RS Vwgh 1992/2/4 91/11/0180

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Veröffentlicht am 04.02.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs2;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde hat bei Anordnung der dem Sicherungszweck dienenden Entziehungsmaßnahme unabhängig vom Ausspruch über die Strafhöhe und von den ihn tragenden Strafbemessungsgründen zu prognostizieren, wann der Lenker voraussichtlich seine Verkehrszuverlässigkeit wiedererlangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991110180.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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