Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VStG §45 Abs1;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Hat die Verwaltungsstrafbehörde das Verwaltungsstrafverfahren aus einem bloß formellen Grund (hier: im genutzten Verstreichen der Frist gem §51 Abs 5 VStG) eingestellt, so ist es der belangten Behörde nicht verwehrt, im Verfahren zur Entziehung der Lenkerber... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita;
Rechtssatz: Das Befahren einer Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (§ 46 Abs 4 lit a StVO) erfolgt grundsätzlich unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Hinweis E 7.4.1992, 91/11/0116, E 17.11.1992, 92/11/0158). Ausgenommen davon sind nur besondere Situationen und Ve... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs5;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde über die Berufung des Lenkerberechtigten nicht innerhalb von drei Monaten entschieden und damit gegen § 75 Abs 5 KFG verstoßen, so betrifft dies die Zeit vor der Erlassung des angefochtenen Bescheides. Diese Säumigkeit der belangten Behörde führt nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides (Hinweis: E ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110148.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110258.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1994110120.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110272.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 litb;KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Alkotest Verweigerung
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde
Gutachten rechtliche Beurteilung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995110070.X01 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. Juli 1996 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 28. Oktober 1993 abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach § 75 Abs. 4 KFG unter Berufung auf § 69 Abs. 1 Z. 2 und 3 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat erwogen: ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 1996 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Wiederaufnahme des mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 10. Jänner 1994, Zl. Pst 97-D/94, abgeschlossenen Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG unter Berufung auf § 69 Abs. 1 Z. 2 und 3 AVG keine Folge gegeben. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §68 Abs1;AVG §69 Abs1 Z3;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/04 96/02/0434 2
(hier: Die nachträgliche Behebung des Entziehungsbescheides
vermag daher auch an der Strafbarkeit des Beschuldigten wegen
Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG nichts zu ändern). Stammrechtssatz Die Aufhebung des Bescheides ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 8. Jänner 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, C, E und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von 20 Monaten von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110195.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab Zustellung des "Erstbescheides", somit bis einschließlich 23. September 1996, entzogen. Die belangte Behörde nahm als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer am 16. April 1996 einen PKW gelenkt und dabei einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht habe. Bei... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/11/0317 3 Stammrechtssatz Die Kraftfahrbehörden haben bei der Beurteilung einer Person als verkehrsunzuverlässig und bei der Prognose hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Verkehrszuverlässigkeit gemäß § 73 Abs 1 und § 73 Abs 2 KFG von wesentlich ander... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen wurde, und zwar im Sinne des § 73 Abs. 2 KFG 1967 "auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich: Mit diesem Bescheid wurde (in Bestätigung der erstmals mit Mandatsbescheid der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, vom 2. Jänner 1995 ausgesprochenen erstinstanzlichen Entscheidung) dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren keine neue Lenkerberecht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 verfügt, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten (vom 16. August 1995 bis 16. August 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe; allfällige Haftzeiten seien in diese Zeit nicht einzurechnen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §38;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §41 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/06/25 95/11/0356 1 Stammrechtssatz Geht die Beh im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit zu Unrecht vom Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung wegen § 5 Abs ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996110183.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Ein im Zusammenhang mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgter Ausspruch nach § 73 Abs 2 KFG, wonach dem Betreffenden "für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist rechtens, da sich ein konkreter Zeitraum idR in diesem Zusammenhang gar nicht bestimmen l... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/23 90/11/0134 3 Stammrechtssatz Ein gesonderter Abspruch über die Entziehung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG und über die nach § 73 Abs 2 KFG festzusetzende Zeit ist unzulässig. Schlagworte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der im Devolutionsweg zuständig gewordenen belangten Behörde wurde in Bestätigung des (Vorstellungs)Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 26. November 1991 dem Beschwerdeführer 1. gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit vorübergehend entzogen und ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 8 Monaten, gerechnet ab der vorläu... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Erstbehörde, der Bundespolizeidirektion Wien, keine Folge gegeben und der Erstbescheid bestätigt worden ist. Mit diesem Erstbescheid wurde gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers "auf 6 Monate, das ist bis 16.4.1996" befristet und einer allfälligen Berufung gemäß § 64 Abs. 2 AVG ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B vorübergehend für die Zeit von 15 Monaten (gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheines am 10. Dezember 1994) entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien (Bezirkspolizeikommissariat Neubau) vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/21 91/11/0080 2 Stammrechtssatz Eine Entziehungsmaßnahme nach § 73 Abs 1 oder § 74 Abs 1 KFG ist nur dann zulässig, wenn für die Behörde aufgrund der Sachlage und Rechtslage bei Erlassung ihres Bescheides die Annahme berechtigt ist,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §38;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;VwGG §41;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Geht die Beh im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit zu Unrecht vom Vorliegen einer rechtskräftigen Bestrafung wegen § 5 Abs 1 StVO aus und unterläßt ein eig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Bei Bedenken ua gegen die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen ist diese für die Dauer des Verfahrens, in dem diese Frage geklärt wird, aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Teilnahme am öffentlichen Verkehr auszuschließen. Die Aberkennng der aufschiebenden Wirkung der Berufung gegen die Bef... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 14. Mai 1993 wurde die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß bis zur behördlichen Feststellung "der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Einer gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschieb... mehr lesen...