Der am 18. August 1961 geborene Kläger war seit 1. Feber 1978 beim Beklagten als kaufmännischer Lehrling beschäftigt. Der Kläger erschien ab 2. Dezember 1978 nicht zur Arbeit. Der Beklagte richtete daher am 14. Dezember 1978 folgendes Schreiben an den Kläger: "Da Sie seit 2. Dezember d. M. unentschuldigt vom Dienstort ferngeblieben sind, setzen wir noch eine Nachfrist bis spätestens 22. Dezember 1978, bis zu welchem Datum bei uns eine schriftliche Erklärung über den Grund Ihres Fern... mehr lesen...
Norm: ABGB §152ABGB §1158 IVABGB §1162 IVBAG §12 Abs1BAG §15
Rechtssatz: Der Mündige kann alle einseitigen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die mit der weiteren Gestaltung des Dienstvertrages zusammenhängen (Kündigung, vorzeitiger Austritt, Entlassung, einvernehmliche Auflösung) - der allgemeinen Regel zuwider - ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters vornehmen und soweit es sich um Erklärungen des Vertragspartners handelt, entgegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897ABGB §1158 IVABGB §1162 IVAngG §20 III
Rechtssatz: Der Bedingungsfeindlichkeit aller einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen (zum Beispiel Kündigung, Entlassung, Rücktritt, Widerruf) weil bei der Kündigung der Erklärungsempfänger an der sofortigen klaren Erkennbarkeit der Rechtslage ein berechtigtes Interesse hat, steht die Beisetzung von Bedingungen dann nicht entgegen, wenn im konkreten Fall eine Ungewisshei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C5
Rechtssatz: Gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gelegenheit, den Grund, der für die Entlassung maßgebend ist, zu beseitigen, führt diese Verzögerung des Ausspruches der Entlassung nicht zur Verwirkung des Entlassungsgrundes. Gleiches gilt auch, wenn der Dienstgeber den Dienstnehmer unter der aufschiebenden Bedingung entlässt, dass es diesem nicht gelingt, sich binnen kurzer Frist zu rechtfertigen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 BBAG §15 Abs1
Rechtssatz: Für die Wirksamkeit einer an die Schriftform gebundenen, bedingt ausgesprochenen Entlassung bedarf es keiner schriftlichen Wiederholung der Auflösungserklärung nach Bedingungseintritt. Entscheidungstexte 4 Ob 78/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 78/79 Veröff: EvBl 1980/48 S 178 = Arb 9810 = IndS 1980,1162 = ZAS 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIAngG §27 B
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Lösungserklärung ist vom Gesamtinhalt auszugehen. Wertung einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer wegen unentschuldigten Fernbleibens ".... ansonsten Ihre sofortige Kündigung rückwirkend in Kraft tritt" als Entlassung. Entscheidungstexte 4 Ob 78/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §27 BZPO §266 C
Rechtssatz: Durch die mit einem Erkundungsbeweisantrag verbundene Behauptung des Dienstgebers, es sei "in höchstem Masse wahrscheinlich", daß der Dienstnehmer in weiteren Fällen vertragswidrig kassiert habe, wird vorerst nur ein Verdacht geäußert, dessen Stichhaltigkeit offenbar erst durch die beantragten Beweismittel geprüft werden soll. Auf solche neu vorgebrachten Entlassungsgründe ist nicht einzugehe... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIVABGB §1162 IVAngG §27 C1
Rechtssatz: Verzicht auf solche Entlassungsgründe, die vor der in Kenntnis dieser
Gründe: ausgesprochenen Kündigung liegen. Entscheidungstexte 4 Ob 95/78 Entscheidungstext OGH 13.03.1979 4 Ob 95/78 Schlagworte SW: Angestellte, Konkurrenz, stillschweigend, konkludent,
gesetzlicher Entlassungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897ABGB §1162 IVAngG §27 A2
Rechtssatz: Bedingte Entlassungserklärungen sind grundsätzlich unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 21/78 4 Ob 78/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 78/79 Beisatz: Bedingte Entlassung jedoch zulässig, wenn diese nur dann gelten soll, w... mehr lesen...
