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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs2;Rechtssatz
§ 75 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung, das alle Erteilungsvoraussetzungen erfaßt. Bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 73 oder § 74 KFG sind alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichten Umstände zu berücksichtigen. Die wiederholte Ergreifung von Maßnahmen nach dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich einzelner Erteilungsvoraussetzungen ist dem Gesetz fremd
(Hinweis E 3.7.1990, 89/11/0224 und E 2.7.1991, 90/11/0235).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110054.X01Im RIS seit
19.03.2001