Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 Z2 des bis zum 31. Dezember 2005 in Geltung gestandenen und nach § 1 Abs.2 VStG im gegenständlichen Fall weiterhin maßgeblichen LMG iVm § 4 Z7 LMKV beging ua derjenige eine Verwaltungsübertretung und war mit einer Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen, der verpackte Lebensmittel nicht mit jedem Stoff, der bei der Herstellung der Ware verwendet wird und unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden ist, in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewi... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 126/2004, hat ua. diejenige, die Lebensmittel in Verkehr bringt dafür vorzusorgen, dass die Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflusst werden, soweit das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist. Die näheren Bestimmungen dazu enthält die Lebensmittelhygienever... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe im Sinne des § 9 VStG als für die Einhaltung des Lebensmittelgesetzes in der Filiale G, G, bestellter verantwortlicher Beauftragter der B A (Zustimmungserklärung vom 1.1.2003) zu verantworten, dass am 18.9.2003 in obgenannter Filiale die verpackte Ware Salami Pralinen in Verkehr gebracht, dh verkauft wurde, auf deren Verpackung das Mindesthaltbarkeitsdatum durch Überkleben der urs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 LMKV ist eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeitsfrist bzw der Verbrauchsfrist nicht zulässig. Wurde jedoch die auf der Verpackung deklarierte Frist zu kurz bemessen, ist eine spätere Richtigstellung auf der Verpackung keine Verlängerung der Frist. Die der Haltbarkeit tatsächlich entsprechende Frist ist jener Zeitraum, in dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält. Somit ist die Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsfrist - unabhängig vom deklarierten Da... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 1 Abs.1 des Lebensmittelgesetzes 1975 - LMG, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 69/2003 (die Änderung des LMG durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 126/2004 brachte für den Bw jedenfalls keine günstigere Regelung), ist das LMG auf das In-Verkehr-Bringen von Lebensmitteln anzuwenden, wobei unter Inverkehrbringen ua. das Herstellen, Behandeln, Einführen, Lagern, Verpacken, Bezeichnen, Feilhalten, Ankündigen, Werben, Verkaufen, jedes sonstige... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.5 LMG iVm § 4 Z.5 LMKV begeht u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen, der verpackte Waren nicht mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum kennzeichnet. Anders als in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses dargestellt ergibt sich die Festsetzung, dass für frische Seefische nur eine Verbrauchsfrist von einem Tag gilt, nicht aus dem ÖLMB selbst, so... mehr lesen...
Mit dem gegenständlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zum Vorwurf gemacht: ?Auf Grund der Rechtslage des § 4 Z 7 lit a) LMKVO, BGBl Nr 72/1993, hat die Kennzeichnung (im Sinne des § 1 Abs 1 und Abs 2 LMKVO) verpackter Waren folgende Angaben zu enthalten: Die Zutaten (Bestandteile und Zusatzstoffe) a) dem Verzeichnis der Zutaten ist eine geeignete Bezeichnung voranzustellen, in der das Wort ?Zutaten? enthalten ist. Jeder Stoff, der bei der Herstellung einer Ware verwe... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens in Verkehr bringt, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Dabei ist die bloße Anmeldung des neuartigen Lebensmittels beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen für die Zulässigkeit des Inverkehrbringens nicht hinreichend. Schlagworte Lebensmittel, Lebensmittelanmeldung, neuartiges Lebensmittel, Lebensmittelzutaten, neuartige Lebensmittelzutaten, Genehmigungsv... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgt beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln eine nährwertbezogene Angabe, so muss - ausgenommen bei produktübergreifenden Werbekampagnen - die Kennzeichnung des Lebensmittels die Angaben gemäß § 5 NKWV enthalten. Schlagworte Lebensmittel, Kennzeichnung, Lebensmittelkennzeichnung, Nährwertkennzeichnung, nährwertbezogene Angaben, Lebensmittel Inverkehrbringen mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem nunmehrigen Berufungswerber in seiner Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsführer der U Handels GesmbH mit dem Sitz in T (persönlich haftende Gesellschafterin der U Handels GesmbH & Co KG) und somit als gemäß § 9 VStG strafrechtlich Verantwortlicher für die Filiale K, angelastet, nicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes gesorgt zu haben. So sei bei einer am 22.09.1999 ab 09.30 Uhr im o.a... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Unterlassungsdelikt liegt vor, wenn eine tiefgekühlt zum Verkauf feilgehaltene Packung "Leberknödel" entgegen § 4 Abs 2 (und 1) der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel nicht auf -18 Grad oder tiefer gehalten wird, sondern wenn eine Temperatur von -13,8 Grad zugelassen wird. Bei der Unterlassung gebotener Vorsorgehandlungen liegt der Tatort dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden mü... mehr lesen...
