Norm
StPO §258 Abs2 ARechtssatz
Die Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens binden die nach freier, dh durch keine Beweisregeln beschränkter Überzeugung vorzunehmende Wahrheitsfindung des Gerichts (§ 258 Abs 2 StPO) nur an die Erfahrungssätze und an die Beobachtung der Denkgesetze (9 Os 159/69 und die dort zitierte Judikatur).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098614Dokumentnummer
JJR_19721108_OGH0002_0110OS00177_7200000_001