Norm
ABGB §1155Rechtssatz
Ein auf Seiten des Dienstgebers gelegener Umstand, der die Dienstleistung verhindert, vermag für den Dienstgeber im allgemeinen keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses abzugeben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, wichtiger Grund, Arbeitsleistung, Dienstleistung, Unterbleiben, Risiko, Sphäre, Entlassungsgrund, Zurechnung, Unterlassen, Unterlassung, Hindernis, Verhinderung, Hinderungsgrund, UnmöglichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029110Dokumentnummer
JJR_19611128_OGH0002_0040OB00132_6100000_001