angaben im Sinne des § 9 Abs 1, sondern nur ein dem Grundtatbestand des § 8 lit f LMG 1975 entsprechendes Verbot zur Irreführung geeigneter Angaben. Irreführungseignung ist die objektivierte, als jederzeit gleichartig reproduzierbarer Sachverhalt feststellbare Eignung einer Aussage, im geschäftl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen: Er habe am 7.10.1992 um 09.30 Uhr in seinem Betrieb Gasthof-Restaurant `K' in Sch 1.) Lebensmittel, Verzehrprodukte oder Zusatzstoffe in Verkehr gebracht, ohne zu sorgen, daß sie nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden. Bei der Küchenarbeit wird vom Chef und einer Küchenhilfe kein entsprechender Haarschutz getragen. Bei der Personalwaschgelegenheit sind zwar Vorrichtungen für Flüssigs... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal im Sinne des 44 a Z 1 VStG bildet bei einer Übertretung nach § 20 i.V.m. § 74 Abs 5 Z 3 LMG die Angabe, daß durch die Unterlassung "der nach dem Stand der Wissenschaft möglichen und nach der Verkehrsauffassung zumutbaren Vorsorge" der Bestrafte eine durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen herbeigeführt haben soll (vgl. VwGH 19.9.1983, 83/10/0173). Schlagworte T... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg hat den nunmehrigen Berufungswerber im Straferkenntnis vom 24.2.1993 beschuldigt, gemäß § 20 Lebensmittelgesetz 1975 (im folgenden LMG) als derjenige, der Lebensmittel in Verkehr gebracht habe, dafür verantwortlich zu sein, daß am 9.9.1991 im ÖBB-Zug Dachstein im Kühlschrank bei einer Temparatur von 14 Grad Celsius gelagert worden sei und daß von der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung in Innsbruck, laut Gutachten U-5716/91 festgestellt wo... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Lebensmittelgesetz bietet keine Grundlage dafür, Dienstnehmer juristischer Personen, die in deren Namen und Auftrag handeln, unmittelbar und ohne Heranziehung des § 9 VStG für im Betrieb gesetzte Delikte verwaltungsstrafrechtlich heranzuziehen. Daher kann ein Zugskellner, der in einem von einer Aktiengesellschaft betriebenen Speisewagen beschäftigt ist, für das Inverkehrbringen eines hygienisch nachteilig gelagerten Lebensmittels nur dann bestraft werden, wenn er dem Vorsta... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt fd 10. Bezirk, MBA 10-S 6033/3, vom 10.8.1993, hat folgenden
Spruch: "Sie haben am 1.5.1993 um 11.15 Uhr in Wien, R-park, vom B aus betrachtet linker Teil, auf der Wiese im oberen Bereich nicht vorgesorgt, daß Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt in Verkehr gebracht werden, da Sie Burek mit Fleisch- und Käsefüllung auf dem Boden in einem Bananenkarton zum Verk... mehr lesen...
Rechtssatz: "Ewerbszwecke" bedeutet im Lebensmittelrecht (nicht ident mit § 1 GewO) jede im Rahmen eines Gewerbes oder zu gewerblichen Zwecken vorgenommene, nicht einem rein privaten Bedürfnis dienende Tätigkeit, ohne daß diese entgeltlich oder mit der Absicht einer Gewinnerzielung oder in Wiederholungsabsicht erfolgen müßte. Es genügt, daß der Weitergeber ganz allgemein bescheid darüber weiß, daß die Ware durch seine Handlungsweise dem Verbraucher unmittelbar oder mittelbar näher ge... mehr lesen...
Rechtssatz: "In Verkehr bringen" ist jede Handlung, welche die Möglichkeit eröffnet, daß ein Anderer die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Ware erlangt und diese nach eigenen Gutdünken und Entschluß in einem dem Wesen der Ware entsprechenden Sinn verwenden kann (RZ 1979/41=SST 50/19). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird in der erstinstanzlichen Strafverfügung dem Beschuldigten vorgehalten, daß er Speiseeis "Zuppa Inglese" mit einem überhöhten Gehalt an vermehrungsfähigen Keimen und an coliformen Keimen feilgeboten und somit in Verkehr gebracht hat und in der Folge das Straferkenntnis so formuliert, daß der Beschuldigte Speiseeis "Zuppa Inglese" zum Verkauf angeboten und somit in Verkehr gebracht hat, obwohl dieses Speiseeis "Zuppa Inglese" einen überhöhten Gehalt an vermehrungsfähigen Kei... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten in einer Strafverfügung zur Last gelegt, Bananeneis mit einen überhöhtem Gehalt an coliformen Keimen in Verkehr gebracht zu haben und der Text des Straferkenntnisses so lautet, daß der Beschuldigte Bananeneis zum Verkauf angeboten und somit in Verkehr gebracht hat, obwohl dieses Bananeneis einen überhöhten Gehalt an coliformen Keimen aufwies, so geht die Formulierung dieser Tatvorwürfe am Gesetzestext des § 9 Abs 1 der Speiseeisverordnung vorbei (Einstell... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden im Rahmen einer lebensmittelpolizeilichen Betriebsrevision bei einem Pächter eines Milch-Schafzuchtbetriebes festgestellt, daß die Betriebseinrichtungsgegenstände (Tische, Arbeitsflächen, Käseformen, Messer, Waage, Reinigungsbehälter, Zentrifuge und Käseschaufel) und der Fußboden im Betriebsraum mit Stallrückständen verunreinigt sind, im Betriebsraum schadhafte Wandfliesen vorhanden sind; der Bodenabfluß mit Käserückständen und Stallfäkalien behaftet ist; die Ladefläche ... mehr lesen...