Entscheidungen zu § 74 Abs. 5 LMG 1975

Unabhängige Verwaltungssenate

105 Dokumente

Entscheidungen 91-105 von 105

TE UVS Stmk 1993/06/29 30.12-154/93

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 20.5.1992, GZ.: 15 Höra 1/6-92 wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe, wie anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision des Amtes der Burgenländischen Landesregierung am 7.8.1991 im Kaufhaus der Firma H. R. in K. 52 festgestellt wurde, die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1973 dadurch übertreten, daß beim "Steirischen Schafmilchjoghurt" die Angabe des Betriebskennzeichens gefehlt hat. Er hab... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 29.06.1993

RS UVS Steiermark 1993/06/29 30.12-154/93

Rechtssatz: Die Bestimmungen der 2. DurchführungsV betreffend § 3 Z 2 LMKV enthalten keine gültigen anzuwendenden verwaltungsstrafrechtlichen Normen, zumal die LMKV keinen Verweis auf allfällige Durchführungserlässe enthält. Schlagworte Durchführungserlaß mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 29.06.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/20 Senat-PL-92-031

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde Frau U K hinsichtlich 13 Übertretungen gemäß §§ 20 iVm 74 Abs5 Z3 LMG 1975 schuldig erkannt und eine Geldstrafe von insgesamt S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: insgesamt 660 Stunden) verhängt und überdies die Tragung der Verfahrenskosten in der Gesamthöhe von S 1.100,-- ausgesprochen.   Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Berufung mit dem Vorbringen, daß sich der Spruch: des angefochtenen Bescheides lediglich a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 20.04.1993

TE UVS Niederösterreich 1993/04/14 Senat-AM-92-010

Mit dem in Anfechtung gezogenen Straferkenntnis hat die Erstbehörde den Berufungswerber als nach §9 VStG für die G R GesmbH Verantwortlichen schuldig erkannt, daß in der in S*********** befindlichen Filiale am 22.4.1991 nicht dafür vorgesorgt wurde, daß die dort in Verkehr gebrachten Lebensmittel nicht durch äußere Einwirkungen hygienisch nachteilig beeinflußt werden, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar war, da im Verkaufsrau... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 14.04.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/26 KUVS-1152/3/92

Rechtssatz: Ist auszuschließen, daß sich die Anzahl der coliformen Keime in der Probe Speiseeis (hier 9.840/g) in der Zeit zwischen Probenziehung und Untersuchung erhöht haben, ist davon auszugehen, daß sie bereits zum Zeitpunkt der Entnahme der Probe vorhanden waren und macht den Beschuldigten als Gastwirt verwaltungsstrafrechtlich im Sinne des § 74 Abs 5 Z 1 LMG 1975 verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 26.01.1993

RS UVS Oberösterreich 1992/11/18 VwSen-240045/14/Gf/Hm

Rechtssatz: Erlaß des BM für Gesundheit und Umweltschutz zu § 9 SpeiseeisVO verfügt in Wahrheit, daß eine Grenzwertüberschreitung, die im Bereich zwischen 101 und 200 coliformen Keimen pro Gramm Speiseeis liegt, wohl rechtswidrig, aber von der belangten Behörde nicht zu verfolgen ist. Dieser Erlaß stellt zwar keine materielle Entscheidungsgrundlage für den UVS dar, ist aber von diesem dennoch als Prüfungsmaßstab zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit des behördlichen Handelns heranzuziehen. Spr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 18.11.1992

RS UVS Kärnten 1992/07/08 KUVS-729/1/92

Rechtssatz: Es ist einem Kaufmann durchaus zumutbar für eine ausreichende und zuverlässige Etikettierung (vorliegend auf gefrorenen Hühnern) zu sorgen, wobei Kennzeichnungselemente unter anderem der Zeitpunkt bis zu dem das Lebensmittel bei Einhaltung der angegebenen Lagerbedingungen mindestens haltbar ist, in unverschlüsselter Form bestimmt nach Monat und Jahr. Das Fehlen des Ablaufdatums auf derartigen Produkten führt zu einer Verunsicherung der Konsumenten, da sowohl für die Konsumenten... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.07.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/02/27 VwSen-240024/11/Gf/Kf

