RS OGH 1960/4/5 4Ob44/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.1960
beobachten
merken

Norm

AngG §27 Z1 E1a

Rechtssatz

Kein Entlassungsgrund, wenn gekündigter Dienstnehmer den Inhalt des Kündigungsschreibens (die schlechte wirtschaftliche Situation betreffend) seinem Ehegatten, der in einer Kreditkontrollstelle des Dienstgebers beschäftigt ist, zeigt, wodurch eine Kontrolle ausgelöst wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 44/60
    Entscheidungstext OGH 05.04.1960 4 Ob 44/60

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, wichtiger Grund, Untreue, Treuepflicht, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Weitergabe, Weiterleitung, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0029782

Dokumentnummer

JJR_19600405_OGH0002_0040OB00044_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten