Norm: ABGB §1162 IAaGewO 1859 §82 lith
Rechtssatz: Dauerzustände - zB länger andauernde Arbeitsunfähigkeit - können nur insolange als Entlassungsgrund geltend gemacht werden, als sie andauern. Entscheidungstexte 4 Ob 216/53 Entscheidungstext OGH 01.12.1953 4 Ob 216/53 Veröff: SozM IIB,181 = Arb 5877 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162
Rechtssatz: Entscheiden, ob eine "Kündigung" oder eine "Entlassung" vorliegt, ist nicht die Einhaltung bestimmter Kündigungszeiten, sondern der Umstand, ob die Kündigung auf ein gesetzliches (vertragliches) Kündigungsrecht gestützt wird und in Ausübung desselben erfolgt, oder aber ob die Auflösungserklärung auf einen Auflösungsgrund gestützt wird, der unabhängig vom allgemeinen vertragsmäßigen Kündigungsrecht die r... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIBRG §25
Rechtssatz: Die mit Zustimmung des Betriebsratsobmannes vorgenommene Abmeldung eines Dienstnehmers bei der Krankenkasse kann den Ausspruch der Entlassung diesem Dienstnehmer gegenüber nicht ersetzen. Entscheidungstexte 4 Ob 216/53 Entscheidungstext OGH 01.12.1953 4 Ob 216/53 Veröff: Arb 5877 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Durch die Unterlassung der sofortigen Lösung des Dienstverhältnisses geht das Entlassungsrecht dann nicht verloren, wenn das Zögern in der Sachlage begründet war, so zB wenn die Entlassung eines Angestellten wegen Treueverletzungen, die er als öffentlicher Verwalter begangen hat, bis zur Beendigung der Übergabe der Geschäfte an den neuen öffentlichen Verwalter hinausgeschoben wurde. ... mehr lesen...
Der Kläger stand bei der Beklagten seit 1937 im Dienst, seit 1940 als Werkmeister. 1946 wurde er zum öffentlichen Verwalter bestellt. Am 25. August 1949 wurde er im Zuge einer gegen ihn von der Wirtschaftspolizei eingeleiteten Untersuchung vom Amte des öffentlichen Verwalters enthoben. Der neue Verwalter übernahm am 5. September 1949 die Geschäfte vom Kläger. Die endgültige Übergabe des Inventars und der einzelnen Bestandteile des Firmenvermögens fand am 28. Oktober 1949 statt. Noch a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z4 E4cGewO 1859 §82KoalitionsG §1 ffoö LAO §33 litg
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Dienstnehmer, der selbst nicht streikt, aber einen anderen Dienstnehmer zum Anschluß an einen Streik auffordert, einen Entlassungsgrund setzt (die Frage, ob der Streik als Arbeitsvertragsbruch anzusehen ist und zwar zur Entlassung führt, bleibt dahingestellt). Entscheidungstexte 4 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 Z6 E6cGewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung und damit als Entlassungsgrund zu qualifizieren ist, kommt es darauf an, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung gehabt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 120/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162AngG §25
Rechtssatz: Zur Frage des Ausscheidens aus dem Dienste der österreichischen Verwaltung der DDSG durch Tätigkeit bei der russischen Verwaltung der DDSG. Entscheidungstexte 4 Ob 128/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953 4 Ob 128/53 4 Ob 26/58 Entscheidungstext OGH 23.09.1958 4 Ob 26/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863ABGB §1162AngG §25
Rechtssatz: Zur Frage des Ausscheidens aus dem Dienste der österreichischen Verwaltung der DDSG durch Tätigkeit bei der russischen Verwaltung der DDSG. Entscheidungstexte 4 Ob 128/53 Entscheidungstext OGH 09.07.1953 4 Ob 128/53 4 Ob 76/58 Entscheidungstext OGH 23.09.1958 4 Ob 76/58 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C6
Rechtssatz: Ein objektiver Wegfall eines Entlassungsgrundes infolge Zeitablaufes kann dann nicht eintreten, wenn nicht eine bestimmte unredliche Tat, sondern fortgesetzte Unredlichkeiten und damit nicht nur die schon bekannten, sondern auch unbekannte ähnliche Vorgänge als Entlassungsgrund geltend gemacht wurden. Entscheidungstexte 4 Ob 109/53 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A3
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann kurze Zeit vor der Entlassung liegende Entlassungsgründe immer noch geltend machen, wenn er sie im Laufe des Rechtsstreites um eine Kündigungsentschädigung in Erfahrung bringt. Entscheidungstexte 4 Ob 109/53 Entscheidungstext OGH 07.07.1953 4 Ob 109/53 Schlagworte SW: Ange... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBcAngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Nichtzustandekommen einer neuen Lohnvereinbarung (Austrittsgrund?). Entscheidungstexte 4 Ob 90/53 Entscheidungstext OGH 07.07.1953 4 Ob 90/53 Veröff: Arb 5756 Schlagworte SW: Scheitern, Vereinbarung, Entgelt, Gehalt, Dienstverhältnis,
