Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Slowakisch spricht und bis Oktober 2017 in seinem Herkunftsstaat lebte, war im Bundesgebiet von Oktober 2017 bis Juli 2018 als Arbeiter bei einem Transportunternehmen vollversichert erwerbstätig. Am 08.03.2018 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er ist ledig und kinderlos. Bis 19.02.2019 war er an einer Adresse in XXXX mit Hauptwohnsitz gemeldet, hielt sich dort aber a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen eines Parteiengehörs fand am 07.03.2019 und am 02.05.2019 eine niederschriftliche Einvernahme des Beschwerdeführers und am 12.03.2019 eine niederschriftliche Einvernahme seiner Ehegattin vor der belangten Behörde zu Prüfung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 67 FPG statt. 2. Mit dem bekämpften Bescheid vom 02.05.2019, Zl. 1171429507 - 180382641 / BMI-BFA NOE RD erließ die belangte Behörde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Unter Bezugnahme auf rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen des Beschwerdeführers (BF) zwischen 2014 und 2017 wurde dieser mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 08.11.2018 darüber in Kenntnis gesetzt, dass von der Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen geprüft werden, und er zur Abgabe einer Stellungnahme hierzu aufgefordert. Mit Schriftsatz vom 15.11.2018 gab der BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") ist türkischer Staatsangehöriger. Der BF wurde am 25.09.2018 wegen §§ 84, 269 StGB in Untersuchungshaft genommen und über ihn mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24.10.2018 (RK 30.10.2018) wegen §§ 83 (1), 84 (4), 15, 269 (1) 1. Fall, 83 (2), 84 (2) StGB eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten (davon 9 Monate bedingt) verhängt. I.2. Mit Verständigungen vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 01.10.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11.04.2019, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von neun Jahren erlassen. Ein Durchsetzungsaufschub wurde gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gegen diesen dem Beschwerdeführer am 12.04.2019 zugestellten Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt, weswegen sie mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 06.03.2018 aufgefordert wurde, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots Stellung zu nehmen; gleichzeitig wurden an sie konkrete Fragen zu ihrem Aufenthalt in Österreich, ihrem Privat- und Familienleben und ihren Bindungen zu ihrem Heimatstaat gerichtet. Die BF erstatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 30.01.2017 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) anlässlich ihrer wiederholten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher über die Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde die BF zur dahingehenden Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert. Mit per Post a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2018 festgenommen und bis XXXX.2019 in der Justizanstalt XXXX angehalten. Mit Schreiben vom 20.12.2018 wurde er vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Mit Eingabe vom 10.01.2019 informierte der BF das BFA darüber, dass er den Rechtsanwalt XXXX mit seiner Vertretung bevollmächtigt habe. Am 30.01.201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Aus dem von der Behörde dargestellten und unbestritten gebliebenen Verfahrensgang ergibt sich Folgendes (Auszug aus dem Bescheid des Bundesamtes): "[...] - Sie wurden am XXXX 1985 in Linz geboren. - Laut Akt haben Sie in Österreich die Schule besucht. - Bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX stellten Sie am 14.12.1998 einen Antrag auf Verlängerung Niederlassungsbewilligung "Familiengemeinschaft". - Die Bezirkshauptmannschaft XXXX erteilte Ihne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang Das Bundesamt hat mit oa. Bescheid gegen die beschwerdeführende Partei [bP], ein türkischer Staatsangehöriger, folgendes entschieden: I. Gemäß § 67 Absatz 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, wurde ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. II. Gemäß § 70 Absatz 3 Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. I Nr. 100/2005 (FPG) idgF, wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. III. Einer Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Ungarisch spricht und in seinem Heimatstaat die Schule und eine Ausbildung zum Maurer und Parkettleger absolvierte, beantragte im April 2015 in Wien die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer. Dieser Antrag wurde am 23.12.2015 abgewiesen. Am 29.10.2018 wurde der BF im Bundesgebiet verhaftet, in Untersuchungshaft genommen und mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2019, X... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 28.03.2019, Zl. 60290106 - 190176780 / BMI-BFA_TIROL_RD, wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. Ein Durchsetzungsaufschub wurde gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gegen diesen dem Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") ist türkischer Staatsangehöriger. Mit im
