Norm: StPO §258 Abs2 Bb
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Verurteilung getilgt ist, hindert nicht, den ihr zugrundeliegenden Sachverhalt zur Wahrheitserforschung bei Feststellung eines anderen strafbaren Tatbestandes heranzuziehen (SSt XII/18). Entscheidungstexte 5 Os 890/51 Entscheidungstext OGH 20.12.1951 5 Os 890/51 Veröff: EvBl 1952/123 S 162 ... mehr lesen...
Norm: StPO §119StPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Die verwaltungsbehördliche Genehmigung einer Anlage schafft keine "strafrechtliche Deckung" für den Betriebsleiter; er ist für die körperliche Sicherheit der Arbeiter auch dann verantwortlich, wenn von der Gewerbebehörde Vorkehrungen zur Ausschaltung einer Betriebsgefahr nicht verlangt wurden. Privatgutachten sind im Strafverfahren nicht zu beachten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §132StPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Auch gerichtsmedizinische Gutachten über die Ergebnisse einer Blutgruppenuntersuchung unterliegen der richterlichen Beweiswürdigung und sind widerlegbar. Entscheidungstexte 3 Os 311/50 Entscheidungstext OGH 22.02.1951 3 Os 311/50 Veröff: JBl 1951 H17,416 11 Os 34/77 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StPO §258 Abs2 AStPO §281 Abs1 Z5 A
Rechtssatz: Wenngleich das Gericht nach § 258 StPO in der Beweiswürdigung vollkommen freie Hand hat, so ist es doch verpflichtet, im Urteil bei sonstiger Nichtigkeit zu zeigen, dass es alle vorgekommenen entscheidenden Beweismittel gewürdigt habe, und zu erörtern, wie es über die seinen Feststellungen entgegenstehenden Beweistatsachen hinweggekommen ist (KH 2642). Ein Urteil ist daher wegen Unvollständi... mehr lesen...
Norm: StPO §118 ffStPO §258 Abs2 Ba
Rechtssatz: Das Gutachten von Sachverständigen kann nicht als alleinige Grundlage von Feststellungen angesehen werden; es ist nur eine, nicht die alleinige Erkenntnisquelle für die freie richterliche Beweiswürdigung. Entscheidungstexte 3 Os 333/49 Entscheidungstext OGH 20.10.1949 3 Os 333/49 Veröff: SSt XX/128 ... mehr lesen...