Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.11.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Der BF antwortete hierauf mit Schreiben vom 14.11.2018, welches am 15.11.2018 beim Bundesamt einlangte. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer nigerianischer Staatsangehörigkeit reiste am 25.04.2008 illegal ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 29.07.2008 wies das BAA den Antrag als unbegründet ab und verfügte die Ausweisung des Beschwerdeführers nach Nigeria. Den Spruchpunkt betreffend die Ausweisung hat dieses Gericht am 07.09.2015 aufgehoben und die Angelegenheit zur Prüfung der Zulässigkeit einer Rückkehrentscheidung an das BFA zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Rumänisch spricht und sich seit März 2018 im österreichischen Bundesgebiet aufhält, war hier zwischen 28.05.2018 und 03.12.2018 mit Unterbrechungen (insgesamt ca. drei Monate lang) als Arbeiter vollversichert erwerbstätig. Am 27.11.2018 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Zwischen 07.12.2018 und 06.06.2019 bezog er Krankengeld. Aktuell geht er keiner Erwerbstätigkeit n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Über den Beschwerdeführer, einen ukrainischen Staatsangehörigen, welcher auf Grundlage eines am 30.10.2017 ausgestellten Aufenthaltstitels als Angehöriger eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers legal im Bundesgebiet aufhältig gewesen ist, wurde infolge seiner Festnahme am 02.03.2018 die Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Begehung des Verbrechens des Suchtgifthandels verhängt. Mit Schreiben vom 20.03.2018 setzte das Bundesamt f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 03.06.2019 wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die strafgerichtliche Verurteilung des Beschwerdeführe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 02.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 27.10.2016 einerseits wegen ungebührlicher Lärmerregung angezeigt, weil er in einem Bahnhofsgebäude laut herumschrie (Verstoß gegen § 1 Abs 1 Z 2 WLSG) und andererseits wegen aggressiven Verhaltens gegenüber einem Organ der öffentlichen Aufsicht trotz vorangegangener Abmahnung, während dieses seine gesetzlichen Aufgaben wahrnahm (Verstoß gegen § 82 Abs 1 SPG). Am 31.08.2017 wurde der BF wegen Verletzung des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 23.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 04.06.2019 wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen, gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Beantragt wurde, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 27.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) ist ein in Deutschland geborener serbischer Staatsangehöriger. Er spricht Serbisch und Deutsch. Er absolvierte in Deutschland die Grund- und Hauptschule. 2001 wurde der ihm in Deutschland erteilte Aufenthaltstitel wegen diverser strafgerichtliche Verurteilungen widerrufen; bis 2009 bestand ein von Deutschland ausgesprochenes schengenweites Aufenthaltsverbot. Der BF war bis 2003 in Deutschland in Haft un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 12.07.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde (... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) war von März 2013 bis Juni 2015 mit Hauptwohnsitz an drei verschiedenen Adressen im Bundesgebiet und erneut seit Jänner 2018 zuerst mit Neben- und ab März 2018 Hauptwohnsitz gemeldet. Am XXXX.2018 beantragte er erstmalig die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung, welche ihm am XXXX.2018 ausgestellt wurde. Der BF ging von Jänner bis März 2013, Mai bis Oktober 2013, Juni bis Dezember 2015, Februar und November ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) vom 16.11.2018 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Außenstelle XXXX (im Folgenden: BFA) von der in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zugleich aufgefordert, Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und gesetzten Integrationsschritten binnen zwei Wochen ab Erhalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.06.2016 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) Der dagegen vom Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 22.03.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, seine persönlichen Verhältnisse darzulegen. Hierauf erstattete der BF keine Antwort. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion XXXX (im Folgenden: BFA, RD XXXX.) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Verurteilung wegen schweren Betruges mit Schreiben vom 21.09.2017 auf, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes unter Bekanntgabe seiner persönlichen Verhältnisse und im Bundesgebiet gesetzten Inte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 06.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG der BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). 2. Gegen diesen Bescheid ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 20.06.2018 wurde die Beschwerdeführerin (BF) aufgefordert, sich zu der wegen ihrer strafgerichtlichen Verurteilung wegen des Eingehens einer Aufenthaltsehe beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Die BF erstattete keine Stellungnahme. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA gegen die BF gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein für die Dauer von drei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde gegen ihn mit dem Urteil des Landesgerichts für Strafsachen XXXX vom XXXX.01.2019, XXXX, eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 12 Monaten verhängt. Am 11.04.2019 wurde der BF zwecks Prüfung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit dem nunmehr angefochtenen Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina mit serbischer Muttersprache, ist seit XXXX.2015 mit der kroatischen Staatsangehörigen XXXX (zuvor XXXX) verheiratet. Am 30.03.2016 wurde ihm eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers oder Schweizer Bürgers ausgestellt. Seit April 2016 lebte er in einem gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau, die ihre Scheidungsklage vom XXXX.2019 mittlerw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.05.2019, wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen diese Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), der Slowakisch spricht und bis Oktober 2017 in seinem Herkunftsstaat lebte, war im Bundesgebiet von Oktober 2017 bis Juli 2018 als Arbeiter bei einem Transportunternehmen vollversichert erwerbstätig. Am 08.03.2018 wurde ihm eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. Er ist ledig und kinderlos. Bis 19.02.2019 war er an einer Adresse in XXXX mit Hauptwohnsitz gemeldet, hielt sich dort aber a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen eines Parteiengehörs fand am 07.03.2019 und am 02.05.2019 eine niederschriftliche Einvernahme des Beschwerdeführers und am 12.03.2019 eine niederschriftliche Einvernahme seiner Ehegattin vor der belangten Behörde zu Prüfung der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 67 FPG statt. 2. Mit dem bekämpften Bescheid vom 02.05.2019, Zl. 1171429507 - 180382641 / BMI-BFA NOE RD erließ die belangte Behörde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Unter Bezugnahme auf rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen des Beschwerdeführers (BF) zwischen 2014 und 2017 wurde dieser mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 08.11.2018 darüber in Kenntnis gesetzt, dass von der Behörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen geprüft werden, und er zur Abgabe einer Stellungnahme hierzu aufgefordert. Mit Schriftsatz vom 15.11.2018 gab der BF... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrenshergang I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend auch "BF") ist türkischer Staatsangehöriger. Der BF wurde am 25.09.2018 wegen §§ 84, 269 StGB in Untersuchungshaft genommen und über ihn mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 24.10.2018 (RK 30.10.2018) wegen §§ 83 (1), 84 (4), 15, 269 (1) 1. Fall, 83 (2), 84 (2) StGB eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten (davon 9 Monate bedingt) verhängt. I.2. Mit Verständigungen vom Ergebnis der Beweisaufnahme vom 01.10.201... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 11.04.2019, Zl. XXXX , wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von neun Jahren erlassen. Ein Durchsetzungsaufschub wurde gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt. Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gegen diesen dem Beschwerdeführer am 12.04.2019 zugestellten Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt, weswegen sie mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 06.03.2018 aufgefordert wurde, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots Stellung zu nehmen; gleichzeitig wurden an sie konkrete Fragen zu ihrem Aufenthalt in Österreich, ihrem Privat- und Familienleben und ihren Bindungen zu ihrem Heimatstaat gerichtet. Die BF erstatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 30.01.2017 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) anlässlich ihrer wiederholten Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher über die Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde die BF zur dahingehenden Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Erhalt des Schreibens aufgefordert. Mit per Post a... mehr lesen...