Norm: ABGB §696ABGB §897ABGB §1162 IVAngG §27 A2
Rechtssatz: Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ). Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Überflüssige Beisetzung einer "Rechtsbedingung" bei einem bedingungsfeindlichen Rechtsgeschäft ist unschädlich und macht dieses nicht rechtsunwirksam ( hier: Ausspruch einer zweiten Entlassung für den Fall, daß die erste das Dienstverhältnis nicht schon rechtswirksam beendet haben sollte ). Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 21.05.1978 4 Ob 21/78 ... mehr lesen...
Der Kläger war seit 19. April 1971 Angestellter der Beklagten und in dieser Eigenschaft im Werk T als Konstrukteur tätig. Mit Schreiben vom 3. Feber 1976 dem Kläger zugestellt am 10. Feber 1976 - sprach die Beklagte die vorzeitige Entlassung des Klägers aus. Mit der Behauptung, daß diese Entlassung durch keinen wichtigen Grund im Sinne des § 27 AngG gerechtfertigt sei, nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von Kündigungsentschädigung und Abfertigung in der Höhe von insgesamt 86 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Keine Unverzüglichkeit des Ausspruches der Entlassung eines angestellten Mitgesellschafters (wegen Gründung eines Konkurrenzunternehmens usw), wenn in der Gesellschafterversammlung trotz Kenntnis der Entlassungsgründe zur Tagesordnung übergegangen und eine Kapitalsaufstockung erörtert und letzterer sogar dazu veranlaßt worden ist, einer Aufstockung des Stammkapitals zuzustimmen. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 G4ABGB §1158 IABGB §1162 IV
Rechtssatz: Aus einem bloßen Einverständnis des Arbeitnehmers mit der einseitigen Rechtsgestaltungserklärung des Arbeitgebers auf Kündigung läßt sich nicht ein darüber hinausgehender Wille entnehmen, auch seinerseits an der Auflösung des Dienstvertrages mitzuwirken. Entscheidungstexte 4 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162AngG §27VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Überall dort, wo ein vorerst undurchsichtiger, zweifelhafter Sachverhalt vorliegt, den der Arbeitgeber mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst gar nicht aufklären kann, muss diesem das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die hiefür zuständige Behörde mit der Entlassung zuzuwar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C2VBG §34 Abs2 litb
Rechtssatz: Es bleibt dem Dienstgeber überlassen, ob und wann er aus dem Verlauf einer Strafuntersuchung gegen seinen Dienstnehmer auch schon vor ihrer rechtskräftigen Beendigung die Überzeugung gewinnt, dass bereits die bisherigen Verfahrensergebnisse eine Entlassung rechtfertigen. Entscheidungstexte 4 Ob 93/77 Entscheidungstext OGH 06.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 II
Rechtssatz: Bei der Entlassungserklärung ist eine bestimmte Form, insbesondere der Gebrauch bestimmter Wörter oder Redewendungen, zu ihrer Wirksamkeit nicht erforderlich. Ob die Erklärung tatsächlich eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses herbeiführen soll, ist auch unter Berücksichtigung der Umstände, die zur Erklärung führten oder sonst für ihre Bedeutung von Belang sind, zu beurteilen. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1
Rechtssatz: Vorläufige Maßnahmen, etwa die bis zur Klärung der tatsächlichen oder rechtlichen Lage vorgenommene Suspendierung eines Arbeitnehmers, können die Annahme eines Verzichtes des Arbeitgebers auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verhindern. Entscheidungstexte 4 Ob 20/77 Entscheidungstext OGH 22.03.1977 4 Ob 20/77 Veröff: Arb 9563 = IndS 197... mehr lesen...
Norm: ABGB §1159ABGB §1162 IVAngG §20 I1BGB §141
Rechtssatz: Auch nach § 141 BGB kann eine fristlose Kündigung (eines Arbeitsverhältnisses) in eine fristgemäße Kündigung nur umgedeutet werden, wenn der unbedingte Beendigungswille eindeutig und erkennbar ist. Entscheidungstexte 1 Ob 703/76 Entscheidungstext OGH 19.01.1977 1 Ob 703/76 Schlagwo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1159ABGB §1162 IVAngG §27 A1AngG §29
Rechtssatz: Die Entlassung beendet, auch wenn ein wichtiger Grund nicht vorliegt, das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung (ablehnend der gegenteiligen SZ 24/280, Arb 8732). Entscheidungstexte 4 Ob 68/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 4 Ob 68/76 Veröff: SZ 49/139 = EvBl 1977/127 S 268 = ZAS 1978/1 S 15; hiezu Marho... mehr lesen...
