Norm
AngG §26 Z4 III4aRechtssatz
Bei der Beurteilung, ob ein bestimmtes Verhalten als erheblich ehrverletzend anzusehen ist, kann ein im betreffenden Personenkreis etwa üblicher freier Umgangston an sich erheblich Ehrverletzungen in einem milderen Licht erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Maßstab, Milieu, Unmutäußerung, Angestellte, wichtiger Grund, vorzeitiger Austritt, Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0028791Dokumentnummer
JJR_19631217_OGH0002_0040OB00124_6300000_001