Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist rumänischer Staatsangehöriger, der sich laut eigenen Angaben seit Jänner 2009 im Bundesgebiet aufhält. Ab März 2010 erfolgten wiederholt Amtshandlungen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gegen den Beschwerdeführer. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX, GZ. XXXX vom 24.01.2014 wurde der Beschwerdeführer wegen des versuchten Diebstahls und Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten, unte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Kärnten (im Folgenden: BFA) vom 31.01.2020 wurde die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) aufgefordert, zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens wie zu ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen Stellung zu nehmen. Hierauf erstattete die BF am 10.02.2020 eine Antwort. 2. Mit dem oben im
Spruch: an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation und Angehöriger der tschetschenischen Volksgruppe, reiste am 30.12.2004 gemeinsam mit seiner Mutter XXXX und seiner Schwester XXXX illegal in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am selben Tag einen Asylantrag, nachdem er bereits zuvor am 21.12.2004 in Polen einen Asylantrag eingebracht hatte. Mit Bescheid vom 24.01.2005, Fz. 04 26.132-EAST West, wies das Bundesa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 11.11.2016 forderte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) auf, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes binnen 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens Stellung zu nehmen. 2. Am 01.12.2016 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem BFA statt. 3. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, dem BF persönlich zugestellt am 08.02.2018, wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: In Folge einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begründend w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.07.2018 wurde über den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren verhängt (Spruchpunkt I.) und dem Beschwerdeführer weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkte II.). Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein polnischer Staatsbürger, reiste zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt ins österreichische Bundesgebiet ein. Er hält sich seit mindestens Mai 2019 in Österreich auf. Mit Beschluss vom 25.08.2019 wurde über den Beschwerdeführer Untersuchungshaft wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr verhängt (AS 13ff). Der Beschwerdeführer wurde verdächtigt, das Vergehen des schweren Diebstahls durch Einbruch sowie da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem Bescheid der belangten Behörde vom 16.07.2015 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf 5 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem Beschwerdeführer kein Durchsetzungsaufschub erteilt. Begründend wurde im Wesentlichen auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegende strafgerichtliche Verurteilung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 7 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Begründend wurde in den Feststellungen ausgeführt, dass sich der Beschwerdeführer seit 2008 immer wieder Österreich aufgehalten habe und die s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde in Österreich zwischen Februar 2013 und August 2016 mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Nachdem gegen ihn mit dem Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom XXXX.06.2013 ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen worden war, wurde er am 08.01.2016 neuerlich im Bundesgebiet festgenommen und bis 25.01.2019 in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Mit dem Urteil vom XXXX, wurde er z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21.03.2019 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.09.2017, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 02.10.2017, wurde dieser anlässlich seiner Festnahme über den in Aussicht genommenen Ausspruch eines Aufenthaltsverbotes für den Fall einer neuerlichen Verurteilung in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde er zur dahingehenden Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Erhalt dieses Schreibens aufgefordert.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung des Beschwerdeführers wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.12.2016 gemäß § 67 Abs. 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz gegen ihn ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz wurde ihm kein Durchführungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Spruchpunkt III. wurde einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ein Staatsangehöriger von Ungarn wurde am 27.06.2018 im Bundesgebiet betreten und wegen des Verdachts der Geldfälschung festgenommen. Mit Beschluss des Landesgerichtes XXXX vom 1. Juli 2018 wurde über den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt. 2. Am 25.7.2018 wurde der Beschwerdeführer von der belangten Behörde niederschriftlich einvernommen. Im Rahmen dieser Einvernahme führte er aus, dass er gesund sei, keine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 06.02.2020 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (in der Folge als Bundesamt bezeichnet), gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Einreiseverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte der Beschwerde gegen das Aufenthalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 04.01.2019, wurde der Beschwerdeführer (BF) anlässlich seiner wiederholten Verurteilung über den in Aussicht genommenen Ausspruch eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Stellungnahem binnen 14 Tagen aufgefordert. Zu diesem Zeitpunkt befand sich der BF in Untersuchungshaft und lag noch keine rechtskräftige Verurteilung vor. Mit am 05.02.2019... