Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs3;Rechtssatz
Ob der Rechtsmittelwerber die ersatzlose Aufhebung der Entziehung seiner Lenkerberechtigung, eine Änderung in eine bloß vorübergehende Entziehung nach § 74 Abs 1 KFG, eine Verkürzung der Zeit nach § 73 Abs 2 KFG oder sonst eine ihn weniger treffende Maßnahme anstrebt, muß dem Rechtsmittel entnehmbar sein, ebenso, mit welchen Argumenten er sein Anliegen zu erreichen sucht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991110149.X03Im RIS seit
19.03.2001