Norm: ABGB §1157ABGB §1162AngG §27 A
Rechtssatz: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn nicht auszuschließen ist, daß diese Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt. Schlagworte *D*, Angestellte, Erklärung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
Pflicht, Ende, Beendigung, Diens... mehr lesen...
Norm: AngG §20 Abs1 VIIAngG §27
Rechtssatz: Der Dienstgeber braucht den Dienstnehmer nicht sofort zu entlassen, er kann auch das Dienstverhältnis auf eine kürzere als die gesetzliche Frist kündigen; dann muß sich aber die Kündigung auf einen Entlassungsgrund stützen und unverzüglich vorgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 81/60 Entscheidungstext OGH 12.07.1960 4 Ob 81/60 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Zur unverzüglichen Geltendmachung des Entlassungsgrundes, wenn der Dienstnehmer auf Urlaub ist. Entscheidungstexte 4 Ob 81/60 Entscheidungstext OGH 12.07.1960 4 Ob 81/60 Veröff: SozM IA/d,413 4 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 33/76 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Der Versuch eines Autoverkäufers, seinen Dienstgeber gegen dessen ausdrücklichen Willen von der Errichtung einer Autowerkstätte auszuschließen, die Generalvertretung der betreffenden Automarke gegen den Dienstgeber als Druckmittel zu benützen, damit der Dienstgeber mit ihm eine solche Werkstätte errichte und betreibe, sowie die Herabsetzung des Dienstgebers der Generalvertretung gegenüber, sind A... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6bGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: "Verletzung der Sittlichkeit" erfordert unzüchtige, also die Sittlichkeit in sexueller Beziehung verletzende Handlungen, wozu bloße Verletzung des gebotenen Anstandes bei Verrichtung der Notdurft nicht genügt. Entscheidungstexte 4 Ob 86/60 Entscheidungstext OGH 21.06.1960 4 Ob 86/60 Veröff: JBl 1961,95 = Arb 7255 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1a
Rechtssatz: Kein Entlassungsgrund, wenn gekündigter Dienstnehmer den Inhalt des Kündigungsschreibens (die schlechte wirtschaftliche Situation betreffend) seinem Ehegatten, der in einer Kreditkontrollstelle des Dienstgebers beschäftigt ist, zeigt, wodurch eine Kontrolle ausgelöst wird. Entscheidungstexte 4 Ob 44/60 Entscheidungstext OGH 05.04.1960 4 Ob 44/6... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 Z2 E2
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach Verwalter für die Abgänge in dem von ihnen verwalteten Magazin verantwortlich gemacht werden, ist nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 139/59 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 4 Ob 139/59 Veröff: Arb 7170 = JBl 1960,613 Schlagworte SW: Angestellte, Fehlbest... mehr lesen...
Norm: AngG §27VBG 1948 §32
Rechtssatz: Der Dienstgeber ist gehalten, von seinem Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust desselben unverzüglich nach Kenntnisnahme des die Kündigung rechtfertigenden Sachverhalt durch die für den Ausspruch der Kündigung zuständigen Organe Gebrauch zu machen (vgl Arb 6721 und die dort angeführten Entscheidungen). Verzögerungen im Ausspruch der Kündigung von Vertragsbediensteten können nur insoweit anerkannt werden, a... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Ein zur Geldanweisung befugter Angestellter darf, wenn er in einem konkreten Fall eine Zahlung nicht billigt, die betreffende Anweisung verweigern und es seinem Dienstgeber überlassen, diese Auszahlung selbst zu veranlassen. Entscheidungstexte 4 Ob 112/59 Entscheidungstext OGH 10.11.1959 4 Ob 112/59 Veröff: Arb 7138 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien, wobei nicht das subjektive Empfinden des Dienstgebers entscheidet, sondern an das Gesamtverhalten des Angestellten ein objektiver Maßstab anzulegen ist, der nach den B... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Den nur allgemein als Filialleiter aufgenommenen Angestellten kann der Dienstgeber kraft seines Leitungsrechtes entsprechend seinen Fähigkeiten auch anderswo verwenden. Die beharrliche Weigerung, die Urlaubsvertretung in einer Filiale mit anderen Waren zu übernehmen, stellt den Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 AngG dar. Entscheidungstexte 4 Ob ... mehr lesen...
