Rechtssatz: Tatbestandliche Handlungseinheit zum Unterschied vom Fortsetzungszusammenhang beim sogenannten fortgesetzten Delikt. Strafbemessung: Zusammenfassung der erstbehördlichen Einzelstrafen als Folge einer Zusammenfassung von Teilschuldsprüchen ist mit dem Verschlechterungsverbot des § 51 Abs6 VStG (?keine höhere Strafe?) durchaus vereinbar, weil insofern eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung sinnvoll erscheint. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer Semmeln/Gebäck unhygienisch in der Form in den Verkehr bringt, daß der Konsument Zugriff mit der bloßen Hand zum Gebäck hatte, obwohl, wer Lebensmittel in Vekehr bringt, vorzusorgen hat, daß diese nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.5.1998, Zl. 98/10/0144-3, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwal... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9.1.1997 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 der M-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß diese Aktiengesellschaft am 03.05.1995 verpackte Lebensmittel, nämlich 1 Packung Putenschnitzel, bezeichnet als "Puten-Schnitzel", die ohne weitere Verarb... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat ausgeführt, im
Spruch: des Straferkenntnisses werde lediglich das Fehlen einer zusätzlichen Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums, nämlich des Zeitraumes, währenddessen die tiefgefrorenen Lebensmittel beim Letztverbraucher gelagert werden können, im Zusammenhang mit der jeweiligen Aufbewahrungstemperatur oder zur Aufbewahrung erforderlichen Anlage angelastet. Es handle sich dabei lediglich um die Anführung der verba legalia ohne jegliche Konkretisierung, w... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Filialleiter das verpackte Lebensmittel mit der Bezeichnung "Handl-Wildwurz" feilgeboten und somit in Verkehr gebracht hat, wobei auf der Verpackung dieses Lebensmittels die geforderte deutliche Lesbarkeit der angebrachten Etikette nicht (mehr) gegeben war, da der Aufdruck auf dem verwendeten Thermopapier bereits stark ausgebleicht und Angaben, wie Sachbezeichnung, Zutaten und Lagerbedingungen nur mehr bruchstückhaft erkennbar waren, obwohl die Kennzeichnungselemente (A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen berufenen handelsrechtlichen Geschäftsführer, nicht den gewerberechtlichen (VwGH 28.3.1980, 2665/79). Ist der Beschuldigte zur Tatzeit gewerberechtlicher Geschäftsführer der GesmbH, so gehört er damit nicht zum Kreis jener Personen, die in Angelegenheiten des Lebensmittelrechtes zur Vertretung nach außen berufen sind. Er könnte zwar verantwortlicher Beauftragter... mehr lesen...
Rechtssatz: Waren sind "verpackt", die in Behältnissen oder Umhüllungen beliebiger Art, deren Inhalt ohne Öffnen oder Veränderung der Verpackung nicht vermehrt oder vermindert werden kann, abgegeben werden sollen. Sollte das Lebensmittel "Käse" nicht in verpacktem Zustand abgegeben werden, so ist § 1 LMKV nicht anwendbar, weil nur für den Letztverbraucher oder für Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung bestimmte Waren unter den sachlichen Geltungsbereich dieser Regelung fallen. Verlangt... mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV stellt (EG-konform) einheitlich auf die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit ab. Mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind grundsätzlich alle der LMKV unterliegenden Waren auszustatten. Zweck dieser Bestimmung ist der Schutz des Käufers vor Irreführung. Ob eine Irreführungseignung vorliegt, ist nach der allgemeinen Verkaufsauffassung, insbesondere der berechtigten Verbrauchererwartung zu beurteilen. Wird, wie vorliegend, die beanstandete Probe am 30.5.1995 gezogen, so fi... mehr lesen...
