RS OGH 1960/7/14 2AZR64/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.07.1960
beobachten
merken

Norm

ABGB §1157
ABGB §1162
AngG §27 A

Rechtssatz

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn nicht auszuschließen ist, daß diese Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.

Schlagworte

*D*, Angestellte, Erklärung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Pflicht, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Gehör, Mitteilung, Information, Anhörung, Erhebung, Möglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1960:RS0104574

Dokumentnummer

JJR_19600714_AUSL000_002AZR00064_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten