Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §75a Abs1 lita;
Rechtssatz: Das KFG 1967 enthält, was den Zeitpunkt der Anordnung einer begleitenden Maßnahme betrifft, keine ausdrückliche Regelung. Nach dem Gesetzeswortlaut ist zwar anzunehmen, dass der Gesetzgeber offenbar als Regelfall die gleichzeitige Anordnung der Entziehung ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E0720401059/04 EU - EWR90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 11997E043 EG Art43;11997E049 EG Art49;31991L0439 Führerschein-RL Art8 Abs2;31991L0439 Führerschein-RL Präambel;EURallg;KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litb;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Mit der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG) wird die Vereinheitlichung des F... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Februar 1999 befristete die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg "gemäß § 3 Abs. 1 Z. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und Abs. 3 des FSG, BGBl. Nr. 120/1997 idF der 2. FSG- Novelle, BGBl. Nr. 94/1998 vom 21. Juli 1998, sowie in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und Abs. 3 der FSG-GV, BGBl. Nr. 322 in der geltenden Fassung" die Lenkberechtigung des Beschwerdeführers für die "Klassen A und B" bis zum 2. Juni 1999. Gleichzeitig wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §69;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Um eine bloß bedingte Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 69 KFG 1967 annehmen zu können, bedarf es konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass die geistige und körperliche Eignung zwar noch im ausreichenden Maß für eine bestimmte Zeit vorhanden ist, dass aber zumindest hinsic... mehr lesen...
Mit (Vorstellungs-)Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 14. September 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. e KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen. Gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer nicht vor Ablauf von 22 Monaten, gerechnet ab 22. August 1994 (dem Tag der Zustellung des Mandatsbescheides vom 17. August 1994), eine neue Lenkerberechtigu... mehr lesen...
In dem vor dem 1. November 1997 eingeleiteten Verfahren wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 19. Juli 1999 dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Ein vom amtsärztlichen Sachverständigen unter Zugrundelegung insbesondere des... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wiener Neustadt vom 30. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 2 iVm § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft. Als erwiesen wurde angenommen, der Beschwerdeführer habe am 25. Dezember 1996 um 13.04 Uhr an einer näher bezeichneten Straßenstelle in der F. Gasse in Wiener Neustadt als Lenker eines Kraftfahrzeuges die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 41 km/h überschritten. Diese Feststellung beruhe auf ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Ausf, dass die auf Grundlage des Befundes der verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle (Kuratorium für Verkehrssicherheit) festgestellten wesentlichen Störungen in der Beobachtungsfähigkeit (visuelle Strukturierungsfähigkeit), der Belastbarkeit des Reaktionsverhaltens und der kraftfahrtypischen Sensomotorik, die in ihrer Gesa... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/11/0254 E 28. November 1996 RS 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit e iVm § 73 Abs ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 9. Dezember 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. e sowie § 73 Abs. 1 und § 75 Abs. 1 lit. a KFG 1967 die bis 30. Oktober 1997 befristete Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von 8 Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 22. Oktober 1997) keine neue Lenkerberechtigung e... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer war in den Jahren 1993 und 1995 jeweils auf Grund von Alkoholdelikten die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend entzogen worden. Am 27. August 1999 wurde der Beschwerdeführer auf Grund seiner auffälligen Fahrweise als Lenker eines Pkws angehalten. Die Messung des Alkoholgehaltes seiner Atemluft ergab einen Wert von 0,85 mg/l. Mit Mandatsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkbere... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs3;FSG 1997 §26 Abs8;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2a;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/11/0289 E 28. November 1996 RS 1(hier betreffend § 24 Abs 3 iVm § 26 Abs 8 FSG 1997) Stammrechtssatz Das KFG enthält kein Verbot der Anordnung von Begleitmaßnahmen gem § 73 Abs 2a KFG (hier: Einstellungstraining und Verhaltenstrai... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 24. März 1999, Zl. 98/11/0139, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1998, mit welchem dem (im Jahr 1918 geborenen) Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis C, F und G wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung entzogen worden war, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 und § 25 Abs. 3 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für die Klasse B für die Dauer von drei Monaten (gerechnet ab der am 9. April 1999 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides) entzogen. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach dem Inhalt der Anzeige habe der Beschwerdeführer am 22. Jänner 1999 auf einer näher bezeichne... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1 Z1;FSG 1997 §25 Abs3;FSG 1997 §7 Abs3;KFG 1967 §66 Abs2 litf impl;KFG 1967 §73 Abs1 impl;StVO 1960 §46 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/29 94/11/0251 1