Begründung: Nach Lage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 4./5. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 20.2.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie sind als handelsrechtlicher Geschäftsführer der E-GesmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft am 04.05.1995 um 10:15 Uhr in Wien, N-markt das verpackte Lebensmittel "Bau... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 4 Z 2 LMKV sind verpackte Waren wie folgt zu kennzeichnen, sofern die §§ 5 - 7 nichts anderes bestimmen: Der Name (Firma oder Firmenschlagwort) und die Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Unternehmung oder eines in einem EWR-Mitgliedsstaat niedergelassenen Verkäufers; Name und Anschrift sind im Sinne der Verordnung ausreichend angegeben, wenn die Postzustellung an einen der Genannten, ohne besonderen Aufwand möglich ist, zB genügt "Manner Wien" (vgl. dazu Barfuß... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Geltungsbereich der LMKV beschränkt sich auf das Gebiet der Republik Österreich. Es wird daher auch nur die Erwartungshaltung der Verbraucher in diesem Gebiet geschützt. Wenn nun, wie im vorliegenden Fall, in Österreich, ein vom Beschuldigten in Verkehr gesetztes verpacktes Lebensmittel Grund zur Beanstandung gäbe, so wäre jedenfalls eine Postzustellung unter der Anschrift A Gesellschaft mbH, 9500 Villach, ohne weitere Nachforschung möglich. Es besteht kein Grund zur Annahm... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 189 der Postordnung, BGBl Nr. 110/1957 idF BGBl Nr. 96/1994, ist der Empfänger berechtigt, sich die Abholung der für ihn einlangenden Postsendungen bei seinem Abgabepostamt oder bei einem im Postbezirk des Abgabepostamtes liegenden Postamt vorzubehalten. Dies bedeutet, daß in allen Fällen, in denen der Empfänger den Abholvorbehalt erklärt hat, gleichgültig welche Anschrift der Absender angegeben hat, für den Empfänger einlangende Postsendungen nicht an der angegebenen A... mehr lesen...
Rechtssatz: Hält der Beschuldigte in der Wasserversorgungsanlage seiner Pension genußuntaugliches Trinkwasser bereit, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Nimmt der Beschuldigte die hygienisch nachteilige Beeinträchtigung des Trinkwassers bis zur Beanstandung durch die Behörde zumindest fahrlässig in Kauf - vorliegend Unterlassen von zumutbaren Versuchen seinen Betrieb mit genußfähigem Trinkwasser zu versorgen - liegt ein rechtfertigender Notstand nicht vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird über das Vermögen des Unternehmens des Beschuldigten, in welchem er handelsrechtlicher Geschäftsführer war, am 17.1.1997 das Konkursverfahren eröffnet und werden dem Beschuldigten Verwaltungsübertretungen nach der LMKV und der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel am 21.9.1995 vorgeworfen, so ist bezogen auf diesen Tatzeitpunkt die Eröffnung des Konkursverfahrens unerheblich, da der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer für die der Gesellschaft angelaste... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer den Bestimmungen des § 18 Abs 1 LMG zuwiderhandelt, macht sich gemäß § 74 Abs 5 Z 3 LMG einer Verwaltungsübertretung nur dann schuldig, wenn die Tat nicht nach den §§ 56 bis 64 LMG oder nach anderen Bestimmungen einer strengeren Strafe unterliegt. Weist ein entgegen der Bestimmung des § 18 Abs 1 LMG ohne vorherige Anmeldung beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr gebrachtes Verzehrprodukt gleichzeitig auch gemäß § 9 Abs 1 lit a LMG verb... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer an verpackten und in Verkehr gebrachten Lebensmitteln "Frischmilch nicht pasteurisiert in Flasche" die Kennzeichnungselemente Sachbezeichnung, Name und Anschrift des Erzeugers, die Nettofüllmenge, das Verbrauchsdatum mit den Worten "Verbrauchen bis ...." (Tag, Monat), und die Lagertemperatur oder sonstigen Lagerbedingungen nicht dauerhaft auf der Verpackung der Ware oder auf einem mit ihr verbundenen Etikett angebracht hat, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlic... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29.8.1994 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als verantwortlich Beauftragter im Sinne des § 9 Abs 1 VStG 1991 der Franz R Kommanditgesellschaft zu verantworten, daß diese Kommanditgesellschaft mit dem Sitz in Wien, E-Straße als Verpacker am 16. Februar 1994 ein Stück der Ware "Rindsgulasch-Fleisch, vakuumverpackt an die Firma A-AG in... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs 1 LMKV 1993 ist diese Verordnung auf alle verpackten Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) - ausgenommen Kakao- und Schokoladeerzeugnisse und Waren, die dem Weingesetz 1985 in der geltenden Fassung unterliegen - , die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen. Der erste Halbsatz dieser Bestimmung verlangt, daß... mehr lesen...
