Norm
AngG §13Rechtssatz
Jedes Nehmen einer Provision seitens eines Angestellten - nicht bloß im Falle des § 13 AngG - berechtigt den Dienstgeber zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Provisionsannahme, Annahme, Belohnungsannahme, Bestechung, Geldannahme, Schmiergeldannahme, Entlassung, Folgen, Rechtsfolgen, rechtswidrig, unrechtmäßig, Untreue, Vertreter, Handelsvertreter, gesetzlicher Entlassungsgrund, GeschenkannahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0028090Dokumentnummer
JJR_19590324_OGH0002_0040OB00013_5900000_001