Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Sind die entscheidenden Unterlagen, auf die sich das ärztliche Gutachten stützt, im Zeitpunkt der Bescheiderlassung älter als ein Jahr, so stellt das ärztliche Gutachten gemäß § 67 Abs 2 zweiter Satz KFG keine taugliche Entscheidungsgrundlage mehr dar (Hinweis E 5.8.1997, 95/11/0388). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 25 Abs 3 FSG für drei Monate (vom 7. November 1997 bis 7. Februar 1998) entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides gelte... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Linz vom 23. April 1998 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A1 und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, dass ihm auf die Dauer von 24 Monaten, gerechnet ab 23. April 1998, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Gemäß § 64 Abs. 2 AVG wurde einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Mit dem nun ange... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs3 ;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0071 2 Stammrechtssatz Nach § 57 Abs 3 AVG hat die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist dieser Gesetzesstelle lediglich die Folge, daß der Mandatsbescheid von Gesetzes wegen außer Kraft tritt. Die Kraftfahrbehörde ist in einem solc... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Die Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgt auch deswegen, um bei der betreffenden Person eine Änderung der als Verkehrsunzuverlässigkeit bezeichneten Sinnesart herbeizuführen. Diese Änderung ist durch Wohlverhalten über einen bestimmten Zeitraum unter Beweis zu stellen. Je größer die Abwe... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1997, Zl. 97/11/0118, hingewiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde ein mit dem vorliegend angefochtenen Bescheid gleichlautender Entziehungsbescheid der belangten Behörde vom 8. April 1997 infolge Fehlens konkreter Feststellungen über das von der belangten Behörde als bestimmte Tatsache gemäß § 66 Abs. 2 lit. c KFG 1967 herangezogene strafbare Verhalten des Beschwerdeführers wegen Rechtswidrigkeit infolge ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §73 Abs3 idF 1997/I/103;
Rechtssatz: Der klare Wortlaut des § 73 Abs 3 dritter Satz KFG idF BGBl I Nr 103/1997 schließt die Bemessung einer Entziehungszeit von (insgesamt) nur sechs Wochen im Fall der Begehung von zwei qualifizierten Geschwindigkeitsdelikten aus. Allerdings handelt es sich bei § 73 Abs 3 dritter Satz... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises abgewiesen. In der Begründung: ging die belangte Behörde im wesentlichen davon aus, daß dem Beschwerdeführer die Vertrauenswürdigkeit nach § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, BGBl. Nr. 951/1993 in der Fassung BGBl. Nr. 1028/1994 (BO 1994), mangle, weil er am 19. April 1997 seinen Pkw ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13;BetriebsO 1994 §14;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;B-VG Art18 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/10/28 98/03/0132 1 Stammrechtssatz Im Fall der rechtskräftigen Entziehung der Lenkerberechtigung nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften g... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit für 12 Monate (gerechnet ab der am 14. August 1997 erfolgten Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Hartberg vom 12. August1997) vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm vor Ablauf von zwei Jahren (gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 10. März 1997) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, wobei eine in diese Zeit fallende Haftzeit nicht einzurech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 24 Monaten ab der am 20. Februar 1998 erfolgten Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: ihres Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998110143.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/17 91/11/0156 2 Stammrechtssatz Beim Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung handelt es sich nicht um ein Strafverfahren, bei dem das Verbot der reformatio in peius gilt, sondern um ein Administrativverfahren, bei dem ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1997110283.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Vorstellungsbescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 27. Jänner 1997 wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Grund hiefür war, daß ein auf einen Befund der Universitätsklinik für Psychiatrie in Wien vom 18. Dezember 1996 gestüt... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 10. Juni 1998 wurde der Beschwerdeführer aufgefordert, "binnen vier Monaten ab Zustellung dieses Bescheides ein positives amtsärztliches Gutachten beizubringen". Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, Rechtswidrigkeit de... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §69;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998110211.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §24 Abs4;FSG 1997 §26 Abs5 idF 1998/I/002;KDV 1967 §30 Abs1 Z1;KDV 1967 §31;KFG 1967 §65 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Lassen bestimmte Verhaltensweisen die Neigung erkennen, sich ohne objektiv nachvollziehbare Ursachen und
Gründe: bedroht, beschattet oder ausspioniert zu fühlen und einen Todesfall mit diesen Bedrohungen durch "Unterwelt und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihr bis zur behördlichen Feststellung der gesundheitlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit infolge Ve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/21 96/11/0190 2 Stammrechtssatz Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung eines Taxilenkerausweises gemäß § 6 Abs. 1 Z. 3 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994, BGBl. Nr. 951/1993, abgewiesen. Nach der Begründung: dieses Bescheides ging die belangte Behörde in sachverhaltsmäßiger Hinsicht davon aus, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühe... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1994 §13;BetriebsO 1994 §14;BetriebsO 1994 §6 Abs1 Z3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der rechtskräftigen Entziehung der Lenkerberechtigung nach den kraftfahrrechtlichen Vorschriften greift nicht die zeitlich beschränkte Zurücknahme des Taxilenkerausweises gemäß § 13 BetriebsO 1994 Platz, sondern kommt i... mehr lesen...
Mit dem im fortgesetzten Verfahren nach dem hg. Erkenntnis vom 29. Oktober 1996, Zl. 94/11/0251, Slg. Nr. 14548/A, ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers neuerlich gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 73 Abs. 2 KFG 1967 für die Zeit ab Erlassung des erstinstanzlichen Entziehungsbescheides vom 14. Juni 1994 bis einschließlich 16. Oktober 1994 vorübergehend entzogen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Recht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe A und B wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von 15 Monaten (ab Zustellung des Mandatsbescheides der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 4. September 1996) keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 für die Dauer seiner gesundheitlichen Nichteigung zum Lenken von Kraftfahrzeugen entzogen. Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 2. Oktober 1996, B 1225/96, die Behandlung der zunächst an ihn gerichteten Beschwerde abgelehnt und diese gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtshof zur Ent... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer der Sache nach Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend; er beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Die belangte Behörde hat die Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §69 Abs1 lita;KFG 1967 §69 Abs1 litd;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/04/21 96/11/0190 2 Stammrechtssatz Stellt die Grundlage der Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfunktionen des Bf die in einer Beilage zum verkehrspsychologischen Befund angegebenen, bei den ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3;KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §66 Abs2 litj;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt der Gefährlichkeit der Verhältnisse iSd § 66 Abs 3 KFG ist typisches Geisterfahren dadurch charakterisiert, da... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litf;KFG 1967 §73 Abs1;StVO 1960 §46 Abs4 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/29 94/11/0251 1 Stammrechtssatz Das Befahren einer Autobahn entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (§ 46 Abs 4 lit a StVO) erfolgt grundsätzlich unter besonders gefährlichen Verhältnissen (Hinweis E 7.4.1992, 91/11/0116, E 17.11.1992, ... mehr lesen...