Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Die Entlassungserklärung muß in jedem Fall klar und eindeutig sein und den Dienstnehmer unmißverständlich und zweifelsfrei erkennen lassen, daß der Dienstgeber das bestehende Dienstverhältnis einseitig und mit sofortiger Wirkung auflösen will. Entscheidungstexte 4 Ob 83/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 83/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Die Entlassungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann infolgedessen nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern auch durch konkludente Handlungen ausgedrückt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 83/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 83/72 4 Ob 34/73 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §1 IdAngG §27 B
Rechtssatz: Ablehnung der Weiterbeschäftigung mangels Anerkennung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses als Angestelltenverhältnis keine schlüssige Auflösungserklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 83/72 Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 83/72 Schlagworte SW: Journalist, Medienunternehmen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcAngG §27 E6BGB §626
Rechtssatz: Wenn ein Arbeitnehmer in einer Unterhaltung mit einem Mitarbeiter über Vorstandsmitglieder seines Arbeitgebers und Vorgesetzte unwahre und ehrenrührige Tatsachen behauptet, aber als sicher davon ausgehen darf, daß sein Arbeitskollege die Äußerungen für sich behalten wird, dann ist der Arbeitgeber regelmäßig nicht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt, wenn der Gespräc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1162 IVBGB §611
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist auf Grund nachwirkender Fürsorgepflicht gehalten, nach Maßgabe des billigerweise von ihm zu Verlangenden alles zu vermeiden, was sich bei der Suche des ausgeschiedenen Arbeitnehmers nach einem neuen Arbeitsplatz für ihn als nachteilig auswirken kann. Eine von dem Arbeitgeber einem leitenden Angestellten nach der von diesem herbeigeführten rechtswirksamen Auflösung des Arbeits... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z1 E1
Rechtssatz: Grundsätzlich können auch vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Ereignisse oder Umstände eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sofern sie das Arbeitsverhältnis erheblich beeinträchtigen und nicht schon bei Vertragsschluß dem Kündigenden bekannt waren. Ein leitender Angestellter, der zuvor Geschäftsführer der als GmbH betriebenen persönlich haftenden Gesellschafterin seines Arbei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIA
Rechtssatz: Auch die Entlassung Bediensteter öffentlich - rechtlicher juristischer Personen muss ohne Verzug nach Kenntnisnahme des Entlassungsgrundes ausgesprochen werden. Es kommt hier aber auf die Kenntnisnahme durch das zu Entlassungen nach der Dienstordnung berufene Organ an. Die Kenntnis einzelner Mitglieder dieses Organs genügt nicht. Entscheidungstexte 4 Ob 100/71... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAa
Rechtssatz: Mangelhafte Dienstaufsicht kann dienstliche Verfehlungen eines Angestellten in gehobener Stellung nicht entschuldigen. Entscheidungstexte 4 Ob 100/71 Entscheidungstext OGH 23.11.1971 4 Ob 100/71 Veröff: SozM IA/d,1012 = Arb 8938 8 ObA 59/03i Entscheidungstext OGH 28.08.2003 8 ObA 59/03i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4KoalitionsG allg
Rechtssatz: Die Streikleitung ist befugt, für alle Streikteilnehmer verbindliche Erklärungen abzugeben und solche Erklärungen des Arbeitgebers, die sich, wie zB Aussperrungen, auf das Streikgeschehen beziehen, wirksam für alle Arbeitnehmer entgegenzunehmen. Allein die Dauer eines Streiks kann diesen nicht rechtswidrig machen. Ein Streik, der dazu dient, den tarifunwilligen Arbeitgeber an den Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAb. AngG §27 Z4 E4
