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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/08/06 96/11/0186 1Stammrechtssatz
Ein im Zusammenhang mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgter Ausspruch nach § 73 Abs 2 KFG, wonach dem Betreffenden "für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist rechtens, da sich ein konkreter Zeitraum idR in diesem Zusammenhang gar nicht bestimmen läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996110095.X01Im RIS seit
19.03.2001