Mit dem nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ bekämpften Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft X über Herrn M****** L***** gestützt auf § 74 Abs 5 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden) verhängt und überdies gemäß § 64 Abs 2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 50,-- angeordnet. Angelastet wurde Herrn L***** dass er es als verantwortlicher Beauftragter der ?D*-D************ GesmbH? zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Tatort beim Inverkehrbringen nicht ordnungsgemäß gekennzeichneter Lebensmittel ist der Ort, wo das verpackte Lebensmittel das erste Mal ohne vorschriftsmäßige Kennzeichnung in Verkehr gebracht wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV ist auf alle verpackten Waren gemäß den §§ 2 und 3 LMG 1975 (Lebensmittel und Verzehrprodukte) - ausgenommen Kakao und Schokoladeerzeugnisse und Waren, die dem Weingesetz 1985 idgF unterliegen -, die - ohne weitere Verarbeitung - für den Letztverbraucher bestimmt sind, anzuwenden; dem Letztverbraucher sind Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung gleichzustellen. "Verpackt" sind Waren, die in Behältnissen oder Umhüllungen beliebiger Art, deren Inhalt ohne Öffnen oder... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung als erste Instanz warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher im Sinne des § 9 (1) VStG der Firma U & Co GmbH, R, folgende Übertretung der Nährwertkennzeichnungsverordnung zu verantworten: Punkt 1) Nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung fehlten beim Produkt 100 % reines steirisches Kürbiskernöl folgende Kennzeichnungsele... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Berufungswerber wurde zur Last gelegt, als Geschäftsführer einer GmbH in R. dafür verantwortlich zu sein, dass das Produkt 100% reines steirisches Kürbiskernöl "an die Z. Zentrale geliefert wurde", ohne dass sämtliche Kennzeichnungselemente nach der NährwertkennzeichnungsV vorhanden waren. Wird jedoch als Art des Inverkehrbringens das Liefern (von Kürbiskernöl an die Z. Zentrale) genannt, muss zur Umschreibung des Tatortes auch angeführt sein, von wo aus die Lieferung erfol... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma W und S, W GesmbH und somit im Sinne des § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Person eine Verwaltungsübertretung nach § 20 LMG zu verantworten, da im Rahmen einer in seinem Betrieb in W am 26.6.1997 durchgeführten Kontrolle durch Lebensmittelaufsichtsorgane der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung für das Gesundhei... mehr lesen...
Rechtssatz: § 20 LMG ist als Subsidiarbestimmung gegenüber der Fleischhygieneverordnung nicht heranzuziehen, wenn die hygienischen Mängel im Bereiche der Anlieferzone, dem Vorgefrier-, Räucher-, Verpackungs-, Vorreife- und Lagerraum sowie der WC-Anlage eines Betriebes vorliegen, der mit der Fleischbe- und -verarbeitung befasst ist. Hinsichtlich Übertretungen der Fleischhygieneverordnung ist die Strafnorm des § 74 Abs 5 Z 3 LMG zur strengeren Strafbestimmung des Fleischuntersuchungsgesetze... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verfolgungshandlung muss sich auf alle einer späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente beziehen. Bei der solcherart vorzunehmenden Bezeichnung der Tat ist auch die Angabe der Zeit der Begehung wesentlich. Innerhalb der Verfolgungsverjährungsfrist wurde dem Berufungswerber lediglich vorgeworfen, er habe die Tat im "August 1996 bis spätestens KW 34" begangen. Nach Ansicht des Verwaltungssenates handelt es sich bei der von der Erstinstanz im Straferkenntnis di... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Beschuldigte "groben Polentagrieß" mit dunklen Partikeln in Verkehr brachte und die Vermahlung von anderen als Maiskörnern und somit die hygienisch nachteilige Beeinflussung nur durch Kontrolle eines jeden einzelnen Korns des Mahlgutes auszuschließen ist, so ist solches dem Beschuldigten nicht zumutbar. Subjektiv ist der Beschuldigte vorliegend auch deshalb vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf exkulpier... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gegenständlich relevanten Gebotsnormen der §§ 3 und 4 LMKV 1993 betreffen erkennbar die bloße Kennzeichnung von verpackten Waren, die für den Letztverbraucher bestimmt sind (vgl § 1 Abs.1 LMKV 1993). Sie haben ihre gesetzliche Grundlage im § 19 LMG 1975, der die Kennzeichnung von Lebensmitteln, Verzehrprodukten und Zusatzstoffen regelt und eine Verordnungsermächtigung enthält. Hingegen ermächtigt der § 10 LMG 1975 den Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz besondere... mehr lesen...