Die belangte Behörde warf dem Beschuldigten im angeführten Straferkenntnis folgenden Sachverhalt vor: Er sei als verantwortlicher Beauftragter der A-fleisch KG mit Sitz in St dafür verantwortlich, daß am 29.3.1995 um 11.30 Uhr in der Filiale 9 der H KG in Bischofshofen, Bahnhofstraße 17, die verpackte Ware "Balkangemüse" durch die A-fleisch KG als Erzeuger nicht den Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV 1993) entsprechend gekennzeichnet in Verkehr gebracht worden sei.... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortlich für die gebotene Kennzeichnung verpackter Lebensmittel und Verzehrprodukte ist nach der LMKV 1993 jeder, der Lebensmittel und Verzehrprodukte in Verkehr bringt, also der verpackende Erzeuger, der Verpacker, derjenige, der die verpackte Ware kennzeichnet bzw. kennzeichnen läßt, der Importeur, der Vertreiber und der Letztverkäufer (Barfuß-Smolka-Onder, Kommentar zur LMKV 1993, 51). Zur Verantwortlichkeit des Erzeugers wurde mit VwGH 18.2.1991, 90/10/0011, bereits z... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG 1975 begeht im Falle der Ziffer 2 eine Verwaltungsübertretung und ist nach dem letzten Halbsatz mit Geldstrafe bis zu 25.000,-- S zu bestrafen, wer den Bestimmungen einer auf Grund der §§ 15 Abs.7 oder 8 lit.a oder b, 19 oder 31 Abs.1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Die verfahrensrelevante LMKV 1993 wurde nach ihrer Präambel auf Grund der §§ 7 Abs.2, 10 Abs.1 und 19 Abs.1 LMG 1975 erlassen. Sie hat demnach ihre Grundlage in gesetzlichen Vorschriften, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der SG GesmbH zu vertreten, daß durch die genannte Unternehmung vom 11.2.1995 in deren Gastbetrieb in Innsbruck, (Restaurant XY), sogenanntes Faschiertes verpackt, jedoch ohne Kennzeichnung im Sinne der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 durch Lagern in der Tiefkühlzelle in Verkehr gebracht wurde. Das angeführte Lebensmittel hätte folgende Kennzeichnung aufweis... mehr lesen...
Rechtssatz: Gastgewerbebetriebe sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichgestellt und daher iSd §1 Abs1 LMKV 1993 als Letztverbraucher anzusehen. Eine Kennzeichnungspflicht für den Gastgewerbebetrieb, welcher das nicht entsprechend der LMKV 1993 gekennzeichnete Fleisch lagert, besteht nicht. Schlagworte Kennzeichnungspflicht nach LMKV 1993 für Gastgewerbebetriebe mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG iVm § 4 LMKV begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete verpackte Waren in Verkehr bringt. Nach § 4 Z3 bis 7 LMKV sind bei verpackten Waren u.a. die Nettofüllmenge nach metrischem System, das Los bzw. das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Temperatur bzw. sonstige Lagerbedingungen und die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) anzugeben. Die Tatbestandsmäßigkeit de... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der K-GenmbH mit Hauptstandort in Wien, W-gasse zu verantworten, daß diese Gesellschaft in ihrer Filiale in Wien, M-Gürtel am 21.1.1994 nicht vorgesorgt hat, daß Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt in Verkehr gebracht werden, da 1) unverpacktes Gebäck bzw in Netze... mehr lesen...
Rechtssatz: Die verwaltungsstrafrechtliche Haftung für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes trifft den zur Vertretung nach außen Berufenen, im Falle eines Einzelunternehmers somit diesen (VwGH 28.3.1980, 2465/79). Bloße Angestellte sind keine Personen, die "zur Vertretung nach außen berufen sind". Diese können zwar verantwortliche Beauftragte im Sinne § 9 Abs 2, 1. Satz oder § 9 Abs 3 VStG sein, was allerdings eine rechtswirksame Bestellung für die Funktion voraussetzt ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma H GmbH mit Sitz in M, Deutschland, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 31.1.1995 um 11.00 Uhr im Hotel M in F anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision im Kühlraum festgestellt wurde, dort eine original VAC Packung mit "Tafelspitz", die nicht bzw. mangelhaft gekennzeichnet war und welche am 26.1.1995 von d... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerber für schuldig erkannt, er habe, wie aufgrund einer lebensmittelpolizeilichen Kontrolle am 28.09.1994 um 10.20 Uhr im Verkaufsgeschäft in L festgestellt worden sei, "Jausenspeck" in Originalvakuumpackung ohne Vakuum, welcher für den Letztverbraucher bestimmt gewesen sei, ohne Kennzeichnungselemente in Verkehr gebracht, obwohl verpackte Waren, die ohne weitere Verarbeitung für den Letztverbraucher bestimmt seien, folgende Kennzeichnung... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 LMG begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 S zu bestrafen, der Lebensmittel entgegen den Bestimmungen der aufgrund § 19 LMG erlassenen Verordnungen in Verkehr bringt. Unter "Inverkehrbringen" ist nach § 1 Abs.2 LMG das Gewinnen, Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen und jedes sonstige Überlassen sowie das Verwenden für andere zu verstehen, sofern e... mehr lesen...