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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §74 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 89/11/0024 B 29. Mai 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung - Nach Ablauf der Frist, für die die Lenkerberechtigung entzogen wurde, entfaltet der Entziehungsbescheide keine durch B des VwGH aufschiebbare Rechtswirkung mehr. Der Beschwerde war deshalb die aufschiebende Wirkung nicht zuzuerkennen.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare BescheideBegriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992110001.A01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
09.08.2010