Arbeitsverhältnis, Ende, Beendigung, vorzeitige ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAb
Rechtssatz: Eigenmächtiges Verlassen des Dienstes vor dem Einmarsch der Besatzungstruppen, wenn auch aus Angst, ist eine schwere Dienstverfehlung, die auch dann zur Auflösung des Dienstverhältnisses berechtigt, wenn der Dienstnehmer zu seiner Familie flüchten wollte. Entscheidungstexte 4 Ob 98/53 Entscheidungstext OGH 02.06.1953 4 Ob 98/53 Veröff: EvBl 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IV
Rechtssatz: In dem dem Dienstnehmer, der einen Entlassungsgrund gesetzt hat, günstigen Streben des Dienstgebers, im Falle eines Einlenkens die Entlassung zu vermeiden, kann, zumal wenn der Dienstnehmer nicht im unklaren gelassen wurde, daß er andernfalls mit der Entlassung zu rechnen habe, kein Verzicht auf die Geltendmachung des Entlassungsgrundes erblickt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAb
Rechtssatz: Das eigenmächtige Beziehen einer Wohnung in einem von der Dienstgeberin, einer Gemeinde, erbauten Haus stellt einen Entlassungsgrund dar. Entscheidungstexte 4 Ob 43/53 Entscheidungstext OGH 21.04.1953 4 Ob 43/53 Veröff: Arb 5685 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0026... mehr lesen...
Norm: ABGB §863ABGB §1158 IABGB §1158 IVABGB §1162AngG §20 Abs1
Rechtssatz: Zur Frage, ob aus der Entgegennahme der vom Dienstgeber übersendeten Arbeitspapiere und dem Verlangen nach Ausfüllung des Formulares für die Arbeitslosenversicherung eine Zustimmung des Dienstnehmers zur Auflösung des Dienstverhältnisses zu erblicken ist. Zur Frage, ob in der Übersendung der Arbeitspapiere an den Dienstnehmer eine Kündigung zu erblicken ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1158 IABGB §1158 IVABGB §1162AngG §20 Abs1 I1AngG §25
Rechtssatz: Zur Frage, ob aus der Entgegennahme der vom Dienstgeber übersendeten Arbeitspapiere und dem Verlangen nach Ausfüllung des Formulars für die Arbeitslosenversicherung eine Zustimmung des Dienstnehmers zur Auflösung des Dienstverhältnisses zu erblicken ist. Zur Frage, ob in der Übersendung der Arbeitspapiere an den Dienstnehmer eine Kündigung zu erblicken i... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIAngG §26 II1
Rechtssatz: Die Lösung eines Dienstverhältnisses kann auch stillschweigend, zB dadurch erfolgen, dass der Dienstnehmer seine Arbeit in der erkennbaren Absicht, ihr dauernd fernzubleiben, verlässt, indem er seinen Arbeitsgenossen mitteilt, dass er austrete. Ebenso liegt eine Auflösung vor, wenn ein Dienstnehmer die Auszahlung der Abfertigung verlangt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAa
Rechtssatz: Die vertragsmäßige Vereinbarung eines objektiv keinen wichtigen Grund darstellenden Umstandes als Entlassungsgrund ist unzulässig (Bestimmung B II 3 des Zusatzkollektivvertrages für die Angestellten der Österreichischen Konsumgenossenschaften vom 8. Mai 1951, wonach ein Abgabestellenleiter bei einem Abgang von mehr als einem Prozent ohne weitere
Gründe: entlassen werden kann). Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAc
Rechtssatz: Ein Manko kann nicht unter allen Umständen als wichtiger Grund für die Auflösung des Dienstverhältnisses angesehen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 144/52 Entscheidungstext OGH 28.10.1952 4 Ob 144/52 Veröff: DRdA 1954,14 = Arb 5544 4 Ob 180/52 Entscheidungstext OGH 13.01.1953 4 Ob 180/52 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1162
Rechtssatz: Wenn ein Dienstgeber von einem Arbeitnehmer eine Mehrleistung, zu der dieser nicht verpflichtet ist, verlangt, und ihm dafür eine Sonderbegünstigung gewährt, so muß sich auch der Dienstgeber an diese Abmachung halten (Vereinbarung des späteren Arbeitsbeginnes gegen durchlaufende Mittagszeit). Entscheidungstexte 4 Ob 150/52 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbABGB §1330 AAngG §26 Z4 III4aAngG §27 Z6
Rechtssatz: Der Vorwurf der Denunziation ist als erhebliche Ehrverletzung anzusehen. Ob eine Äußerung als erhebliche Ehrverletzung anzusehen ist, darf nicht nach strafrechtlichen Gesichtspunkten oder vom Standpunkt des Beleidigers aus beurteilt werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Äußerung objektiv geeignet ist, ehrverletzend zu wirken und in concreto auch diese Wirkung gehabt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §25VerbotsG 1945 §14
Rechtssatz: Auch wenn ein Dienstgeber die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit der unrichtigen
Begründung: verweigert, daß es durch Zeitablauf erloschen sei, stellt er nur eine nach seiner Meinung eingetretene Rechtsfolge deklaratorisch fest. Nichts destoweniger gilt seine Erklärung als Entlassung, auch wenn sich nachher herausstellt, daß die Annahme, das Dienstverhältnis sei automatisch erloschen,... mehr lesen...
