Rechtssatz: Der Umstand, ob ein Lebensmittel ausschließlich Schweinefleisch oder auch Rindfleisch enthält, ist im Lichte der BSE-Problematik nach der Verbrauchererwartung jedenfalls wesentlich. Die Aufmachung, wonach das Lebensmittel "Mailänder Salami" garantiert 100 % Schweinefleisch enthalte, ist objektiv zur Irreführung hinsichtlich dieses Umstandes geeignet. Dies auch dann, wenn der Anteil des in der Probe enthaltenen Rindfleisches weniger als 1 % beträgt. Wenn nun der Beschuldigte, au... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als geschäftsführender Gesellschafter und somit als das nach außen vertretungsbefugtes Organ der O.- GmbH mit Sitz in D-45657 Recklinghausen, in deren Eigentum die O.- GmbH & Co. KG deren Tätigkeit Wurstwaren- und Lebensmittelvertrieb aller Art ist, zu verantworten, dass am 25.10.2000 im Betrieb A. Cafe- Lebensmittelhandel in 6591 Grins, das Lebensmittel, nämlich ?Geflügelfleischwurst? an diesen Betrie... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 74 Abs.1 LMG begeht - sofern diese Tat nicht nach § 63 Abs.2 Z1 LMG einer strengeren Strafe unterliegt - u.a. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100.000 S zu bestrafen, der falsch bezeichnete Lebensmittel in Verkehr bringt. Nach § 63 Abs.2 Z1 LMG ist u.a. derjenige vom Gericht mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen, der Lebensmittel in Verkehr bringt, von denen er weiß, dass sie entgegen entsprechenden, im Österreichischen Le... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 12.03.2001 zur ZI 2.2- 748/01 wurde dem Beschuldigten nachfolgender Sachverhalt spruchgemäß zum Vorwurf gemacht: ?Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen vertretungsbefugtes Organ der Firma A., zu verantworten, dass am 21.02.2000 von Ihrem Betrieb A. Lebensmittel, falsch bezeichnet und durch Bereithalten im Verkaufsraum des genannten Betriebes in Verkehr gebracht wurden, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber hat damit seine Behauptung, dass die Firma A. regelmäßig Lebensmittelkontrollen durchführen lasse, glaubhaft machen können. Immerhin wurden im Auftrag der Firma A. innerhalb der letzten sechs Monate vor der gegenständlich zur Last gelegten Verwaltungsübertretung vier Lebensmittelkontrollen zur Untersuchung der spanischen Zitronen in Auftrag gegeben, wobei jede dieser Untersuchungen positiv ausfiel. In den Gutachten zu den Prüfberichten wird jeweils folgendes... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom ** ** **** hat die Bezirkshauptmannschaft X über Herrn H*** R***** gestützt auf § 74 Abs 1 LMG 1975 eine Geldstrafe in Höhe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Tag) verhängt und überdies gemäß § 64 Abs 2 VStG die Verpflichtung zur Tragung der Verfahrenskosten in Höhe von S 80,-- ausgesprochen. Angelastet wurde Herrn R*****, dass er es als verantwortlicher Beauftragter der M**** W*********** GmbH zu verantworten habe, dass diese Gesellschaft am ** ** **** das ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Kennzeichnungselemente müssen ua deutlich lesbar sein. Ob eine deutlich lesbare Schrift vorliegt, ist nicht nur von der Schriftgröße alleine abhängig. Weitere bedeutsame Umstände in diesem Zusammenhang sind der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrundfarbe, der Abstand der Buchstaben voneinander sowie die Art der Buchstaben (Fettdruck, Schrägschrift udgl). mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld als erste Instanz warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis Folgendes vor: Er habe es am 25.02.1997 als verantwortlicher Beauftragter für die Bereiche "Verpackung, Brüh-, Koch- und Dauerwurst/Schinken- und Salamiproduktion" der Firma S. GmbH & Co KG, G., I., zu verantworten, dass das von dieser Firma erzeugte und verpackte Lebensmittel "Extrawurst" in der Filiale der Firma Z. in I., G., Bezirk F., zum Verkauf bereitgehalten und somi... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut Bestellungsurkunde nach § 9 Abs 2 VStG wurde der Berufungswerber für die Bereiche "Verpackung, Brüh-, Koch- und Dauerwurst/Schinken- und Salamiproduktion" zum verantwortlichen Beauftragten, "insbesondere für das Gebiet des Lebensmittelrechtes, bestellt". Daraus geht jedoch nicht klar hervor, ob sich diese Verantwortlichkeit auch auf das Inverkehrbringen durch Liefern von verpackter falsch bezeichneter Extrawurst an eine andere Verkaufsfirma erstreckte. So sind unter Inverk... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung als erste Instanz (die belangte Behörde) warf dem nunmehrigen Berufungswerber mit Straferkenntnis zu den Punkten 1.) bis 4.) folgenden Sachverhalt vor: Die Firma B, in L, habe am 15.09.1997 an die Firma Ba, in Sch, folgende Waren geliefert, obwohl nach einer Untersuchung bei der BALMU Linz sich folgendes Gutachten vom 17.12.1997 ergeben habe: Nach den Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches, III. Auflage, Kapitel B 6 "Sirupe", Ziffer 3.1... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bezeichnung "naturrein" auf den vier gelieferten Sirupen stellte eine Falschbezeichnung im Sinne des § 7 Abs 1 lit c iVm § 8 lit f LMG dar. Sie stand nämlich im Widerspruch zum Österreichischen Lebensmittelbuch, III. Auflage, Kapitel B 6 - Sirupe -, da für Sirupe die Bezeichnung - naturrein - nicht verwendet wird. So wurde ein gegenteiliges (gewichtiges) Gutachten vom Berufungswerber nicht vorgelegt. Seine Ansicht, die bezeichneten Säfte (Himbeertrunk, Hollerblütengetränk e... mehr lesen...
Rechtssatz: Weist nach Ablauf des Lagerversuchs die Probe "Minutensteak-Schweinskarree ausgelöst" deutliche Anzeichen von Verdorbenheit, wie einen stark erhöhten aeroben Gesamtkeimgehalt, sowie hohe Gehalte an psychrophilen Keimen, Pseudomonaden und Escherichia Coli, sowie die Probe "Schweinsschnitzel geschnitten" nach Ablauf des Lagerversuchs ebenfalls deutliche Anzeichen von Verdorbenheit, wie einen stark erhöhten aeroben Gesamtkeimgehalt, sowie hohe Gehalte an psychrophilen Keimen, Pseu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Verpflichteter es unterläßt die Quellstube und den Hochbehälter der Wasserversorgungsanlage sorgfältig zu reinigen und eine Spülung der Wasserleitungen vorzunehmen und die getroffenen Veranlassungen dem Gesundheitsamt der Bezirkshauptmannschaft A zu melden, macht sich verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Tatbestandliche Handlungseinheit zum Unterschied vom Fortsetzungszusammenhang beim sogenannten fortgesetzten Delikt. Strafbemessung: Zusammenfassung der erstbehördlichen Einzelstrafen als Folge einer Zusammenfassung von Teilschuldsprüchen ist mit dem Verschlechterungsverbot des § 51 Abs6 VStG (?keine höhere Strafe?) durchaus vereinbar, weil insofern eine Gesamtbetrachtung und keine Einzelbetrachtung sinnvoll erscheint. mehr lesen...
Rechtssatz: Hält der Beschuldigte als Filialleiter in seinem Betrieb die Ware "Beinfleisch" in einer Porozelltasse und darüber eine durchsichtige Kunststoffolie zwei Tage über der angegebenen Haltbarkeitsfrist auf der Klebeetikette feil, obwohl deutliche Anzeichen von Verdorbenheit, wie merklich abwägige Geruchs- und Geschmackseigenschaften vorhanden waren, deren Ursache in einer zu lange deklarierten Haltbarkeitsfrist lag, sohin das Lebensmittel falsch bezeichnete, ist verwaltungsstrafrec... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer den Bestimmungen des § 18 Abs 1 LMG zuwiderhandelt, macht sich gemäß § 74 Abs 5 Z 3 LMG einer Verwaltungsübertretung nur dann schuldig, wenn die Tat nicht nach den §§ 56 bis 64 LMG oder nach anderen Bestimmungen einer strengeren Strafe unterliegt. Weist ein entgegen der Bestimmung des § 18 Abs 1 LMG ohne vorherige Anmeldung beim Bundesministerium für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz in Verkehr gebrachtes Verzehrprodukt gleichzeitig auch gemäß § 9 Abs 1 lit a LMG verb... mehr lesen...
Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet: "Sie sind als Filialleiter der Filiale Wien, G-Straße und somit als verantwortlich Beauftragter gemäß § 9 VStG der J-AG dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft bei Betrieb des Kleinhandelsfilialbetriebes in Wien, G-Straße am 18. Okt. 1993 25 Stück Tiroler Knödel in der Kühlvitrine der Feinkostabteilung zum Verkauf bereitgehalten haben, obwohl... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer wendet sich zunächst nicht gegen die - ohnedies im Wege eines Sachverständigengutachtens belegte - Tatbestandsmäßigkeit im Hinblick auf die ihm zur Last gelegte Übertretung des § 74 Abs.2 Z1 LMG, sondern dagegen, daß ihn insoweit ein Verschulden trifft. Damit ist er auch im Recht. Soweit ihm überhaupt ein Verschulden zur Last gelegt werden könnte, käme nur fahrlässiges Verhalten in Betracht. Angesichts des Umstandes, daß die verfahrensgegenständliche Ware a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes zur Last gelegt: Der Beschuldigte, Dkfm. K. M. , hat es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma K GmbH & Co.KG, mit Sitz in K, und sohin als zur Vertretung nach außen berufenes Organ zu verantworten, daß am 27.06.1995 um 9.30 Uhr in der Firma H ges.m.b.H. in W, anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision in einer Stellage im Verkaufsraum dort zu 1) eine Originalpackung mit "Glem-Vital Halt- und Fülle... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma N. Handels-GesmbH. zu verantworten, daß, wie anläßlich einer lebensmittelpolizeilichen Revision am 17.6.1994 im Lager der genannten Firma in G., P.-straße Nr. 41 festgestellt, "zarte Heringfilets in fruchtiger Tomatencreme mit Tomatenstücken" der Firma F. mit einer verbotenen gesundheitsbezogenen Angabe ("gesunde Ernährung mit gutem... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 45 Abs 2 LMG sind dem Beschuldigten nur jene Kosten vorzuschreiben, die mit der Bestrafung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. So hatte die BALMU G., die zur Untersuchung der ihr zugekommenen Lebensmittelproben im Rahmen ihres Wirkungskreises verpflichtet ist (§ 43 LMG), die verfahrensgegenständlichen Proben untersucht und begutachtet. Als relevant für das Verwaltungsstrafverfahren wurde lediglich festgestellt, daß bei der untersuchten Probe, die eine gesundheitsbezoge... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, daß durch die F.M. GmbH in deren Niederlassung in I(f D), am 18.2.1993 Lebensmittel mit der Bezeichnung Putenflügel, deren Bezeichnung das Abpackungsdatum 18.2.1993 aufgewiesen habe, falsch bezeichnet im Sinne des §8 litf des Lebensmittelgesetzes durch Feilhalten in der dortigen SB-Verkaufskühlvitrine in Verkehr gebracht worden seien, wobei das Ende der Aufbrauchsfrist mit 20.2.1993 angegeben wurde, dieses Lebensmitt... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine (irreführende) Falschbezeichnung nach § 74 Abs 1 i.V.m. § 7 Abs 1 lit c LMG liegt vor, wenn unverpackt in einer gekühlten Verkaufsvitrine gelagertes Schweinefleisch (Karree) als -Karree Filet- bezeichnet wird. Damit weiß ein erheblicher Teil der Konsumenten nicht, ob es sich hiebei um ein Karree oder um ein Filet handelt. Die Verwendung des Begriffes Filet erweckt dazu den Eindruck, ein hochwertiges, teures Fleisch zu kaufen. Dabei liegt es auf der Hand, daß die Art des in... mehr lesen...
Der Spruch: des bekämpften Straferkenntnisses lautet in seiner Tatbeschreibung: Sie haben es in ihrer Eigenschaft als gemäß § 9 VStG der Fa Z Kaffeeröstrei AG, in D, für den Bereich "Kaffee" strafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, daß das falsch bezeichnete Lebensmittel Kaffee "Brasil-Kava" durch die Auslieferung am 4.3.1991 an die Fa. D Warenhandelsgesellschaft mbH. & Co, G-N, in Verkehr gebracht wurde. Zwei Packungen des obgenannten Kaffees wiesen ein Nettogewicht von 872,7 u... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn die Behörde den Verantwortlichen einer Kaffeerösterei AG in D. verfolgt, weil er falsch bezeichneten Kaffee in Verkehr gebracht habe, ist D. als Tatort anzunehmen, weil dieser Kaffee von dort aus ausgeliefert wurde, auch wenn die Probenziehung im Geschäft einer Warenhandels AG in Graz erfolgte, wo der Kaffee zu diesem Zeitpunkt vom Verantwortlichen der Warenhandels AG durch Feilhalten in Verkehr gebracht wurde. Schlagworte Tatort mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwSlg 11069 A/1983; VwSlg 11143 A/1983; VwSlg 11466 A/1984; VwGH v. 14.1.1993, Zl. 92/09/0294. Rechtssatz: Keine hinreichend konkretisierte Verfolgungshandlung iSd § 44a Z. 1 iVm § 74 Abs. 1 lit. c und § 9 Abs. 1 lit. a LMG, wenn nicht schon im
Spruch: , sondern erst in der
Begründung: des angefochtenen Straferkenntnisses ausgeführt wird, inwiefern das Inserat auch gesundheitsbezogene Angaben enthielt. Keine Spruchkorrektur durch den UVS trotz offener Verfolgungsverj... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 11.5.1992, GZ.: 15.1 Re 142/13 - 92 wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe wie anläßlich einer am 20.11.1991 um 09.00 Uhr im Betrieb Konsum Wien 20, Nortwestbahnstraße 2 - 4 entnommenen Probe und anschließender Begutachtung durch die Lebensmitteluntersuchungsanstalt Wien festgestellt werden konnte, am 18.11.1991 "Junghühner, bratfertig" geliefert, wobei die Probe unter anderem den Begriff "Fit" enthielt. Dadurch werde der Eindruck einer p... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe gemäß § 9 Abs 1 lit a Lebensmittelgesetz liegt durch das Wort "Fit" vor, da es im allgemeinen mit "in guter geistiger und körperlicher Verfassung" zu umschreiben ist. Wegen der starken gesundheitsbezogenen Bedeutungskomponente stellt die Bezeichnung "Fit" auch im Zusammenhang mit der weiteren Bezeichnung "Frisch" eine verbotene gesundheitsbezogene Angabe dar. Gerade wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß sich das Wort "Fit... mehr lesen...
Beachte VwGH 27.1.1986, Zl. 85/10/0190 Rechtssatz: Entscheidend für die Frage, ob eine (verbotene) gesundheitsbezogene Angabe im Sinne des § 9 Abs. 1 lit.a LMG vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist. Aus der vorerwähnten Bestimmung ergibt sich, daß zum Schutz der Konsumenten vor Täuschung jegliche, wenn... mehr lesen...
Rechtssatz: Liefert der Beschuldigte als Erzeuger sein von ihm mit Lagertemperatur und Ablaufdatum bezeichnetes Lebensmittel an eine Lebensmittelverkaufsfirma aus und wird dort nach dem Ablaufdatum eine Probe aus einem über der angegebenen Lagertemperatur gelagerten Lebensmittel gezogen, vorliegend Truthahnfleisch, so ist der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich, weil das Lebensmittel die Einflußsphäre des Beschuldigten verlassen hat und er auf die Überziehung der La... mehr lesen...