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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §57 Abs1;Rechtssatz
Kommt die Kraftfahrbehörde aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen (die aber noch keinen Bescheid nach § 56 AVG ermöglichen) zur Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit einer Person, so kann sie die Entziehung der Lenkerberechtigung mit Mandatsbescheid verfügen (Hinweis E 2.7.1986, 85/11/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998110057.X01Im RIS seit
19.03.2001