Der Kläger, der seit 1916 im Betriebe der Beklagten, u. zw. seit 1936 als Betriebsleiter, tätig ist, wurde im Jahre 1945 zum öffentlichen Verwalter bestellt. Am 7. Feber 1951 wurde ihm das weitere Betreten des Betriebes verboten, weil er sich mit im Betrieb angekauften Material ein Scherengitter für einen Zuckerbäcker hat anfertigen und vernickeln lassen. Im Betriebe der Beklagten ist es wiederholt vorgekommen, daß von Arbeitern Pfuscharbeiten aus dem Material der Beklagten gemacht wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IV
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann Verfehlungen, welche sich der Dienstnehmer zu einer Zeit zuschulden kommen ließ, zu welcher er öffentlicher Verwalter des Unternehmens des Dienstgebers war, nach Enthebung als öffentlicher Verwalter als Entlassungsgrund geltend macht. Entscheidungstexte 4 Ob 51/52 Entscheidungstext OGH 06.05.1952 4 Ob 51/52 Veröff: EvBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 A6
Rechtssatz: Hat der Dienstgeber die auf das Verbotsgesetz gestützte Entlassung aufgehoben, ohne zu erklären, daß er sich einen anderen Entlassungsgrund vorbehält, so kann er sich in einem vom Dienstnehmer angestrengten Prozeß, in dem die Entlassung als unbegründet angefochten wird, auf diese in der Entlassungserklärung nicht enthaltenen
Gründe: nicht berufen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcAngG §27 DPatG §13
Rechtssatz: In der Vornahme der Patentanmeldung durch den Dienstnehmer vor Mitteilung seiner Erfindung an den Dienstgeber, liegt kein Entlassungsgrund. Eine Verzögerung in der Anmeldung eines Patentes durch den Dienstnehmer rechtfertigt nicht eine Entlassung. Entscheidungstexte 4 Ob 27/52 Entscheidungstext OGH 06.05.1952 4 Ob 27/52 Veröf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 Z4 E4a
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Entlassung sind auch Umstände zu berücksichtigen, die dem Dienstgeber infolge des Verhaltens des Dienstnehmers erst nach der Entlassung bekanntgeworden sind. Der Umstand, daß der Dienstnehmer schon bei oder vor der Entlassung arbeitsunfähig war, mag es auch erst nachträglich dem Dienstgeber bekanntgeworden sein, schließt die Wirksamkeit der Entlassung aus. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IABGB §1162 IVAngG §29 Abs1WiedereinstellungsG §8
Rechtssatz: Eine ungerechtfertigte Entlassung beendet, solange die Kündigungsschutzbestimmungen des Wiedereinstellungsgesetzes wirksam sind, das Dienstverhältnis nicht wie sonstige Entlassungen auf jeden Fall unter
Begründung: eines Schadenersatzanspruches in der Höhe der sogenannten Kündigungsentschädigung. § 29 AngG ist dort anwendbar, wo ein Zeitraum, der bei zur Beendigung de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAcDO Gemeinde Wien - Straßenbahnen §31
Rechtssatz: Es stellt keinen Entlassungsgrund im Sinne der DO Gemeinde Wien - Straßenbahnen dar, wenn ein Dienstnehmer nach seiner Beurlaubung nicht rechtzeitig den Dienst antreten konnte, weil es ihm als ehemaligen Parteigenossen nicht möglich war, die inzwischen errichtete Demarkationslinie zu überschreiten. Die Entschließung des Bürgermeisters der Gemeinde Wien vom 03.05.1945 über die ... mehr lesen...