Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/09/21 90/11/0076 3Stammrechtssatz
Der verhältnismäßig hohe Grad der Alkoholisierung fällt unter dem Gesichtspunkt des Kriteriums der Verwerflichkeit der strafbaren Handlung bei der Bemessung der Dauer der vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung zu Lasten des Beschwerdeführers ins Gewicht
(Hinweis E 20.2.1985, 84/11/0091).
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Normen und Materien KFGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110033.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
15.06.2009