Beachte Verweis auf VwGH vom 7.3.1984, 84/09/0032; vom 13.2.1985, 84/09/0106, VwSen-100127 vom 20.1.1992; VwSen-240023 vom 25.2.1992 Rechtssatz: Keine Bestrafung, wenn einander widersprechende, aber gleichermaßen glaubwürdige Zeugenaussagen vorliegen: Grundsatz des "in dubio pro reo". Unternehmer tut seiner Verantwortlichkeit genüge, wenn er Direktiven erteilt und diese in wirksamer Weise stichprobenartig kontrolliert.   Zum entscheidenden Faktum, ob der in Verkehr gebrachte Leberkäs... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.02.1992

RS UVS Oberösterreich 1991/12/16 VwSen-240021/2/Gf/Kf

Rechtssatz: Strafrechtliche Verantwortlichkeit gegeben, wenn die Beschwerdeführerin nicht wenigstens die Entsorgung der Tierexkremente aus der Betriebsstätte veranlaßt und den Auftrag zur Schädlingsbekämpfung dann, wenn das zuerst beauftragte Unternehmen in Leistungsverzug gerät, nicht umgehend an ein anderes Unternehmen vergibt. Kein Absehen von der Strafe nach § 21 VStG. Abweisung. Hinsichtlich des Schuldvorwurfes verantwortet sich die Beschwerdeführerin damit, alles ihr Mögliche zur Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.12.1991

TE UVS Wien 1991/08/12 04/23/84/91

Begründung: Ohne auf die Berufungsausführungen einzugehen, war das angefochtene Straferkenntnis aus folgenden Gründen zu beheben: § 20 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) lautet: Wer Lebensmittel, Verzehrprodukte oder Zusatzstoffe in Verkehr bringt, hat vorzusorgen, daß sie nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden, soweit das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist. Dem Beschuldigten wurde zur... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 12.08.1991

RS UVS Wien 1991/08/12 04/23/84/91

Rechtssatz: Ein Verhalten verstößt nur dann gegen § 20 LMG 1975, wenn die Vorsorge gegen eine hygienisch nachteilige Beeinflussung des gegenständlichen Lebensmittels durch äußere Einwirkung nach dem Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist. Schlagworte Lebensmittel, Verzehrprodukt, Verkehrsauffassung, Hygiene, Inverkehrbringen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 12.08.1991

TE UVS Wien 1991/07/19 04/22/53/91

Der Beschuldigte bringt in seiner rechtzeitig eingebrachten Berufung im wesentlichen vor, daß er in gleicher Angelegenheit nicht dreimal, sondern bloß eimal rechtskräftig vorbestraft sei, und daß auf seine Einkommens-, Familien- und Vermögensverhältnisse nicht Bedacht genommen wurde. Weiters weise er auf den in seinem Einspruch angegebenen Sachverhalt hin. Aus dem ihm von einem Organ des Marktamtes für den 9. Bezirk bloß auszugsweise vorgelesenen Erhebungen, hätte er erkennen können, daß der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.07.1991

RS UVS Wien 1991/07/19 04/22/53/91

Rechtssatz: Es entpricht nicht der Vekehrsauffassung - und ist daher auch nicht zumutbar - daß die Mehrzahl der Gastgewerbetreibenden bei einem aktuellen Mäusebefall in ihren Betriebsstätten regelmäßig, in Abständen von 1 bis 2 Tagen, Kontrollen vornehmen. Schlagworte Lebensmittel, Verzehrprodukte, Mäusebefall, Inverkehrbringen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 19.07.1991

TE UVS Wien 1991/06/25 04/24/9/91

Begründung: Der Berufungswerber führt in seiner rechtzeitig erhobenen - fälschlich als "Einspruch" bezeichneten - Berufung lediglich aus, nochmals ausdrücklich betonen zu wollen, daß die besagten Suppenpackerln eingeschweißtes Suppenpulver enthielten, und ersuchte um Berücksichtigung seiner Einwände. Er bezieht sich in dieser Berufung offensichtlich auf seine diesbezüglichen näheren   Ausführungen im Einspruch gegen die Strafverfügung vom 9.1.1991, worin dargelegt wurde, daß diese Packunge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.06.1991

RS UVS Wien 1991/06/25 04/24/9/91

Rechtssatz: Von der Deklaration der Lagerbedingungen kann nur dann Abstand genommen werden, wenn die Einhaltung einer empfohlenen Aufbrauchfrist von spezifischen Lagerbedingungen völlig unabhängig ist. Schlagworte Lebensmittel, Lebensmittelkennzeichnung, Kennzeichnungselement mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.06.1991

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