Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Entscheidet sich das Gericht lediglich für eine dem Angeklagten ungünstigere Schlussfolgerung, obwohl aus den betreffenden Vordersätzen theoretisch auch andere, für den Angeklagten günstigere Schlussfolgerungen möglich gewesen wären, ist dies ein an sich zulässiger Akt freier Beweiswürdigung. Die Annahmen des Gerichtes müssen allerdings auf denkrichtigen und den Lebenserfahrungen nicht wider... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens binden die in freier Beweiswürdigung vorzunehmende gerichtliche Wahrheitsfindung nur an die Erfahrungssätze und an die Beobachtung der Denkgesetze (9 Os 159/96, 11 Os 177/72, 12 Os 118/73, 9 Os 177/73). Diese Grenzen lassen eine mathematisch-exakte Beweisführung vor Gericht nur dort zu, wo ein Beweisobjekt der Untersuchung mit den Methoden einer Naturwissenschaf... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §270 Abs2 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht ist weder verbunden, jeden einzelnen, von einem Zeugen vorgebrachten Satz einer besonderen Erörterung zu unterziehen, noch in der Lage und verpflichtet, sich mit jedem gegen seine Beweiswürdigung möglichen, im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde dann konkret erhobenen Einwand im voraus auseinanderzusetzen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird we... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens binden die nach freier, dh durch keine Beweisregeln beschränkter Überzeugung vorzunehmende Wahrheitsfindung des Gerichts nur an die Erfahrungssätze und an die Beobachtung der Denkgesetze (9 Os 159/69, 11 Os 177/72, 12 Os 118/73). Entscheidungstexte 9 Os 177/73 Entscheidungstext OGH 22.05.1974 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Die Auffassung, das Vorhandensein sichtbarer Merkmale und Folgen müßte in jedem Fall von einem ärztlichen "Fachmann" festgestellt werden, um ihnen strafrechtliche Relevanz zumessen zu können, ist verfehlt; dies käme einer Beweisregel gleich, die mit dem in § 258 Abs 2 StPO verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung unvereinbar wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Der Grundsatz "in dubio pro reo" sagt nichts darüber aus, unter welchen Voraussetzungen ein für die Schuldfrage entscheidender Umstand als erwiesen anzunehmen sei. Insbesondere verbietet er eine Tatsachenfeststellung auf Grund von - überzeugenden und einleuchtenden - Wahrscheinlichkeitsschlüssen - nicht. Entscheidungstexte 13 Os 40/74 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Ob dem vom Angeklagten im Vorverfahren abgelegten, in der Folge aber widerrufenen Geständnis oder dem späteren Widerruf Glauben beizumessen ist, ist in freier richterlicher Beweiswürdigung zu beurteilen, wobei alle sonstigen Beweisergebnisse (einschließlich des vom Gericht in der Hauptverhandlung von den Beteiligten gewonnenen persönlichen Eindrucks) in Betracht zu ziehen sind. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Der Zweifelsgrundsatz gilt nicht für Rechtsfragen, sondern nur für Tatfragen. Entscheidungstexte 12 Os 93/73 Entscheidungstext OGH 04.12.1973 12 Os 93/73 Veröff: SSt 44/34 = JBl 1974,381 = ÖBl 1974,40 11 Os 126/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1978 11 Os 126/78 Vgl; Beisatz: Die unwi... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Notorisch (und daher nicht beweisbedürftig) ist eine allbekannte Tatsache, an der vernünftigerweise niemand zweifeln kann. Entscheidungstexte 12 Os 121/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 12 Os 121/73 13 Os 143/80 Entscheidungstext OGH 18.09.1980 13 Os 143/80 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Abs1 Z4
Rechtssatz: Der in den §§ 240 a Abs 1, 258 Abs 2, 305 Abs 1, zweiter Unterabsatz, und 325 Abs 1, dritter Unterabsatz, StPO (verbo: "Überzeugung", weil dieser Begriff jeden Zweifel ausschließt) verankerte, den österreichischen Strafprozeß beherrschende Zweifelsgrundsatz (in dubio mitius, in dubio pro reo) gehört zu den Prinzipien eines die Verteidigung sichernden Verfahrens; er gebietet in zweifelhafter B... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §259 Z3StPO §281 Abs1 Z4 B
