RS OGH 1972/4/26 11Os36/72, 11Os111/72, 11Os177/72, 11Os45/77, 13Os123/77, 13Os17/78, 13Os39/78, 13O

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Veröffentlicht am 26.04.1972
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Norm

StPO §258 Abs2 A
StPO §281 Abs1 Z5 A

Rechtssatz

Nicht nur zwingende, sondern auch Wahrscheinlichkeitsschlüsse berechtigen das Gericht nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung zu Tatsachenfeststellungen (vgl WK-StPO § 281 Rz 449).

Anmerkung

Bem: Der Rechtssatz wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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