Der Kläger hat sein Begehren auf Zahlung von 32.872 S 80 g s. A. eingeschränkt auf Zahlung von 24.000 S s. A. Hievon wurde ihm mit Urteil des Erstgerichtes ein Betrag von 1400 S s. A. und mit dem Urteil des Berufungsgerichtes ein weiterer Betrag von 5000 S s. A. rechtskräftig zugesprochen. Im Revisionsverfahren ist daher nur mehr ein Betrag von 18.000 S s. A. offen, welchen Betrag der Kläger als Kündigungsentschädigung, Abfertigung und ausstehende Anteile an der Weihnachts- und Urlaub... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z5 E5b
Rechtssatz: Geisteskrankheit (Schizophrenie) als Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 37/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 4 Ob 37/59 Veröff: SozM IA/d,365 = Arb 7032 = SZ 32/50 Schlagworte SW: Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende,
Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Zahlung von Gehaltsbeträgen für die Zeit vom 1. Februar 1956 bis 17. September 1957 sowie von Kündigungsentschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung an diesem Tag. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und machte Gegenforderungen in einem den Klagebetrag übersteigenden Betrag geltend. Das Erstgericht erklärte die Klageforderung mit einem Betrag von 22.580 S, die Gegenforderungen mit dem Betrag von 18.851 S 25 g als zu Recht bestehend und sprach dem Klä... mehr lesen...
Norm: AngG §13AngG §27 Z1 E1
Rechtssatz: Jedes Nehmen einer Provision seitens eines Angestellten - nicht bloß im Falle des § 13 AngG - berechtigt den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses. Entscheidungstexte 4 Ob 13/59 Entscheidungstext OGH 24.03.1959 4 Ob 13/59 Veröff: SozM IA/d,377 = SZ 32/39 = Arb 7022 8... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4eGewO §82 litf
Rechtssatz: Wenn die Arbeiter noch vor der geplanten endgültigen Einführung einer Stempeluhr zur Messung der einzelnen Arbeitsvorgänge im Betrieb erklären, die Einführung nicht anzuerkennen, liegt der Entlassungsgrund der beharrlichen Vernachlässigung der Pflichten vor (§ 82 lit f GewO). Entscheidungstexte 4 Ob 15/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1cGAngG §26 Z1
Rechtssatz: Ein Gutsangestellter, der Brennholz verbotswidrig verkaufte und den Erlös nicht verrechnete, sondern eigenmächtig zur Bezahlung von Auslagen verwendete, die vom Dienstgeber nicht bewilligt worden waren, setzt den Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung. Entscheidungstexte 4 Ob 99/58 Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs1 CIIo5ABGB §1153 CAngG §27 Z1 A6AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die gänzliche Vereinnahmung von Kassenüberschüssen durch den Dienstgeber unter gleichzeitiger gänzlicher Ersatzpflicht der Angestellten für Fehlbeträge liegt, trotz der Gewährung einer Mankokasse, hart an der Grenze der Sittenwidrigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 114/58 Entscheidungstext OGH 25.11.1958 4 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Wenn ein Filialleiter ohne Schädigungsabsicht gegenüber dem Dienstgeber ein aufgetretenes unbedeutendes Manko nicht meldet, um die daran Schuld tragende Angestellte vor Nachteilen zu bewahren, und einen geringfügigen Kassenüberschuß (S 10,--) vorschriftswidrig zur Abdeckung des Mankos verwendet, rechtfertigt dieses Verhalten trotz der einem Filialleiter zukommenden Vertrauensstellung nicht die Entlassung. ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Es ist einem Handlungsreisenden unzumutbar, als Aufsichtsperson einen vierzehnjährigen Knaben auf die Reise mitzunehmen. Eine Weigerung bildet keinen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 102/58 Entscheidungstext OGH 25.11.1958 4 Ob 102/58 Veröff: SozM IA/d,359 Schlagworte SW: Handelsvertreter, D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAngG §27 A6VBG §32