Rechtssatz: Eine von der zuständigen Gewerkschaft weder von vornherein gebilligte noch nachträglich genehmigte und übernommene Arbeitsniederlegung ist ein wilder Streik und als solcher rechtswidrig. Der Arbeitgeber ist berechtigt, Arbeitnehmer, die sich an einem wilden Streik beteiligten, fristlos zu entlassen, wenn sie trotz wiederholter Aufforderung die Arbeit nicht aufnehmen. Dadurch, daß sich ein Arbeitn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Eine Entlassung ist immer dann anzunehmen, wenn der Dienstgeber dem Dienstnehmer zu erkennen gibt, daß das Dienstverhältnis wegen eines zur Entlassung berechtigenden Grundes mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird. Entscheidungstexte 4 Ob 2/67 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 4 Ob 2/67 Veröff: JBl 1967,490 = SozM IA/d,725 = Arb 8342 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcAngG §27 D
Rechtssatz: Aus der Mitteilung an einen Dienstnehmer, er möge "einstweilen pausieren", ergibt sich, daß der Dienstnehmer nichts getan hat, was den Dienstgeber gezwungen hätte, das Dienstverhältnis ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungstermine und Kündigungsfristen zu lösen. Entscheidungstexte 4 Ob 144/65 Entscheidungstext OGH 25.01.1966 4 Ob 14... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IAaABGB §1162 IIIAAngG §27 C6
Rechtssatz: Ein Dauerzustand kann als Entlassungsgrund so lange geltend gemacht werden, als er andauert. Entscheidungstexte 4 Ob 41/64 Entscheidungstext OGH 28.07.1964 4 Ob 41/64 Veröff: Arb 7960 9 ObA 33/97m Entscheidungstext OGH 30.04.1997 9 ObA 33/97m Vgl; Beisatz: Ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbGewO §82 litc
Rechtssatz: Trunkenheit am Steuer kann auch dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein, wenn der Arbeiter sich in seinem Urlaub im angetrunkenen Zustand ans Steuer seines Privatwagens gesetzt hat. Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0104199 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 Z4 E4c
Rechtssatz: Außerstrafrechtlicher Irrtum von Streikenden über die mildere Beurteilung von Übergriffen während des Streiks durch die Behörden. Entscheidungstexte 4 Ob 103/62 Entscheidungstext OGH 13.11.1962 4 Ob 103/62 Veröff: Arb 7659 = SozM IIC,23 Schlagworte SW: Angestellte, Rechtsirrtum, Arbeits... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §1158 IVABGB §1162 II
Rechtssatz: Entlassungserklärungen und Austrittserklärungen kommen sehr häufig im Gefolge unerquicklicher Vorgänge und damit in einem gewissen Spannungszustand und Erregungszustand vor. Es würde jede Sicherheit im geschäftlichen Verkehr verlorengehen, wollte man ganz allgemein in der Erregung abgegebene Erklärungen nicht ernst nehmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IB6AngG §26 III5
Rechtssatz: Die Weigerung des Dienstgebers, den Dienstnehmer zur Sozialversicherung anzumelden, bildet für den Dienstnehmer einen wichtigen Grund zum vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis. Entscheidungstexte 4 Ob 35/62 Entscheidungstext OGH 03.04.1962 4 Ob 35/62 Veröff: SozM IA/d,483 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1162
Rechtssatz: Ein faktisches Arbeitsverhältnis kann von jedem Partner jederzeit durch einseitige Erklärung beendet werden, ohne daß die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung vorzuliegen brauchen. Veröff: JZ 1962,291 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0104270 Dokumentnummer JJR_19611207_AUSL000_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1162
Rechtssatz: Ein faktisches Arbeitsverhältnis kann von jedem Partner jederzeit durch einseitige Erklärung beendet werden, ohne daß die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung vorzuliegen brauchen. Veröff: JZ 1962,291 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0104256 Dokumentnummer JJR_19611207_AUSL000_00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155ABGB §1162 IAcAngG §27 A6
