Norm
StPO §258 Abs2 CRechtssatz
Der den österreichischen Strafprozeß beherrschende Zweifelsgrundsatz - in dubio mitius, in dubio pro reo - gehört zu den Grundsätzen eines die Verteidigung sichernden Verfahrens. Er gebietet in zweifelhafter Beweislage die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Klärung des Anklagevorwurfs, namentlich die Durchführung von leicht zu bewerkstelligenden Beweiserhebungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0098501Dokumentnummer
JJR_19730327_OGH0002_0120OS00037_7300000_001