Rechtssatz: Die LMKV gebietet im § 4 Z 5 und § 5 jeweils eine bestimmte Kennzeichnung. Inhalt dieser Kennzeichnung ist einmal das Mindesthaltbarkeitsdatum und einmal das Verbrauchsdatum. Gemäß § 10 Abs 1 ist eine Verlängerung der Mindesthaltbarkeits- bzw Verbrauchsfrist nicht zulässig. § 10 LMKV gebietet in seinen Absätzen 2 und 3 ein bestimmtes Verhalten. Ist die Mindesthaltbarkeitsfrist bereits abgelaufen, ist dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich zu machen. Ist hi... mehr lesen...
Rechtssatz: Bringt der Beschuldigte als verantwortlicher Beauftragter "Braunschweiger" durch Überlassen an eine Filiale A in Verkehr und unterläßt es dabei, sie entsprechend dem § 4 Z 2 LMKV zu kennzeichnen, zumal die Anschrift der erzeugenden oder verpackenden Unternehmung oder eines in einem EWR-Mitgliedsstaat niedergelassenen Verkäufers gefehlt hat - auf der Ware befand sich lediglich die Bezeichnung "Tann-Föderlach" - , macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Der Begriff "... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Lieferung eines nicht entsprechend der LMKV gekennzeichneten Lebensmittels durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb, wird die Verwaltungsübertretung am Sitz des Erzeugungs- oder Handelsunternehmens in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Ab diesem Zeitpunkt muß innerhalb eines Jahres eine Verfolgungshandlung gesetzt werden, um die Verfolgungsverjährung zu unterbrechen. (Einstellung des Verfarhens) mehr lesen...
Rechtssatz: Unterläßt es der Beschuldigte bei der Herstellung von Semmelbrösel vorzusorgen, daß diese nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden, zumal die Bröselreibe durch Gespinste und Insektenlarven verunreinigt und die Reinhaltung nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, macht er sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Leoben als erste Instanz) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis - das im Akt erliegende hat das Datum 27. April 1998, die an den Berufungswerber übermittelte Ausfertigung das Datum 30. April 1998 - folgenden Sachverhalt vor: Sie sind als Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Produzentenbetriebes, etabliert in L, Sch-graben 39, Ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen dafür zu sorgen, daß Lebensmittel nicht durch äußere Einw... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht eine Übertretung des § 20 LMG liegt vor, sondern sechs einzelne Übertretungen der für (Frischfleisch)-Bearbeitungs- und Zerlegungsbetriebe geltenden Frischfleisch-HygieneV, BGBl Nr. 396/1994, wenn der Inhaber einer landwirtschaftlichen Fleischproduktion den im Schlachthof geschlachteten Ochsen zum Ab-Hof-Verkauf in der Garage bzw. Werkstätte seines Betriebes unter folgenden unhygienischen Bedingungen zerlegt und gelagert hat: 1. ungeschützte Lagerung der Fleischstücke auf... mehr lesen...
Die belangte Behörde (Bezirkshauptmannschaft Voitsberg als erste Instanz) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis, jeweils betreffend Sauermilch, Sauerrahm, Acidophilus-Milch und Joghurt, vor, daß diese Produkte am 19.11.1996 aus dem Kühlraum seines Betriebes in E, entnommen worden seien und folgende Kennzeichnungselemente nicht aufgewiesen hätten: Den Namen (Firma oder Firmenschlagwort) und die Anschrift des Erzeugers oder der verpackenden Unternehmung, die Nettofüllmenge... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich des Kennzeichnungselementes der Nettofüllmenge nach § 4 Z 3 lit a LMKV wurde damit argumentiert, daß auf den verwendeten Preßgläsern die Nettofüllmenge (ohnehin) aufgedruckt sei. Laut Gutachten wiesen die Flaschen für Sauermilch ein Füllvolumen von 500 Milliliter, die Gläser für Sauerrahm, für Acidophilus-Milch und für Joghurt jeweils ein Füllvolumen von 250 Milliliter auf. Wenn es in der Bescheidbegründung diesbezüglich heißt, daß es durchaus möglich sein könnte, ... mehr lesen...
Begründung: Zu I. und II. Nach Lage der Akten des Verwaltungsstrafverfahrens erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 13./14. Bezirk, als Strafbehörde erster Instanz das nunmehr vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien angefochtene Straferkenntnis vom 13.1.1997, dessen
Spruch: wie folgt lautet: "Sie haben als gemäß § 9 Abs 2 VStG verantwortlich beauftragter der M-AG, Sitz in Wien, J-Gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 13.6.1995 in der weiteren ... mehr lesen...