Rechtssatz: Der den österreichischen Strafprozeß beherrschende Zweifelsgrundsatz - in dubio mitius, in dubio pro reo - gehört zu den Grundsätzen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens. Er gebietet in zweifelhafter Beweislage die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Klärung des Anklagevorwurfs, namentlich die Durchführung von leicht zu bewerkstelligenden Beweiserhebungen. ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 CStPO §270 Abs2 Z7StPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Eine vom Gericht aus verschiedenen Umständen in ihrem Zusammenhalt abgeleitete Feststellung ist schon dann von einem Begründungsmangel betroffen, falls ein solcher auch nur einer der betreffenden Komponenten feststellungsmäßig anhaftet; anders verhält es sich bloß bei unmißverständlich für die Beweiswürdigung lediglich rein illustrativ zusätzlich angeführten Momenten. ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §270 Abs2 Z5
Rechtssatz: Es ist unter Umständen eine ausreichende
Begründung: , wenn das Gericht die der Verantwortung des Angeklagten widerstreitenden Urteilsannahmen nur auf den gewonnenen persönlichen Eindruck stützt (RZ 1964,38, EvBl 1972/17). Entscheidungstexte 12 Os 197/72 Entscheidungstext OGH 30.01.1973 12 Os 197/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Die Aufforderung an den Betriebsprüfer zu einer wahrheitswidrigen Berichterstattung über die Betriebsprüfung ist, wenn sie erfolglos bleibt, als versuchte Verleitung zum Verbrechen nach § 101 StG zu beurteilen. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände kann das Gericht auch die in Form einer Frage ("Kannst Du die negativen Feststellungen im Bericht nicht auslassen?... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 A
Rechtssatz: Die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens binden die nach freier, dh durch keine Beweisregeln beschränkter Überzeugung vorzunehmende Wahrheitsfindung des Gerichts (§ 258 Abs 2 StPO) nur an die Erfahrungssätze und an die Beobachtung der Denkgesetze (9 Os 159/69 und die dort zitierte Judikatur). Entscheidungstexte 11 Os 177/72 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Die Zurechnung einer Tat wird noch nicht dadurch denkunrichtig, daß Verdachtsgründe auch auf andere Personen als den Angeklagten zutreffen, insofern das Gericht diesen Verdacht mit schlüssiger
Begründung: entkräftet. Entscheidungstexte 11 Os 111/72 Entscheidungstext OGH 13.07.1972 11 Os 111/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Z5 C
Rechtssatz: Im Sinne des § 258 Abs 2 StPO kann das Gericht aus dem Inhalt von in der Hauptverhandlung erörterten Vorakten auch ein früheres Verhalten des Angeklagten, das sogar zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen ihn geführt hat, mag auch dieses Strafverfahren - aus welchen Gründen immer - nicht zur Verurteilung des Angeklagten geführt haben, als Indiz für dessen Schuld heranziehen. Allerdings bedarf... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Nicht nur zwingende, sondern auch Wahrscheinlichkeitsschlüsse berechtigen das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu Tatsachenfeststellungen (vgl WK-StPO § 281 Rz 449). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizieru... mehr lesen...
Norm: StPO §204StPO §258 Abs2 BbStPO §281 Z5 B
Rechtssatz: Der Beweis des Verschuldens kann auch durch ein widerrufenes Geständnis erbracht erscheinen. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 9 Os 101/72 Entscheidungstext OGH 17.01.1973 9 Os 101/72 Beisatz: Das Ge... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht muß nicht bestimmt feststellen, daß ein Angeklagter die ihm vorgeworfene Straftat begangen habe oder daß er sie nicht begangen habe. Ein Freispruch kann damit ausreichend begründet sein, daß die Beweisergebnisse keine sichere Feststellung zulassen, ob der Angeklagte die Tat begangen habe oder nicht. Entscheidungstexte 12 Os 221/71... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Z5 A
Rechtssatz: Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht, daß das Gericht an die Ergebnisse des Beweisverfahrens nicht gebunden wäre. Entscheidungstexte 12 Os 221/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1972 12 Os 221/71 Veröff: RZ 1972,181 12 Os 40/72 Entscheidungstext OGH 25.05.1972 12 Os 40/72 ... mehr lesen...
