RS OGH 1971/12/14 9Os111/71, 12Os176/79, 9Os19/85, 12Os2/18p

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Veröffentlicht am 14.12.1971
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Norm

StPO §258 Abs2 Bb

Rechtssatz

Auch die Aussage eines Angeklagten ist ein Beweismittel, das als solches ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt (EvBl 1961/519).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0098455

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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