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein deutscher Staatsbürger, ist seit 28.04.2014 durchgehend in Österreich mit Hauptwohnsitz gemeldet. Er ist derzeit ohne Beschäftigung und bezieht aus einer privaten Berufsunfähigkeitspension zuletzt EURO 1.250,--, dies 12-mal jährlich. In das Vermögen des Beschwerdeführers fällt eine Eigentumswohnung. Wesentliches Vermögen und Schulden hat er daneben keine. Sorgepflichten treffen den Beschwerdeführer keine, er ist ledig.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid vom 22.10.2019 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf die Dauer von einem Jahr befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschieb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). 2. Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 04.03.2020 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz wurde ihm kein Durchführungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Spruchpunkt III. wurde einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 06.09.2019 wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem Beschwerdeführer gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) ist seit 21.11.2016 mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit 22.02.2017 verfügt sie über eine Anmeldebescheinigung (Arbeitnehmer). Ihren Lebensunterhalt verdient sie sich als Zeitungszustellerin. Am XXXX.2017 ehelichte sie in Österreich einen indischen Staatsbürger, mit dem sie seit XXXX.2016 eine gemeinsame Wohnadresse hat. Die Ehe ist nach wie vor aufrecht. Mit dem oben angeführten Besch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen XXXX Zl. XXXX vom XXXX.2019 wegen Verdachts des Verbrechens des gewerbsmäßigen Betruges in Untersuchungshaft genommen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) - 28.03.2019 - wurde der BF aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, in eventu eines ordentlichen Schubhaftbescheides, Stellung zu nehmen. Zur Abgabe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 27.02.2020 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 Fremdenpolizeigesetz gegen den Beschwerdeführer ein für die Dauer von sieben Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 Fremdenpolizeigesetz wurde ihm kein Durchführungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Spruchpunkt III. wurde einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 11.04.2019 wurde gegen den Beschwerdeführer (in der Folge als BF bezeichnet) die Untersuchungshaft verhängt (AS 47 ff). Der BF wurde im Rahmen, eines ihm am 28.06.2019 zugestellten Schreibens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden als BFA bezeichnet), anlässlich seiner Anhaltung in Untersuchungshaft über die Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahren in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde er aufgefordert, binnen 10 (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), dem 2016 eine Aufenthaltskarte als Angehörigem einer EWR-Bürgerin ausgestellt worden war, wurde am 11.03.2019 in XXXX verhaftet und in der Folge in Untersuchungshaft genommen. Mit dem Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 19.03.2019 wurde er über die beabsichtigte Ausweisung informiert und ihm die Möglichkeit gegeben, sich dazu zu äußern. Der BF kam dieser Aufforderung nach und erstattete ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.01.2020, Zl: XXXX, erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Niederösterreich (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) wider XXXX, geb. XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG 2005 idgF. ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG 2005 idgF. kein Durchsetzungsaufschub erteilt werde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 06.02.2018 wegen des Verdachtes der Begehung eines Diebstahls zur Anzeige gebracht. 2. Nach mehrmaligem - wiederholt erfolglosem - Versuch, dem BF einen Ladungsbescheid zuzustellen, konnte dieser am 22.11.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) niederschriftlich einvernommen werden. 3. Mit Urteil des LG XXXX, Zl. XXXX, vom XXXX.2019, wurde der BF wegen des V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.03.2019 wurde über den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von sieben Jahren verhängt (Spruchpunkt I.). Dem Beschwerdeführer wurde weiters gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf 10 Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde kein Durchsetzungsaufschub erteilt und einer Beschwerde wurde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. Die Erlassung des Aufenthaltsverbotes wurde mit der Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Verbrechens der schwer... mehr lesen...