RS Vwgh 1991/7/2 91/11/0015

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Veröffentlicht am 02.07.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs3;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Ausf, daß vor allem die bisherige Erfolglosigkeit der Bestrafungen und der zwei Entziehungsmaßnahmen gegen die für eine vorübergehende Entziehung gem § 74 Abs 1 KFG notwendige, schon bei Bescheiderlassung zu treffende Annahme, der Beschwerdeführer werde nach Ablauf der Entziehungszeit wieder verkehrszuverlässig sein, spricht

(Hinweis E 27.2.1985, 83/11/0307).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110015.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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