Norm: StPO §118StPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Auch die Gutachten der Sachverständigen im Strafprozeß sind Beweismittel, deren Beweiskraft der Richter zu prüfen hat, ohne an den Inhalt des Gutachtens gebunden zu sein (KH 4049). Entscheidungstexte 11 Os 7/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 11 Os 7/72 12 Os 125/74 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 C
Rechtssatz: Der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo, in dubio mitius) sagt nichts darüber aus, wie das Gericht sich seine Überzeugung von der Schuld des Angeklagten zu verschaffen habe (RZ 1965,142); er besagt in diesem Zusammenhang lediglich, daß dann, wenn das erkennende Gericht sich außerstande sieht, sich auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens von mehreren möglichen, den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebense... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §270 Z5StPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Das Gericht hat in gedrängter Darstellung jene entscheidenden Tatsachen bezeichnet, die es als erwiesen annimmt, und die
Gründe: für diese Annahme angeführt. Es liegt im Wesen der freien Beweiswürdigung, dass das Schöffengericht eine der mehreren sich aus dem Beweisverfahren ergebenden denkmöglichen Lösungen als erwiesen annimmt, ohne dass diese Annahme eine zwingende sein müsste.... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Auch die Aussage eines Angeklagten ist ein Beweismittel, das als solches ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt (EvBl 1961/519). Entscheidungstexte 9 Os 111/71 Entscheidungstext OGH 14.12.1971 9 Os 111/71 12 Os 176/79 Entscheidungstext OGH 13.03.1980 12 Os 176/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §118 ffStPO §134StPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Abweichend von den für andere Sachverständigengutachten geltenden Regeln bezwecken Gutachten über die Aussagefähigkeit und die Aussageehrlichkeit von Zeugen nur eine Unterstützung des Gerichtes bei der diesem allein zukommenden Aufgabe, die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen in freier Beweiswürdigung zu beurteilen. Dieses Recht der freien Beweiswürdigung kann auch durch solche Sachverstän... mehr lesen...
Norm: StPO §252StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Ein im Vorverfahren abgelegtes Geständnis ist jedenfalls, wenn in der Hauptverhandlung die Polizeianzeige oder das betreffende gerichtliche Vernehmungsprotokoll nach § 252 vorletzter Abs StPO verlesen wurde oder daraus die entsprechenden Vorbehalte gemacht worden sind, ein zulässiges Beweismittel und kann - je nach dem Ergebnis der vom erkennenden Gericht unter Berücksichtigung der sonstigen Beweiser... mehr lesen...
Norm: LandstreichereiG 1885 §1 Abs1StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z4 BStPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Zur Frage der materiellen Beweislast der Anklagebehörde. Es ist Aufgabe des Gerichtes, eindeutige und mangelfreie Feststellungen dahin zu treffen ob der Angeklagte die Mittel zu seinem Unterhalt besaß oder, falls dies nicht der Fall war, ob er sich in zumutbarer Weise bemühte, diese redlich zu erwerben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Auf Grund denkrichtiger Schlußfolgerungen aus erwiesenen Tatsachen kann das Gericht auch zur Überzeugung von der Richtigkeit weiterer Tatsachen kommen und diese somit gleichfalls als erwiesen ansehen. Entscheidungstexte 10 Os 202/70 Entscheidungstext OGH 26.01.1971 10 Os 202/70 10 Os ... mehr lesen...
Norm: StPO §126 Abs1 AStPO §127 Abs3StPO §258 Abs2 BaStPO §281 Abs1 Z5 B
Rechtssatz: Ob das Gutachten eines Sachverständigen ausreichend und verlässlich ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 9 Os 4/69 Entscheidungstext OGH 29.12.1970 9 Os 4/69 10 Os 258/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1972 10 Os 258/71 Auch; Beisa... mehr lesen...