Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Zur Feststellung einer bloß bedingten Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bedarf es konkreter Feststellungen darüber, daß ua die körperliche Eignung zwar noch in ausreichendem Maße für eine bestimmte Zeit vorhanden ist, daß aber zumindest hinsichtlich einer der Komponenten dieser Eignung eine Beeinträ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm bis zur Feststellung der geistigen und körperlichen Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge... mehr lesen...
Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 28. Februar 1994 wurde dem Beschwerdeführer u.a. die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer seiner geistigen Nichteignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Der Spruch: dieses Bescheides enthielt auc... mehr lesen...
Mit Mandatsbescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 17. September 1996 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und F entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm für die Dauer von zwei Jahren von der Zustellung dieses Bescheides an keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Dagegen erhob der Beschwerdeführer ein als "Berufung" bezeichnetes Rechtsmittel, in dem er die Begeh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen B, F und G gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen Verkehrsunzuverlässigkeit entzogen; gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. wurde ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer von drei Jahren, gerechnet ab Zustellung des Mandatsbescheides der Erstbehörde (der Bezirkshauptmannschaft Hartberg) vom 22. Mai 1996, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem Bescheid dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und nach dem Abs. 2 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 28 Monaten, gerechnet ab 4. April 1997, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Ve... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Oktober 1996 wurde gemäß § 73 Abs. 1 (richtig wohl: § 65 Abs. 2) KFG 1967 die Gültigkeit der dem Beschwerdeführer erteilten Lenkerberechtigung zeitlich auf die Dauer von fünf Jahren, gerechnet vom Tage der Erstattung des Gutachtens des Amtsarztes der Bundespolizeidirektion Graz, somit bis zum 12. April 2001 beschränkt. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer die... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß ihm für die Zeit von zwei Jahren, gerechnet ab Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe. In der Begründung: des angefochtenen Bescheides führte die belangte Behörde aus, nach der Aktenlage sei der Beschwe... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110268.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110115.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litb;KDV 1967 §34 Abs1 litd;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996110271.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KDV 1967 §34 Abs1 litd;KFG 1967 §69 Abs1 litb;KFG 1967 §73 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/12 92/11/0140 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für die Befristung einer Lenkerberechtigung iSd § 73 Abs 1 KFG ist das Vorliegen objektiver Anzeichen für das Bestehen einer die besagte Eignung nicht ausschließenden Krankheit, bei der ihrer Natur nach die Möglichkeit der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §57 Abs2;AVG §67a Abs1 Z1;AVG §73 Abs2;B-VG Art129a Abs1 Z4;KFG 1967 §123 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/11/0156
Rechtssatz: Gegen die ausständige Entscheidung des Landeshauptmannes betreffend die Vorstellung gegen einen ... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;SGG §23a Abs1;
Rechtssatz: In einem Verfahren gem § 73 Abs 1 KFG kommt der Umstand, daß dem Besitzer einer Lenkerberechtigung zur ärztlichen Behandlung seiner Drogensucht gem § 23a Abs 1 SGG ein Strafaufschub gewährt wurde, keine Bedeutung zu. European Case Law Ident... mehr lesen...
Index: 82/02 Gesundheitsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 litc;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;SGG §12;SGG §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/11/14 95/11/0300 2 Stammrechtssatz Ärztliche Behandlung und Drogentherapie vermögen ein durch längere Zeit gezeigtes Wohlverhalten als Voraussetzung für die Wiederannahme des Vorliegens der Verkehrszuverlässigkeit nicht zu ersetz... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110251.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 wegen mangelnder geistiger Eignung für die Dauer des Vorliegens dieses Mangels entzogen. In der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides geltend; er beantragt des... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Kopie des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm für die Dauer von 20 Monaten keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verf... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 entzogen und nach dem zweiten Absatz dieses Paragraphen ausgesprochen, daß ihm für die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B für die Dauer von zwei Wochen vorübergehend entzogen. Diesem Bescheid lag zugrunde, daß die Beschwerdeführerin am 10. Oktober 1995 als Lenkerin eines Kraftfahrzeuges auf einer näher bezeichneten Straßenstelle außerhalb des Ortsgebiet... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §67 Abs2;KFG 1967 §73 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/11/0001 E 17. September 1986 RS 1 Stammrechtssatz War für das Ergebnis eines ärztlichen Gutachtens der Befund einer verkehrspsychologischen Untersuchungsstelle ausschlaggebend und dieser Befund im Zeitpunkt der Bescheiderlass... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/28 96/11/0254 6 Stammrechtssatz Bei Vorliegen einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG kommt eine Androhung der Entziehung der Lenkerberechtigung nicht in Betracht (Hinweis: das zu einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 2 l... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110065.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997110162.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 14 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr - BO 1994 festgestellt, daß "der Taxiausweis Nr. 38.499, ausgestellt am 8.2.1993 von der Bundespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, ungültig ist". Der Beschwerdeführer erhob zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichshof, der mit Beschluß vom 30. September 1996, B 2647/96-5, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und sie dem Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: BetriebsO 1986 §36 Abs3 impl;BetriebsO 1994 §14;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/20 93/03/0039 1
(hier: zum mit § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 wörtlich identen § 14
BetriebsO 1994) Stammrechtssatz Weder aus dem Wortlaut noch dem Zweck des § 36 Abs 3 BetriebsO 1986 ist ersich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen, daß ihm auf die Dauer der gesundheitlichen Nichteignung keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rech... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/06 96/11/0186 1 Stammrechtssatz Ein im Zusammenhang mit einer Entziehung der Lenkerberechtigung erfolgter Ausspruch nach § 73 Abs 2 KFG, wonach dem Betreffenden "für die Dauer der geistigen und körperlichen Nichteignung" keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf, ist rechtens, da sich ein... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KDV 1967 §34 Abs1 lite;KDV 1967 §34 Abs3;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Ein Gutachten, das ausschließlich "wegen Methadoneinnahme" die Nichteignung zum Lenken von Kfz ausspricht, ist mit einem Mangel behaftet, da aus ihm nicht hervorgeht, ob - was hier nach der Aktenlage zu vermu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §52;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;
Rechtssatz: Das Gutachten eines Sachverständigen, das die Nichteignung des Bf zum Lenken von Kfz lediglich mit "Methadoneinnahme" begründet, entspricht nicht den an ein Gutachten zu stellenden Anforderungen. Es bleibt nämlich offen, ob nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand Methadoneinnahme sc... mehr lesen...