Norm
ABGB §1162 IBbRechtssatz
Tätigt der Arbeitgeber aus der von einem Angestellten zu führenden Handkasse Entnahmen, ohne diese verläßlich ersichtlich zu machen, so bildet das so entstehende Risiko mit der Kassenführung einen Austrittsgrund.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, wesentliche Vertragsbestimmung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029271Dokumentnummer
JJR_19731211_OGH0002_0040OB00098_7300000_004