Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit 2003 im Bundesgebiet auf. Mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.2014, XXXX, wurde er als junger Erwachsener wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls (§§ 127, 130 erster Fall, 15 StGB) und des Vergehens nach § 50 Abs 1 Z 2 WaffG zu einer sechsmonatigen, zunächst bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, die 2017 endgültig nachgesehen werden konn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) hält sich seit dem Frühjahr 2015 oder 2016 im Bundesgebiet auf. Sie spricht Norwegisch. Sie war in Österreich - abgesehen von Wohnsitzmeldungen in Justizanstalten - nie melderechtlich erfasst und beantragte nie die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Sie war im Bundesgebiet nie legal erwerbstätig. Vor ihrer Einreise befand sich ihr Lebensmittelpunkt in Norwegen, wo sie pensionsberechtigt ist und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.1. Mit dem oben angeführten Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 9 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde dagegen die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.). Das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.08.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 09.02.2017, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 25.10.2018, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zwei Jahren erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.), und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt III.). 2. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste am 16.11.2010 in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 25.11.2010 als unbegründet abgewiesen und der Beschwerdeführer nach Nigeria ausgewiesen. Dagegen wurde Beschwerde erhoben; allerdings entzog sich der Beschwerdeführer dem Verfahren vor dem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 14.03.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher aufgrund der Unzuständigkeit Österreichs zurückgewiesen wurde. In der Folge wurde der Beschwerdeführer nach Spanien überstellt. 2. Nach neuerlicher Einreise in das Bundesgebiet stellte der Beschwerdeführer am 20.03.2014 einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Bescheid vom 16.08.2015 erneut zurückgewiesen wurde. Am 03.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Der BF antwortete hierauf mit Schreiben vom 14.11.2018, welches am 15.11.2018 beim Bundesamt einlangte. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste am 25.04.2008 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 29.07.2008 wies das BAA den Antrag als unbegründet ab und verfügte die Ausweisung des Beschwerdeführers nach Nigeria. Den Spruchpunkt betreffend die Ausweisung hat dieses Gericht am 07.09.2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das BFA zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Rumänisch spricht und sich seit März 2018 im österreichischen Bundesgebiet aufhält, war hier zwischen 28.05.2018 und 03.12.2018 mit Unterbrechungen (insgesamt ca. drei Monate lang) als Arbeiter vollversichert erwerbstätig. Am 27.11.2018 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Zwischen 07.12.2018 und 06.06.2019 bezog er Krankengeld. Aktuell geht er keiner Erwerbstätigkeit n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer, einen ukrainischen Staatsangehörigen, welcher auf Grundlage eines am 30.10.2017 ausgestellten Aufenthaltstitels als Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers legal im Bundesgebiet aufhältig gewesen ist, wurde infolge seiner Festnahme am 02.03.2018 die Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Begehung des Verbrechens des Suchtgifthandels verhängt. Mit Schreiben vom 20.03.2018 setzte das Bundesamt f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.06.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 02.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 27.10.2016 einerseits wegen ungebührlicher Lärmerregung angezeigt, weil er in einem Bahnhofsgebäude laut herumschrie (Verstoß gegen § 1 Abs 1 Z 2 WLSG) und andererseits wegen aggressiven Verhaltens gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht trotz vorangegangener Abmahnung, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm (Verstoß gegen § 82 Abs 1 SPG). Am 31.08.2017 wurde der BF wegen Verletzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 23.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.06.2019 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Beantragt wurde, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein in Deutschland geborener serbischer Staatsangehöriger. Er spricht Serbisch und Deutsch. Er absolvierte in Deutschland die Grund- und Hauptschule. 2001 wurde der ihm in Deutschland erteilte Aufenthaltstitel wegen diverser strafgerichtliche Verurteilungen widerrufen; bis 2009 bestand ein von Deutschland ausgesprochenes schengenweites Aufenthaltsverbot. Der BF war bis 2003 in Deutschland in Haft un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.07.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde (... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) war von März 2013 bis Juni 2015 mit Hauptwohnsitz an drei verschiedenen Adressen im Bundesgebiet und erneut seit Jänner 2018 zuerst mit Neben- und ab März 2018 Hauptwohnsitz gemeldet. Am XXXX.2018 beantragte er erstmalig die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung, welche ihm am XXXX.2018 ausgestellt wurde. Der BF ging von Jänner bis März 2013, Mai bis Oktober 2013, Juni bis Dezember 2015, Februar und November ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 16.11.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zugleich aufgefordert, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.06.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Der dagegen vom Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 22.03.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, seine persönlichen Verhältnisse darzulegen. Hierauf erstattete der BF keine Antwort. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA, RD XXXX.) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung wegen schweren Betruges mit Schreiben vom 21.09.2017 auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes unter Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse und im Bundesgebiet gesetzten Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 06.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.06.2018 wurde die Beschwerdeführerin (BF) aufgefordert, sich zu der wegen ihrer strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Eingehens einer Aufenthaltsehe beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Die BF erstattete keine Stellungnahme. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA gegen die BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde gegen ihn mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.01.2019, XXXX, eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten verhängt. Am 11.04.2019 wurde der BF zwecks Prüfung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit dem nunmehr angefochtenen Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina mit serbischer Muttersprache, ist seit XXXX.2015 mit der kroatischen Staatsangehörigen XXXX (zuvor XXXX) verheiratet. Am 30.03.2016 wurde ihm eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers ausgestellt. Seit April 2016 lebte er in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau, die ihre Scheidungsklage vom XXXX.2019 mittlerw... mehr lesen...