RS UVS Kärnten 1998/04/14 KUVS-185-186/5/98

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Veröffentlicht am 14.04.1998
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Rechtssatz

Weist nach Ablauf des Lagerversuchs die Probe "Minutensteak-Schweinskarree ausgelöst" deutliche Anzeichen von Verdorbenheit, wie einen stark erhöhten aeroben Gesamtkeimgehalt, sowie hohe Gehalte an psychrophilen Keimen, Pseudomonaden und Escherichia Coli, sowie die Probe "Schweinsschnitzel geschnitten" nach Ablauf des Lagerversuchs ebenfalls deutliche Anzeichen von Verdorbenheit, wie einen stark erhöhten aeroben Gesamtkeimgehalt, sowie hohe Gehalte an psychrophilen Keimen, Pseudomonaden und Enterobacteriaceen, auf, so ist der Beschuldigte vorliegend als verantwortlicher Beauftragter verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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