Rechtssatz: Das Dienstverhältnis ist ein personenrechtliches Gemeinschaftsverhältnis. Es geht daher nicht an, das Verhalten des Dienstnehmers für sich allein und losgelöst von jener des Dienstgebers und von der Beziehung zu beurteilen, wie es sich im konkreten Fall zwischen den Arbeitsvertragsparteien gestaltet hat. Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Unterhält der Dienstgeber mit der Dienstne... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIABGB §1162AngG §27 A6KollVG §22
Rechtssatz: Durch Anschlag im Betrieb kann eine Vereinbarung auf Erweiterung der gesetzlichen Entlassungsgründe im Wege des § 863 ABGB zu Lasten aller Dienstnehmer nicht begründet werden, weil das Arbeitsrecht hiefür einen anderen Weg, nämlich den der Arbeitsordnung weist. Entscheidungstexte 4 Ob 85/58 Entscheidungstext OGH 26.08.19... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C2
Rechtssatz: Die Entlassung eines Dienstnehmers ist nicht verspätet, wenn sie zwar erst etliche Tage nach dem Wegfall des Entlassungsschutzes des Dienstnehmers als Betriebsrates, aber während der Anhängigkeit eines Verfahrens beim Einigungsamt und der Weiterdauer der Enthebung des Dienstnehmers von der Arbeitsleistung und deshalb später ausgesprochen wird, um juristischen Zweifeln bei der Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A4
Rechtssatz: Das Risiko der Entlassung trägt immer der Dienstgeber, denn er hat im Streitfall nachzuweisen, dass ein gesetzlich zulässiger Entlassungsgrund vorlag. Entscheidungstexte 4 Ob 45/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 45/58 Veröff: Arb 6868 = SozM IA/d,331 4 Ob 162/77 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162 IIAngG §20 Abs1 VIAngG §27 A
Rechtssatz: Eine falsche Auflösungserklärung kann nur sofort oder mit Zustimmung des durch die Auflösung Betroffenen widerrufen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 11/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 11/58 Veröff: Arb 6866 = SozM IA/d,330 4 Ob 67/67 Entscheidungstext OGH 31... mehr lesen...
Norm: ABGB §1153 CABGB §1298fAngG §27 A6
Rechtssatz: Vom Dienstnehmer kann nur Leistung der Dienste gemäß der Organisation und den Gegebenheiten des Betriebes verlangt werden. Ob dem Dienstnehmer ein Verschulden zur Last gelegt werden kann, läßt sich nur nach den Verhältnissen des Einzelfalles beurteilen. Es geht nicht an, unter Außerachtlassung der Eigenheiten und vielleicht auch der Mängel der konkreten Betriebsorganisation, in der die Dienst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcAngG §8 Abs3 IVAngG §27 Z4
Rechtssatz: Fernbleiben von der Arbeit für verhältnismäßig kurze Zeit wegen Pflegebedürftigkeit der Ehefrau des Dienstnehmers ist kein Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 4 Ob 45/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 45/58 Veröff: Arb 6868 = SozM IA/d,331 4 Ob 22/77 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A1AngG §29 Abs1
Rechtssatz: Nach grundloser Entlassung ist der Dienstnehmer zur Fortsetzung der Arbeit während der Kündigungsfrist nicht verpflichtet. Entscheidungstexte 4 Ob 11/58 Entscheidungstext OGH 29.04.1958 4 Ob 11/58 Veröff: Arb 6866 = SozM IA/d,330 4 Ob 49/76 Entscheidungstext OGH 15.06.... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Differenzen zwischen mehreren Dienstgebern eines und desselben Dienstnehmers können nicht auf dem Rücken des letzteren ausgetragen werden; es bildet daher keinen Entlassungsgrund, wenn er widersprechenden Weisungen nicht Folge leistet. Entscheidungstexte 4 Ob 7/58 Entscheidungstext OGH 18.03.1958 4 Ob 7/58 Veröff: Arb 6850 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C3
Rechtssatz: 1./ Bei Beurteilung der Frage, ob der Ausspruch der Entlassung als verspätet anzusehen ist, muß von dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Entlassungsgrundes ausgegangen werden (Arb 4939; OGH 18.12.1950, EvBl 1951/56; 16.09.1952, JBl 1952,571). 2./ Bei der Organisationsform der Stadt Wien kann in dem Verstreichen von fünf Tagen ab Kenntnisnahme des Entlassungstatbestandes seitens der zuständigen Pers... mehr lesen...