RS OGH 1963/8/22 2AZR114/63

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.1963
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Norm

ABGB §1162 IAb
GewO §82 litc

Rechtssatz

Trunkenheit am Steuer kann auch dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein, wenn der Arbeiter sich in seinem Urlaub im angetrunkenen Zustand ans Steuer seines Privatwagens gesetzt hat.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1963:RS0104199

Dokumentnummer

JJR_19630822_AUSL000_002AZR00114_6300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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