Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 25.04.2018, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt II.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 17.12.2019 wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), der Beschwerdeführerin gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.) In der Bescheidbegründung wurden auszugsweise fol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich mit einer kurzfristigen Unterbrechung, seit dem 15.01.2009 im Bundesgebiet auf. Der BF hat einen Aufenthaltstitel gültig bis 09.01.2026. Der BF weist zwei strafrechtliche Verurteilungen auf. Einmal vom LG XXXX vom XXXX.2016 wo er zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wurde. Ein zweites Mal wurde der BF wiederum vom LG XXXX vom XXXX.2019 wiederum zu einer bedingten Freihe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 12.12.2019 wurde gegen den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft verhängt, da er des Verbrechens der schweren Körperverletzung nach § 84 Abs. 4 StGB verdächtigt wurde. Mit dem Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 23.12.2019 wurde dem Beschwerdeführer die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme nach dem FPG abzugeben. Dazu langte keine Stellungnahme ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 13.04.2018 räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Parteiengehör in Form einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein. Gleichzeitig wurde der BF aufgefordert, hierzu wie zu seinen finanziellen wie persönlichen Verhältnissen binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens Stellung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA; belangte Behörde) wurde am 14.08.2019 von der Verhängung der Untersuchungshaft über den Beschwerdeführer unterrichtet. 2. Mit Schreiben des BFA vom 22.08.2019, persönlich übernommen am 23.08.2019, wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, sich binnen 14 Tagen zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbotes zu äußern. Er erstattete keine Stellungnahme. 3. Mit Urteil des Landesge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich (im Folgenden: BFA), räumte dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Rahmen einer Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) mit Schreiben vom 15.07.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen gleichzeitig auf, hiezu wie zu seinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen binnen zwei Wochen a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.). Sie erteilte ihm keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). 2. Dagegen richtet sich die fri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge ans BF bezeichnet) reiste erstmalig im Jahr 2006 in das österreichische Bundesgebiet ein und verfügt seitdem über eine Anmeldebescheinigung als Familienangehöriger. Er war von 29.05.2006 bis 09.11.2010 durchgehend mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Es folgten weitere Meldungen mit mehrmonatigen Unterbrechungen: von 02.03.2011 bis 19.08.2013 sowie vom 13.11.2013 bis zum 20.01.2014 und vom 14.03.2014 bis 0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Bundesgebiet betreten und wegen des Verdachtes des unrechtmäßigen Aufenthalts zur Anzeige gebracht. 2. Am 25.11.2019 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden BFA) statt. 3. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid, dem BF persönlich zugestellt am 26.11.2019, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Aufgrund einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung erließ die belangte Behörde mit verfahrensgegenständlichem Bescheid über den Beschwerdeführer ein Aufenthaltsverbot (Spruchpunkt I.), erteilte ihm kein Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte sie einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot zugleich die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). 2. Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde. Begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 31.1.2019 in Rumänien aufgrund eines europäischen Haftbefehles festgenommen und auf dem Luftweg nach Österreich ausgeliefert. Am 13.2.2019 wurde der Beschwerdeführer am Flughafen Schwechat von Beamten des Landeskriminalamtes Niederösterreich festgenommen und am 14.2.2019 in die Justizanstalt XXXX eingeliefert. Über den Beschwerdeführer wurde die Untersuchungshaft verhängt. Vom Landesgericht XXXX wurde der Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 18.10.2019 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Tirol (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung eines Aufenthaltsverbotes, seinen persönlichen wie finanziellen Verhältnissen einvernommen. 2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid vom 29.11.2019, dem BF persönlich zugestellt am 02.12.2019, wurde gegen diesen gemäß § 67 Abs. 1 iVm Abs. 2 FPG ein auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde mit Urteil des Landesgerichts XXXX, zu XXXX, vom XXXX.2017 wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels gemäß § 28a Abs. 1 fünfter Fall SMG, sowie der Vergehen des unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 erster, zweiter und vierter Fall und Abs. 2 SMG und nach dem Waffengesetz gemäß § 50 Abs. 1 Z 2 WaffG, zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 120 Tagsätzen zu je € 10,00 sowie zu ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Gegen den Beschwerdeführer (BF), der zuletzt über einen bis 27.05.2016 gültigen Aufenthaltstitel für das österreichische Bundesgebiet verfügte und dessen Verlängerung beantragt hatte, wurde angesichts mehrerer