RS Vwgh 1991/10/29 91/11/0054

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Veröffentlicht am 29.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §64 Abs2;
KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §74 Abs1;
KFG 1967 §75 Abs1;

Rechtssatz

§ 75 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei der Entziehung der Lenkerberechtigung, das alle Erteilungsvoraussetzungen erfaßt. Bei Ergreifen einer Maßnahme nach § 73 oder § 74 KFG sind alle bis zur Bescheiderlassung verwirklichten Umstände zu berücksichtigen. Die wiederholte Ergreifung von Maßnahmen nach dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich einzelner Erteilungsvoraussetzungen ist dem Gesetz fremd

(Hinweis E 3.7.1990, 89/11/0224 und E 2.7.1991, 90/11/0235).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110054.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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