(hier: ob eine vergleichbare Konstellation gegeben war, kann
aufgrund der im Berufungsbescheid getroffenen
Sachverhaltsfeststellungen, die sich im Wesentlic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (Spruchpunkt II) wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 24 Abs. 1 Z. 1 Führerscheingesetz - FSG die Lenkberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klassen A und B für die Dauer von zwei Wochen entzogen. Dieser Maßnahme lag zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 23. September 1998 auf einer näher bezeichneten Straßenstelle der A 3 einen Pkw mit einer Geschwindigkeit von 194 km/h gelenkt habe. Er sei wegen dieser Übertretung rechtskräf... mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/01 92/11/0083 1 Stammrechtssatz Bei der Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um eine Schutzmaßnahme im (primären) Interesse anderer Personen (Hinweis E 8.7.1983, 82/11/0014). Europe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 14. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm für die Dauer von drei Jahren (ab 3. März 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, wobei jedoch Haftzei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999110334.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung des Bescheides "einen Befund des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, 7000 Eisenstadt, Colmarplatz 1/2, über eine verkehrspsychologische Untersuchung zwecks Erstattung eines ärztlichen Gutachtens anher vorzulegen". Dieser Bescheid erging im Zuge eines Verfahrens zur Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers, welches nach Aufhebung des... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die an den Lenker seitens der Behörde ergangene Aufforderung, einen Befund einer bestimmten von der Behörde vorgegebenen Stelle über eine verkehrspsychologische Untersuchung zwecks Erstattung eines ärztlichen Gutachtens vorzulegen, verletzt nicht die Rechte... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 21. April 1998, Zl. 96/11/0278 verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. August 1996, betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für die Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer von 15 Monaten wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Grund hiefür war, dass die belangte Behörde trotz ihrer dezidierten Prognose, der Beschwer... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen C, E und G entzogen und die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F bis 2. September 1998 befristet; gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 wurde ausgesprochen, dass dem Beschwerdeführer bis zur behördlichen Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberech... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: kein Rs European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110189.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1998, Zl. 98/11/0047, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis war ein Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Dezember 1997 betreffend Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen des Mangels der gesundheitlichen Eignung (der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit und eines ausreichenden Sehvermögens) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgeh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der vorgelegten Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich Folgendes: Dem Beschwerdeführer wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 16. Juli 1997 die Lenkerberechtigung vorübergehend für die Dauer von 15 Monaten entzogen. Dieser Entziehung lag die Sachverhaltsannahme zugrunde, dass der Beschwerdeführer am 5. März 1997 als Lenker eines Kraftfahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg wurde dem Beschwerdeführer eine bis 11. Juli 2000 befristete Lenkerberechtigung der Kraftfahrzeugen der Gruppen A, B und F erteilt. Der Bescheid enthielt u.a. die Auflage, jährlich einen Augenarztbefund vorzulegen. Am 20. August 1997 wurde dem Beschwerdeführer der Führerschein ausgefolgt. Der befristeten Erteilung der Lenkerberechtigung lag das amtsärztliche Gutachten vom 20. August 1997 zugrunde, in dem der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §40 Abs1;FSG 1997 §8;KDV 1967 §35 Abs5;KFG 1967 §73 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 40 Abs 1 FSG 1997 folgt, dass die nach den Bestimmungen des KFG und der KDV erteilten Lenkerberechtigungen unberührt bleiben, dh sie bleiben bestehen, selbst wenn der Besitzer der Lenkerberechtigung die Voraussetzungen für die Ertei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;StGB §81 Z2;StGB §88 Abs4;
Rechtssatz: Der Umstand allein, dass der Lenker, dem die Lenkerberechtigung wegen Lenken des Kfz in einem zum Zeitpunkt des Verkehrsunfalls durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vorübergehend entzogen wurde, in der Folge nicht nach ... mehr lesen...