Norm
StPO §258 Abs2 BbRechtssatz
Auch die Aussage eines Angeklagten ist ein Beweismittel, das als solches ebenfalls der freien richterlichen Beweiswürdigung unterliegt (EvBl 1961/519).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0098455Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018