RS Vwgh 1992/2/3 AW 92/11/0001

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Veröffentlicht am 03.02.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs1;
KFG 1967 §74 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 89/11/0024 B 29. Mai 1989 RS 1

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach Ablauf der Frist, für die die Lenkerberechtigung entzogen wurde, entfaltet der Entziehungsbescheide keine durch B des VwGH aufschiebbare Rechtswirkung mehr. Der Beschwerde war deshalb die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen.

Schlagworte

Nichtvollstreckbare BescheideBegriff der aufschiebenden Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992110001.A01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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