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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
KFG 1967 §66 Abs1 litb;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/11/0087 E 30. Juni 1998Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Verhaltens des Kraftfahrzeuglenkers iSd § 66 Abs 2 KFG, das im Ausland (hier der BRD) zur Bestrafung geführt hat, ist darauf abzustellen, inwieweit dieses Verhalten des Kraftfahrzeuglenkers auch nach der österreichischen Rechtsordnung verpönt ist (hier: Die Förderung der rechtswidrigen Ausreise von fünf Fremden nach Deutschland bildet eine mit Geldstrafe zu ahndende Verwaltungsübertretung nach § 80 Abs 2 FrG 1993 und kommt keiner der in § 66 Abs 2 KFG genannten gerichtlichen strafbaren Handlungen an Unrechtsgehalt gleich).
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110013.X01Im RIS seit
18.02.2002