Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die Entwendung von Waren des Betriebes bedeutet als bewußtes, vorsätzliches Zuwiderhandeln gegen die Interessen des Dienstgebers im Normalfall einen Vertrauensbruch gemäß § 27 Z 1 AngG. Nicht jeder geringfügige Vertrauensmißbrauch dieser Art rechtfertigt jedoch unter allen Umständen die vorzeitige Entlassung, weil nur wichtige
Gründe: den Dienstgeber zur sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisse... mehr lesen...
Norm: AngG §27 C3
Rechtssatz: 1. Bei Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Entlassung ist bei juristischen Personen darauf Bedacht zu nehmen, dass die Willensbildung umständlicher ist als bei physischen Personen; es müssen solche Verzögerungen anerkannt werden, die in der Natur des Dienstverhältnisses oder sonst in den besonderen Umständen des Falles sachlich begründet sind. 2. Ist bei einer Dienststelle die Entlassung nur nach Durchführung ein... mehr lesen...
Die Beklagte war vom Jänner 1956 bis 30. September 1959 in der Rechtsanwaltskanzlei des Klägers als Kanzlei- und Schreibkraft beschäftigt. Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage von der Beklagten den Ersatz von 60.000 S s. N. Der Kläger habe im Auftrag verschiedener Mandanten Darlehen vergeben, wobei sich diese der Firma R. & K. als Vermittler bedienten. Wenn von dieser Firma ein Darlehenswerber in die Kanzlei gebracht wurde, habe die Beklagte, wenn gegen die Seriosität des... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Bewußt unrichtige Angaben eines Sparkassenleiters gegenüber den Organen des Revisionsverbandes, die Nichtverbuchung von Haftungsübernahmen und die Nichteinholung ordnungsgemäßer Vorstandsbeschlüsse für diese Haftungsübernahmen stellen einen Entlassungsgrund dar. Entscheidungstexte 4 Ob 15/63 Entscheidungstext OGH 23.04.1963 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Entlassungsgrund der Vertrauensverwirkung muss nicht nur auf mit dem Dienstverhältnis unmittelbar zusammenhängende Handlungen des Angestellten gestützt werden. Zum Grad des Verschuldens des Dienstnehmers: Erfordert wird Vorsatz oder ein solcher Grad von Fahrlässigkeit, der nicht bloß ein Versehen von ganz untergeordneter Bedeutung darstellt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG liegt nicht vor, wenn der Angestellte eines Werbeunternehmens einem Außenstehenden gesprächsweise mitteilt, daß sein Unternehmen wahrscheinlich wieder die Werbung für eine bestimmte Firma übernehmen werde. Entscheidungstexte 4 Ob 5/63 Entscheidungstext OGH 12.02.1963 4 Ob 5/63 Veröff: Arb 7687 = SozM ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand gemäß § 27 Z 6 AngG ist gegeben, wenn ein bereits wiederholt ausfällig gewordener und deshalb abgemahnter Angestellter seinen Vorgesetzten vorwirft, sie glauben, auf ihm herumtrampeln zu können, und sich weiters über einen Vorgesetzten äußert, er rede einen Blödsinn. Entscheidungstexte 4 Ob 139/62 Entscheidungstext OGH 22.01... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6c
Rechtssatz: Auch wenn in einem Betrieb ein etwas rauherer Umgangston herrscht, rechtfertigt dies nicht ernstliche Angriffe gegen die Ehre eines anderen. Entscheidungstexte 4 Ob 139/62 Entscheidungstext OGH 22.01.1963 4 Ob 139/62 Veröff: Arb 7681 4 Ob 44/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 44/79 Beisatz: § ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1aAngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Wenn ein leitender Angestellter mit einem Monatsbezug von 12000,-- S, vertragsmäßig Anspruch auf Benützung eines Kraftwagens für Geschäftszwecke hat, monatlich zweihundertfünfzig Privatkilometer als Geschäftskilometer verrechnet, kann der Entlassungsgrund des § 27 Z1 AngG nicht ohne weiteres als gegeben angenommen werden. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 Z4 E4c
Rechtssatz: Außerstrafrechtlicher Irrtum von Streikenden über die mildere Beurteilung von Übergriffen während des Streiks durch die Behörden. Entscheidungstexte 4 Ob 103/62 Entscheidungstext OGH 13.11.1962 4 Ob 103/62 Veröff: Arb 7659 = SozM IIC,23 Schlagworte SW: Angestellte, Rechtsirrtum, Arbeits... mehr lesen...
