Rechtssatz: Geht aus der Aufklebeetikette bereits hervor, daß die beim Beschuldigten gezogene Probe weder von ihm noch von seinem Unternehmen erzeugt noch etikettiert wurde, verantwortet der Beschuldigte nicht den verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Falschbezeichnung eines Lebensmittels. mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat die Bezirkshauptmannschaft xx über Herrn Dr E S eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 72 Std) verhängt, weil er als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma V Kosmetika Handelsgesellschaft mbH dafür die Verantwortung trage, daß diese Gesellschaft ein kosmetisches Mittel mit der Angabe "klinisch getestet" in Verkehr gebracht habe, obwohl diese Angabe gegen das Verbot gesundheitsbezogener Angaben verstoße. Die Bezeichnung ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis hat der Magistrat der Stadt xx über den Beschuldigten eine Geldstrafe von S 7.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 7 Tage) verhängt, weil er die Verantwortung dafür trage, daß durch die S & C T und M gesellschaft mbH & Co KG am 29.5.1991 fünf verschiedene Lebensmittel mit dem Abpackdatum "3.6." in Verkehr gebracht wurden, obwohl diese Lebensmittel teils am 27.5. und teils am 28.5.1991 verpackt wurden. Dagegen richtet sich die fristgerech... mehr lesen...
Rechtssatz: Angabe "Natürlicher Birkensaft bildet die Basis" ist nicht gesundheitsbezogen. Bezüglich der Angabe "wird die Tätigkeit der Talgdrüsen günstig beeinflußt": Wenn Sachverständigengutachten zu dem Ergebnis kommt, daß Kosmetika grundsätzlich einen - wenn auch einen "kaum signifikanten" physiologischen bzw. pharmakologischen Effekt auf die Haut ausüben können und der Beschwerdeführer behauptet, daß dieser Effekt mehr als bloß "kaum signifikant" ist, so kann die belangte Behörde nic... mehr lesen...
Rechtssatz: Irreführende und damit verbotene gesundheitsbezogene Angabe bei Inverkehrbringen eines Kosmetikums: Die Angabe "Revitalisiert und pflegt strapaziertes, trockenes Haar" i.V.m. einem Haarkurmittel weckt keine medizinischen, sondern nur schönheitspflegerische Assoziationen und ist daher zulässig. Strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Geschäftsführers einer GmbH, wenn zwar gesellschaftsrechtlich mehrere Geschäftsführer bestellt sind, der Behörde gegenüber jedoch keine ... mehr lesen...