Die klagende Partei behauptet, der Beklagte sei verpflichtet, die ihm als Dienstwohnung zur Verfügung gestellte Liegenschaft mit dem Reihenhaus A 3 in Salzburg, S-Straße 6 EZ 1378 KG H binnen 14 Tagen zu räumen und ihr geräumt zu übergeben, weil das Dienstverhältnis mit 28. Feber 1975 durch eine begrundete fristlose Entlassung seitens der klagenden Partei beendet worden sei. Der Beklagte beantragte Abweisung des Klagebegehrens, da die Entlassung unbegrundet gewesen und der Beklagte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIAAngG §27 C1AngG §27 E4
Rechtssatz: Zeigt der Dienstnehmer rund vierzehn Tage einen Hang zur Unpünktlichkeit, so verschweigt sich der Dienstgeber durch vierzehntägiges Zuwarten dennoch des Entlassungsrechtes, selbst wenn in diesen Zeitraum ein einwöchiger Urlaub des Dienstnehmers fällt. Entscheidungstexte 4 Ob 99/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 4 Ob 99/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 II
Rechtssatz: Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln. Entscheidungstexte 4 Ob 88/76 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 GIIIABGB §1162 IIKollV 1964 über die Einführung eines dreiwöchigen Mindesturlaubes §3UrlG §4
Rechtssatz: Annahme eines neuen Dienstverhältnisses während des noch offenen Urlaubes des mit dessen Ende aufgelösten alten Dienstverhältnissen ist keine schlüssige Austrittserklärung. Entscheidungstexte 4 Ob 88/76 Entscheidungstext OGH 21.09.1976 4 Ob 88/76 Veröff: In... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 II
Rechtssatz: Die Abmeldung von der Krankenkasse unter der Annahme eines bereits vorzeitigen Austrittes des Arbeitnehmers ist für sich allein nicht geeignet, das Arbeitsverhältnis zu beenden, wiel sie weder einen Auflösungswillen zweifelsfrei erkennen läßt, noch einen solchen dem Arbeitnehmer gegenüber zum Ausdruck bringt. Entscheidungstexte 4 Ob 65/76 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIABGB §1162 IVAngG §27 C1
Rechtssatz: Der Grundsatz der unverzüglichen Erklärung gilt nur für die Entlassungserklärung, nicht aber für die Angabe der Entlassungsgründe. Entscheidungstexte 4 Ob 59/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 59/76 Veröff: IndS 1977 H2,1028 Schlagworte SW: Angestellte, Unverzüglichkeit,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A6AngG §27 E1AngG §27 E4
Rechtssatz: Die Deckungshandlung hinsichtlich der (teilweisen) Nichtbefolgung eines (unklaren) Auftrages ist mit dieser gemeinsam zu beurteilen. Entscheidungstexte 4 Ob 61/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 4 Ob 61/76 Veröff: Arb 9493 Schlagworte SW: Angestellte, Entlassungsgru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1158 IVABGB §1162 IIAngG §20 I1AngG §29
Rechtssatz: Die Auflösungserklärung ist so zu beurteilen, wie sie der Empfänger nach ihrem Wortlaut und dem Geschäftszweck unter Berücksichtigung der gegebenen Umstände bei objektiver Betrachtungsweise verstehen konnte; auf eine davon abweichende subjektive Auffassung des Erklärenden kommt es dabei nicht an. Entscheidungstexte 4 Ob 49/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A5
Rechtssatz: Die Entlassung eines Dienstnehmers ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn sein gesamtes Verhalten nach den gewöhnlichen Anschauungen der beteiligten Kreise - also nicht nach dem subjektiven Empfinden des Dienstgebers, sondern nach objektiven Grundsätzen - die Interessen des Dienstgebers so schwer beeinträchtigt, daß ihm nach der Lage des Falles eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaAngG §27 A5AngG §27 D
Rechtssatz: Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers ist kein zu den einzelnen Entlassungstatbeständen des Gesetzes hinzutretendes, sondern vielmehr ein diesen Tatbeständen begrifflich immanentes Merkmal. Entscheidungstexte 4 Ob 71/75 Entscheidungstext OGH 13.01.1976 4 Ob 71/75 Veröff: EvBl 1976/128 S 241 = ZAS 1978/3 S 50... mehr lesen...