RS OGH 1974/5/7 12Os40/74

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Veröffentlicht am 07.05.1974
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Norm

StPO §258 Abs2 Ba

Rechtssatz

Die Auffassung, das Vorhandensein sichtbarer Merkmale und Folgen müßte in jedem Fall von einem ärztlichen "Fachmann" festgestellt werden, um ihnen strafrechtliche Relevanz zumessen zu können, ist verfehlt; dies käme einer Beweisregel gleich, die mit dem in § 258 Abs 2 StPO verankerten Grundsatz der freien Beweiswürdigung unvereinbar wäre.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 40/74
    Entscheidungstext OGH 07.05.1974 12 Os 40/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0098317

Dokumentnummer

JJR_19740507_OGH0002_0120OS00040_7400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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