Rechtssatz: Ein auf Seiten des Dienstgebers gelegener Umstand, der die Dienstleistung verhindert, vermag für den Dienstgeber im allgemeinen keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses abzugeben. Entscheidungstexte 4 Ob 132/61 Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 132/61 Veröff: Arb 7462 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Die einem seit ungefähr zehn Jahren ohne Unterbrechung beschäftigten Dienstnehmer gegenüber abgegebene Erklärung, die Arbeit sei zu Ende, er möge in die Kanzlei kommen und sich die Papiere holen, er müsse nun "stempeln gehen", ist eine Entlassungserklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 132/61 Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 132/61 Verö... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIStmk LAO §33
Rechtssatz: Wenn der Bevollmächtigte des Dienstgebers dem seit ungefähr zehn Jahren ohne Unterbrechung beschäftigten Dienstnehmer erklärt, die Arbeit sei zu Ende, er möge in die Kanzlei komm und sich die Papiere holen, er müsse nun "stempeln" gehen, so wurde damit unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß das Dienstverhältnis sofort, also fristlos und vorzeitig gelöst werde. In der gleichzeitig g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbGewO 1859 §82 litf
Rechtssatz: Streuen von Pfeffer auf heiße Herdplatte als Entlassungsgrund eines Kochgehilfen. Entscheidungstexte 4 Ob 147/60 Entscheidungstext OGH 25.10.1960 4 Ob 147/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0026153 Dokumentnummer JJR_19601025_O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1157ABGB §1162AngG §27 A
Rechtssatz: Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gebietet es, dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn nicht auszuschließen ist, daß diese Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt. Schlagworte *D*, Angestellte, Erklärung, Entlassungsgrund, wichtiger Grund,
Pflicht, Ende, Beendigung, Diens... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Zur unverzüglichen Geltendmachung des Entlassungsgrundes, wenn der Dienstnehmer auf Urlaub ist. Entscheidungstexte 4 Ob 81/60 Entscheidungstext OGH 12.07.1960 4 Ob 81/60 Veröff: SozM IA/d,413 4 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 33/76 ... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 4. 1959 entließ die Beklagte die drei Kläger; sie hatten am 15. 4. 1959 als Eidechsenfahrer, Kraftfahrer bzw Beifahrer in der Zeit von 5.30 Uhr bis 16.15 Uhr bei der Beklagten gearbeitet, abzüglich der Pausen somit 9 ¾ Stunden. Knapp vor Betriebsschluss erhielten die drei Kläger vom Vorarbeiter Johann G***** den Auftrag, im Betrieb weiter zu arbeiten, da sie wichtige Entladearbeiten eines LKWs durchführen sollten. Die Kläger lehnten die Leistung dieser Überstunden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 Z2 E2
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, wonach Verwalter für die Abgänge in dem von ihnen verwalteten Magazin verantwortlich gemacht werden, ist nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 139/59 Entscheidungstext OGH 09.02.1960 4 Ob 139/59 Veröff: Arb 7170 = JBl 1960,613 Schlagworte SW: Angestellte, Fehlbest... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Der Vorwurf der Veruntreuung stellt einen Austrittsgrund dar, wenn der Vorwurf nicht durch das Verhalten des Angestellten entschuldbar wird. Entscheidungstexte 4 Ob 34/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 4 Ob 34/59 Schlagworte SW: Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältn... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Zahlung von Gehaltsbeträgen für die Zeit vom 1. Februar 1956 bis 17. September 1957 sowie von Kündigungsentschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung an diesem Tag. Der Beklagte bestritt das Klagebegehren und machte Gegenforderungen in einem den Klagebetrag übersteigenden Betrag geltend. Das Erstgericht erklärte die Klageforderung mit einem Betrag von 22.580 S, die Gegenforderungen mit dem Betrag von 18.851 S 25 g als zu Recht bestehend und sprach dem Klä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4eGewO §82 litf
Rechtssatz: Wenn die Arbeiter noch vor der geplanten endgültigen Einführung einer Stempeluhr zur Messung der einzelnen Arbeitsvorgänge im Betrieb erklären, die Einführung nicht anzuerkennen, liegt der Entlassungsgrund der beharrlichen Vernachlässigung der Pflichten vor (§ 82 lit f GewO). Entscheidungstexte 4 Ob 15/59 Entscheidungstext ... mehr lesen...