Spruch: genannten Bescheid der belangten Behörde (nachfolgend auch "bB") wurde über den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG einer Beschwerde gegen dieses Aufenthal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit dem seit XXXX2017 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX2017, XXXX, zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt. Am XXXX2018, XXXX2018 und XXXX2019 wurde gegen ihn jeweils eine Wegweisung samt Betretungsverbot gemäß § 38a SPG angeordnet. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 04.04.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.) und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) sowie die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt wurde (Spruchpunkt III.). Gegen den BF wurde gemäß § 53 Abs 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) verbüßte bis XXXX.2019 in österreichischen Justizanstalten eine zehnjährige Freiheitsstrafe. Nach dem Strafvollzug wurde er in Schubhaft genommen; aktuell wird er im Polizeianhaltezentrum XXXX angehalten. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 28.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein unbefr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Tirol, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG von Amts wegen kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 28.11.2013 einen Antrag auf internationalen Schutz, und gab als Grund seiner Flucht im Wesentlichen an, in seiner Heimat keine Arbeit zu haben und nach Österreich gekommen zu sein, um hier zu arbeiten. Er werde in seiner Heimat nicht politisch oder religiös verfolgt. Dies sei sein einziger Fluchtgrund; zu befürchten habe er gar nichts. Bei seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Bundesasylamt gab er ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 26.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor. Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wurde mit der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Verbrechens der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder p... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl legte dem Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde vom 13.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor. Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Hinsichtlich der Erlassung des Aufenthaltsverbotes hat die belangte Behörde den
Spruch: des über den Beschwerdeführer ergangenen strafgerichtlichen Urteils, in dem er zu einer Freih... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 18.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor. Unter Spruchpunkt III. wurde der Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Das BFA begründete die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass die sofortige Ausreise des BF aufgrund seine strafgerichtliche Verurteilung wegen Sachbeschädigung, Diebstahl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Salzburg (im Folgenden: BFA, RD Sbg.) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung wegen schweren Raubes mit Schreiben vom 19.07.2018 auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes unter Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse und im Bundesgebiet gesetzten Int... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 21.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 26.07.2011 unter Verwendung einer falschen Identität einen Antrag auf internationalen Schutz, der mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 19.07.2016 abgewiesen wurde. Zugleich wurde eine Rückkehrentscheidung erlassen und ein Einreiseverbot von 5 Jahren ausgesprochen. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 09.08.2016, Zl. I4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Wien, von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) persönlich übernommen am 14.11.2018, wurde gegen die BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und der Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 13.03.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein achtjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde (Spruchpunkt II.) und gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) hält sich seit 2005 im Bundesgebiet auf und wurde ihr am 03.09.2007 eine Anmeldebescheinigung (Familienangehöriger) ausgestellt. Einzig vom XXXX.2017 bis XXXX.2017 hielt sie sich zwischenzeitlich in Rumänien auf. In Österreich leben Ihre Mutter, zu welcher sie täglich Kontakt hat, sowie auch ihr Stiefvater und Halbbruder. Seit Juli 2018 ist die BF im Bundesgebiet unselbstständig erwerbstätig. Die BF... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 29.05.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens ein. Der BF antwortete hierauf mit Schreiben vom 01.06.2018, welches am 04.06.2018 beim Bundesamt einlangte. 2. Mit dem obe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 20.02.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) niederschriftlich einvernommen. Ihm wurde mitgeteilt, dass er verdächtigt werde, gerichtlich strafbare Handlungen begangen zu haben. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung sei daher beabsichtigt, eine Rückkehrentscheidung und ein Einreiseverbot zu erlassen. Der Beschwerdeführer gab an, dass er dies zur Ke... mehr lesen...