Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/15 90/11/0160 2 Stammrechtssatz Die Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit einer Person hat von den im Ermittlungsverfahren festgestellten strafbaren Handlungen auszugehen. Aus diesen ist ein Charakterbild zu gewinnen; nicht notwendig ist die Durchführung e... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110054.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem im Jahre 1914 geborenen Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G entzogen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend und beantragt dessen kostenpflichtige Auf... mehr lesen...
Mit einem in Rechtskraft erwachsenen Bescheid der Erstbehörde - der Bezirkshauptmannschaft Bregenz - vom 17. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von 7 Monaten (offenbar bis 12. Februar 1998) vorübergehend entzogen. Der Grund hiefür war, daß sie am 12. Juli 1997 ein Alkoholdelikt im Sinne des § 99 Abs. 1 StVO 1960 (Verweigerung der Atemluftprobe) begangen hat... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 2. Jänner 1997 wurde dem Mitbeteiligten gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von zwölf Monaten, gerechnet ab der (am 8. Jänner 1997 erfolgten) Zustellung dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde ihm gemäß § 75a Abs. 1 lit. a KFG 1967 das Lenken von Motorfahrrädern für denselben Zeitraum verboten. Diesem Bescheid lag die Annahme zugrunde, daß ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 14. Mai 1996 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C, D und E entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner geistigen und körperlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung für Fahrzeuge dieser Gruppen erteilt werden darf (Pkt. I), sowie nach der erstgenannten Gesetzesstelle die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet ab vorläufiger Abnahme seines Führerscheines am 7. November 1995, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 24. September 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 18 Monaten (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 13. Jänner 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1 lita;
Rechtssatz: Kommt die Kraftfahrbehörde aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen (die aber noch keinen Bescheid nach § 56 AVG ermöglichen) zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person, so kann sie die Entziehung der Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid verfügen (Hinweis ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 89/11/0224 1
(hier: Entziehung der Lenkerberechtigung) Stammrechtssatz § 75 Abs 1 KFG kennt nur ein einheitliches Ermittlungsverfahren bei Entziehung der Lenkerberechtigung, das sämtliche Erteilungsvoraussetzungen umfaßt. Die wiederholt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/11/0359 1
(hier: drei Alkoholdelikte innerhalb von zwei Jahren, der
Entziehungsmaßnahme zugrundeliegender außerordentlich hoher
Blutalkoholgehalt von 2,24 Promille) Stammrechtssatz Der Umstand, daß im Zusammenhang mit einer vorübergeh... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Eine Entziehung einer Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG wegen des Mangels der geistigen oder körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen hat zur Folge, daß der betreffenden Person eine Lenkerberechtigung erst nach Wiedererlangung der in Rede stehenden Eignung erteilt werden darf. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §57 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Die Aufhebung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses wegen örtlicher Unzuständigkeit der Behörde ändert nichts an der Beurteilung der Frage im Mandatsverfahren, ob der Lenker die ihm angelastete Übertretung begangen hat. Die Berufungsbehörde hat vi... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Der Kraftfahrzeuglenker hat längere Zeit hindurch eine Vielzahl von Einbruchsdiebstählen begangen. Diese in hohem Maße verwerfliche, geradezu gewohnheitsmäßige Begehung von Diebstählen unter Verwendung eines Kfz berechtigt für sich alleine schon zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §75a Abs1 lita;
Rechtssatz: Wird gegen einen Mandatsbescheid, mit dem die Entziehung der Lenkerberechtigung verfügt wurde, Vorstellung erhoben, hat die Kraftfahrbehörde auch NACH Ablauf der Entziehungszeit die Rechtmäßigkeit des von ihr erlassenen Mandatsbescheides zu überprüfen und d... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litc;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Epilepsie ist eine Erkrankung iSd § 34 Abs 1 lit c KDV (Hinweis E 1986/06/11, 85/11/0300, VwSlg 12168 A/1986). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996110289.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Mur vom 24. Juli 1997 wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung der Beschwerdeführerin für Kraftfahrzeuge der Gruppe B bis 23. April 1999 befristet und angeordnet, daß auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h nicht überschritten werden dürfen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, nach dem auf dem verkehrspsychologischen Untersuchungsbefund vom 16. April 1997 beruhenden Gutachten des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A/125 cm3, B und F wegen mangelnder körperlicher und geistiger Eignung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm vor Wiedererlangung der körperlichen und geistigen Eignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdefüh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 15 Monaten (gerechnet ab 13. September 1995, dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 8. September 1995) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab der (am 27. September 1996 erfolgten) Zustellung des Mandatsbescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der entscheidungsw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/11/0087 E 30. Juni 1998
Rechtssatz: Bei der Beurteilung des Verhaltens des Kraftfahrzeuglenkers iSd § 66 Abs 2 KFG, das im Ausland (hier der BRD) zur Bestrafung geführt hat, ist darauf abzustellen, inwieweit dieses Verhal... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/23 95/11/0226 3 Stammrechtssatz Im Hinblick auf § 67 Abs 2 KFG durchzuführende verkehrspsychologische Tests sind so ausgelegt, daß sie auch hinsichtlich "älterer Kraftfahrer" und "einfacherer Menschen" aussagekräftig sind (Hinweis E 22.9.1995, 93/11/... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1997110289.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §58 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/22 96/11/0359 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß im Zusammenhang mit einer vorübergehenden Entziehung der Lenkerberechtigung gem § 74 Abs 1 KFG die Zeit nach § 73 Abs 2 KFG mit höchstens 18 Monaten bemessen werden darf, muß nicht dazu führe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;
Rechtssatz: Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den einzelnen Tests erzielten Testwerte dar, wobei keinerlei Grenzwerte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen AL, B, C, E, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von 36 Monaten, gerechnet ab der (nach der Aktenlage am 30. Juli 1997 erfolgten) Abgabe des Führerscheines, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, wobei die allfällige Verbüßung der Strafhaft in diese Zeit nicht ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, F und G entzogen und die Zeit gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. mit 12 Monaten, gerechnet ab 24. April 1997, festgesetzt. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der erstinstanzliche Bescheid
Gründe: sich auf die Annahme, der Beschwerdeführer habe am 2. März 1997 einen PKW in einem durch Al... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, binnen drei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides den Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle zur Frage, ob und inwieweit sie die für das Lenken von Kraftfahrzeugen der Gruppe B erforderliche geistige und körperliche Eignung besitze, beizubringen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, es seien... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 und 2 KFG 1967 "bis zum Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung" entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt dessen kostenpflic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 96/11/0186 1 Stammrechtssatz Ein im Zusammenhang mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgter Ausspruch nach § 73 Abs 2 KFG, wonach dem Betreffenden "für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist rechtens, da sich ein... mehr lesen...