Norm
ABGB §1162 IIRechtssatz
Die einem seit ungefähr zehn Jahren ohne Unterbrechung beschäftigten Dienstnehmer gegenüber abgegebene Erklärung, die Arbeit sei zu Ende, er möge in die Kanzlei kommen und sich die Papiere holen, er müsse nun "stempeln gehen", ist eine Entlassungserklärung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ausspruch, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Auslegung, Interpretation, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029173Dokumentnummer
JJR_19611128_OGH0002_0040OB00132_6100000_002