Norm: AngG §8 Abs1 IAngG §27 Z1 E1ASVG §155 Abs1 Z3
Rechtssatz: 1) Gewährt ein Sozialversicherungsträger infolge einer Krankheit erweiterte Heilfürsorge durch Aufenthalt in einem Kurbad (§ 155 Abs 1 Z 3 ASVG), so ist eine durch Krankheit gerechtfertigte Dienstverhinderung anzunehmen (§ 8 Abs 1 AngG) 2) Kein Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 AngG, wenn der Angestellte den Kurantritt erst nach Dienstschluß am Tag vor der Abreise dem Dienstgeber me... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4dGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand des § 82 lit f GewO ist im Sinne des § 27 Z 4 AngG auszulegen. Demnach hat ein Arbeiter die Arbeit unbefugt verlassen, wenn er ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit die Dienstleistung unterlässt. Entscheidungstexte 4 Ob 14/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1962 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: AngG §26 IAngG §27AngG §32
Rechtssatz: Erfolgt eine Entlassung zu Recht, nachdem der Dienstgeber einen Austrittsgrund gesetzt hat, so wird durch das Austrittsrecht des Dienstnehmers nicht etwa das Entlassungsrecht des Dienstgebers vernichtet, sondern es ist vielmehr in einem solchen Fall ein Verschulden beider Teile an der Lösung des Dienstverhältnisses anzunehmen. Entscheidungstexte 4 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Die Drohung mit einer Anzeige beim Finanzamt, um eine Gehaltsforderung gegen den Dienstgeber durchzusetzen, bildet einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Entlassung im Sinne des § 27 Z 1 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 75/62 Entscheidungstext OGH 15.06.1962 4 Ob 75/62 Veröff: SozM IA/d,503 = Arb 7622 Schlag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157AngG §27 Z2 E2VBG §32 Abs2 litb
Rechtssatz: Grundsätzliche Verpflichtung des Dienstgebers zu angemessener Rücksichtnahme auf die Belange des Dienstnehmers, insbesondere auf dessen Krankheit (Zuweisung solcher Arbeiten, die der Dienstnehmer auf Grund seines reduzierten Gesundheitszustandes leisten kann). Entscheidungstexte 4 Ob 46/62 Entscheidungstext OGH 08.05.1962 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 D
Rechtssatz: Der Angestellte ist nicht verpflichtet, seine Vorgesetzten zu kontrollieren (zu bespitzeln). Er muß jedoch Aufträge, die erkennbar unzulässig sind, ablehnen und dem Firmeninhaber berichten, will er sich nicht eines Entlassungsgrundes schuldig machen. Entscheidungstexte 4 Ob 33/62 Entscheidungstext OGH 10.04.1962 4 Ob 33/62 Veröff: SozM IA/d,475 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4e
Rechtssatz: Dieser Entlassungsgrund ist dann gegeben, wenn sich der Angestellte beharrlich weigert, die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten. Wird eine gewöhnlich auf 12 Sprengel aufgeteilte, von 12 Angestellten geleistete Arbeit vorübergehend - wegen Urlaubes eines dieser Angestellten - auf 11 Sprengel und damit auf 11 Angestellte aufgeteilt, dann kann die durch die Umstände bedingte geringfügige und vorüber... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Vertrauensunwürdigkeit einer Kassierin, die die vom Dienstgeber zur Verhinderung eines weiteren Warenabganges getroffenen Kontrollmaßnahmen fortlaufend und bewußt verletzt, mag auch Diebstahlsabsicht nicht erwiesen sein. Entscheidungstexte 4 Ob 166/61 Entscheidungstext OGH 09.01.1962 4 Ob 166/61 Veröff: Arb 7498 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155ABGB §1162 IAcAngG §27 A6
Rechtssatz: Ein auf Seiten des Dienstgebers gelegener Umstand, der die Dienstleistung verhindert, vermag für den Dienstgeber im allgemeinen keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses abzugeben. Entscheidungstexte 4 Ob 132/61 Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 132/61 Veröff: Arb 7462 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Die einem seit ungefähr zehn Jahren ohne Unterbrechung beschäftigten Dienstnehmer gegenüber abgegebene Erklärung, die Arbeit sei zu Ende, er möge in die Kanzlei kommen und sich die Papiere holen, er müsse nun "stempeln gehen", ist eine Entlassungserklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 132/61 Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 132/61 Verö... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer ist im Sinne des § 27 Z 2 AngG nur dann unfähig, wenn sich aus seinem Verhalten zeigt, daß er die ihm aufgetragene angemessene Arbeitsleistung nicht bewältigen kann, weil er die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen hiezu nicht erfüllt, nicht aber auch dann, wenn ihm eine nicht nur ihm allein anzulastende Nachlässigkeit unterlaufen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger war vom März 1957 bis 8. Oktober 1959 (Tag der Entlassung) beim Beklagten als Zahntechniker angestellt. Für 9 oder 10 Uhr des 8. Oktober 1959 hatte der Beklagte einen Patienten zum Einsetzen einer Pontix in seine Ordination bestellt. Bei einer Pontix handelt es sich um eine Art Prothese aus künstlichen Zähnen, die eine verlängerte Zahnwurzel haben. Die Pontix wird in die frischen Zahnlücken eingepflanzt. Schon vor der Extraktion der Zähne muß die Pontix in der Technik ferti... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z5 E5bGewO 1859 §82 lith
Rechtssatz: Entlassung wegen Krankheit ist nicht mehr zulässig, wenn der Arbeitnehmer bereits wieder zur Arbeit erschienen ist und faktisch gearbeitet hat. Entscheidungstexte 4 Ob 97/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 97/61 Veröff: EvBl 1961/475 S 600 = Arb 7411 4 Ob 11/68 Entsche... mehr lesen...
Norm: AngG §27 BGewO 1859 §82
Rechtssatz: Eine Entlassung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Vertragspartner zukommt. Entscheidungstexte 4 Ob 97/61 Entscheidungstext OGH 29.08.1961 4 Ob 97/61 Veröff: EvBl 1961/475 S 600 = Arb 7411 9 ObA 138/05t Entscheidungstext OGH 30.09.2005 9 ObA 138/05t Auch; Beisatz: Sch... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4d
Rechtssatz: Bei der Ausdrucksweise des Gesetzes "während einer den Umständen nach erheblichen Zeit" kommt es nicht so sehr auf das Wort "erheblich" allein an, als vielmehr darauf, daß die Dienstleistung während einer den Umständen nach erheblichen Zeit unterlassen wird. Unterläßt der Dienstnehmer die Dienstleistung, obwohl er weiß, daß ihn der Dienstgeber gerade jetzt dringend braucht, auch nur durch kurze Zeit, so ist die... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Ein Dienstnehmer in leitender, also Vertrauensstellung, darf nicht eine Frau heiraten, die eben erst eine längere Freiheitsstrafe wegen Betruges verbüßt und noch den ganzen angerichteten Schaden zu ersetzen hat, vor allem dann nicht, wenn diese Frau durch ihre strafbaren Handlungen auch seine Dienstgeberin in Mißkredit gebracht hatte. Tut er es dennoch, so kann er nicht verlangen, daß ihm seine Dienstgeberin we... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4eAngG §27 Z4 E4f
Rechtssatz: Der Dienstnehmer (hier Filialleiter), der trotz wiederholter Mahnung die Erstattung der ihm aufgetragenen wöchentlichen Tätigkeitsberichte unterläßt, macht sich einer beharrlichen Dienstverweigerung schuldig und setzt damit einen Entlassungsgrund nach § 27 Z 4 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 182/60 Entscheidungstext OGH 07.02.1961 4 Ob... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z5 E5b
Rechtssatz: Zum Begriff der "den Umständen nach erheblichen Zeit" im Sinne des § 27 Z 5 AngG. Entscheidungstexte 4 Ob 169/60 Entscheidungstext OGH 17.01.1961 4 Ob 169/60 Veröff: SozM IA/d,427 = JBl 1961,374 Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige
Auflösung, Ende, Beendigung, Ab... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Bei Prüfung des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit ist an das Verhalten des Angestellten ein objektiver Maßstab anzulegen, der nach den Begleitumständen des Einzelfalles und nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise angewendet zu werden pflegt; auf das subjektive Empfinden des Dienstgebers kommt es nicht an. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Untergerichte verneinten das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach § 26 Z. 1 GAngG. beim Kläger und gaben seinem Begehren auf Zahlung von 23.750 S s. A. statt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des beklagten Dienstgebers nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die beklagte Partei versucht mit besonderem Nachdruck darzutun, daß der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit gegeben sei. Nach dem Gesetz (§ 26 Z. 1 GAngG.)... mehr lesen...