rechtskräftiger strafgerichtlicher Verurteilungen vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme eingeleitet, worüber er mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina mit serbischer Muttersprache, ist seit XXXX mit der kroatischen Staatsangehörigen XXXX (zuvor XXXX) verheiratet. Am 30.03.2016 wurde ihm eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers ausgestellt. Der Ehe entstammt die am XXXX geborene XXXX, die die kroatische und die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit hat. Am XXXX.03.2019 wurde der BF im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde), vom 22.10.2019, Zl. XXXX, wurde gegen XXXX, geb. XXXX, StA. Italien (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß § 18 Abs. 3 VFA-VG die aufschiebende Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF) hält sich seit dem 24.02.2016 immer wieder im Bundesgebiet auf. Seit dem 11.06.2018 hält sich der BF durchgehend im Bundesgebiet mittels Hauptwohnsitz auf. Am XXXX.2018 ehelichte der BF die zum Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigte ungarische Staatsangehörige XXXX. Der BF lebt mit seiner Gattin nach wie vor im selben Haushalt. Der BF gilt im Bundesgebiet als unbescholten und geht einer Erwerbstätigkeit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein XXXX kroatischer Staatsangehöriger, der die deutsche Sprache beherrscht, ist im Bundesgebiet seit November 1987 durchgehend mit Hauptwohnsitz gemeldet; am 07.11.2007 wurde ihm ein Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt - EU" ausgestellt. Er ist ledig und kinderlos und war ab 2001 im Inland (mit Unterbrechungen) immer wieder erwerbstätig. Der BF wurde in Österreich zwischen 2000 und 2017 acht Mal straf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die am 17.12.2019 eingebrachte Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 2 FPG ein auf acht Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer (BF) wurde im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die sie aktuell in der Justizanstalt XXXX verbüßt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 19.03.2019 wurde sie aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und Fragen zu ihrem Aufenthalt und ihren Bindungen in Österreich zu beantworten. Sie erstattete eine ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde im Rahmen eines ihm am 03.07.2019 zugestellten Schreibens des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), anlässlich seiner Anhaltung in Untersuchungshaft über die Einleitung eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens in Kenntnis gesetzt. Zudem wurde er darin aufgefordert, binnen 5 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens unter Darlegung seiner Integrationsschritte, persönlichen und finanz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde im Bundesgebiet mehrmals strafgerichtlich verurteilt. Zuletzt wurde gegen ihn mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX.2018, XXXX, eine teilbedingte Freiheitsstrafe verhängt. Am 13.01.2020 wurde er bedingt aus der Strafhaft entlassen. Am 25.10.2019 wurde der BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots vernommen. Gleichzeitig wurde ihm eine 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 31.07.2018 wurde über den BF gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein fünfjähriges Aufenthaltsverbot verhängt (Spruchpunkt I.) gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit dem Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX wegen Verbrechen nach § 3g VerbotsG zu einer Strafenkombination (unbedingte Geldstrafe und bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe) verurteilt. Mit dem Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 14.06.2019 wurde er aufgefordert, sich zur deshalb beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Er erstattete keine Stellungnahme. Mit dem n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Im Rahmen einer Verständigung zum Ergebnis der Beweisaufnahme (VEB) räumte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) mit Schreiben vom 25.05.2019 Parteiengehör zur in Aussicht genommenen Verhängung eines Aufenthaltsverbotes ein und forderte diesen auf, hiezu wie zu seinen persönlichen Verhältnissen binnen 10 Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu dessen Inhalt Stellung zu nehmen. H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2018 im österreichischen Bundesgebiet verhaftet; seither wird er in Untersuchungs- bzw. Strafhaft angehalten. Mit Schreiben des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 21.12.2018 wurde er aufgefordert, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern. Er erstattete eine entsprechende Stellungnahme. Nach seiner Einvernahme vor dem BFA am 17.10.2019 wurde mit dem nunmehr angefoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die am 10.12.2019 eingebrachte Beschwerde gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein auf drei Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Türkei, hält sich seit dem Jahr 1995 im Bundesgebiet auf. Er verfügt derzeit über einen vom Magistrat der Stadt Salzburg erteilten Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot-Karte Plus" mit Gültigkeit bis zum 13.05.2021. Das Ende des unbefristeten Niederlassungsrechtes wurde bereits mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 29.03.2011 rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Note vom 23.07.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 03.05.2019, wurde gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein für die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt. 2. Gegen di... mehr lesen...