RS Vwgh 1991/6/18 91/11/0002

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Veröffentlicht am 18.06.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;
KFG 1967 §74 Abs1;

Rechtssatz

Die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung schließt nicht aus, daß die Lenkerberechtigung für die Zeit nach Ablauf der festgesetzten Zeit neuerlich vorübergehend entzogen wird, unabhängig davon, ob im Zeitpunkt der Erlassung des neuerlichen Entziehungsbescheides die zunächst festgesetzte Zeit noch nicht abgelaufen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110002.X05

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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