RS UVS Steiermark 1996/05/24 30.16-35/96

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Veröffentlicht am 24.05.1996
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Rechtssatz

Genetzte Semmeln sind eine verpackte Ware im Sinne des § 1 Abs 2 LMKV 1993.

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Verpackung Netz Kennzeichnung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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