RS OGH 1972/11/28 9Os92/72

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Veröffentlicht am 28.11.1972
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Norm

StPO §258 Abs2 Bb

Rechtssatz

Die Aufforderung an den Betriebsprüfer zu einer wahrheitswidrigen Berichterstattung über die Betriebsprüfung ist, wenn sie erfolglos bleibt, als versuchte Verleitung zum Verbrechen nach § 101 StG zu beurteilen. Im Rahmen der freien Beweiswürdigung und unter Berücksichtigung aller Begleitumstände kann das Gericht auch die in Form einer Frage ("Kannst Du die negativen Feststellungen im Bericht nicht auslassen?") gekleidete Aufforderung zur pflichtwidrigen Abfassung des Prüfungsberichts als versuchte Verleitung werten.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 92/72
    Entscheidungstext OGH 28.11.1972 9 Os 92/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0098425

Dokumentnummer

JJR_19721128_OGH0002_0090OS00092_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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